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Beschlussvorlage

Kommunalwahl 2020; hier: Reduzierung der Zahl der Vertreter im Rat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

2017/0169 20.12.2017 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0169 befasst sich mit der möglichen Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder in Hamminkeln für die Kommunalwahl 2020. Grundlage hierfür ist § 3 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG), der es Gemeinden ermöglicht, die Zahl der Vertreter durch Satzung zu verringern. Da die Frist für eine solche Änderung in der aktuellen Wahlperiode am 28. Februar 2018 endet, wird eine Entscheidung zur Sicherung der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt.

Die Verwaltung legt verschiedene Szenarien vor, die eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mandate beinhalten. Eine Verringerung der Ratsmitglieder hätte direkte Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung, da die Anzahl der Wahlbezirke angepasst werden müsste, um die gesetzlichen Vorgaben zur Einwohnerzahl pro Bezirk einzuhalten. So müssten bei einer Reduzierung um zwei Mandate beispielsweise die Wahlbezirke Loikum und Wertherbruch zusammengelegt werden. Größere Kürzungen würden weitere Anpassungen in den Ortsteilen Brünen, Dingden und Mehrhoog nach sich ziehen.

Neben den strukturellen Änderungen werden auch die finanziellen Folgen der Reduzierung aufgeführt. Eine Verringerung der Ratsmitglieder würde die jährlichen Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder um Beträge zwischen etwa 7.200 Euro und 36.000 Euro senken. Der Rat wird gebeten, zwischen der Beibehaltung der aktuellen Ratsgröße und den verschiedenen Alternativen zur Verringerung der Mandatszahl zu wählen.

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