Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0171 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel des Plans ist die Weiterentwicklung der gewerblichen Flächen sowie die Festsetzung zulässiger Nutzungen unter Berücksichtigung des im Dezember 2015 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.
Der Entwurf sieht vor, das Gewerbegebiet als Standort für produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe zu nutzen. Ein großflächiger Einzelhandel wird nicht berücksichtigt, da hierfür die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich wäre. Um zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente auszuschließen, sollen Flächen für solche Angebote auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche, jedoch höchstens 50 m², begrenzt werden. Diese dürfen lediglich als Ergänzung zum Kernsortiment dienen. Als Ausnahme soll der sogenannte Annexhandel zugelassen werden, sofern ein unmittelbarer baulicher und betrieblicher Zusammenhang zum Hauptbetrieb besteht und die Verkaufsfläche 10 % der Geschossfläche des Hauptbetriebs, maximal jedoch 150 m², nicht überschreitet.
Der neue Planentwurf korrigiert zudem Unbestimmtheiten aus einem früheren Verfahren bezüglich der Höhenangaben baulicher Anlagen. Zudem stützt sich die textliche Festsetzung zum Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe nun auf die aktuelle „Hamminkelner Sortimentsliste“ des Einzelhandelskonzeptes. Bestehende Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz, dessen rechtliche Fixierung im Entwurf geprüft wird.
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