Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2018/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0006 der Fachdienste 61 dient der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2018 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Im Fokus stehen dabei die Produktbereiche 9 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen“ sowie 12 „ÖPNV“.
Im Bereich der räumlichen Planung sind für 2018 neben den laufenden Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen und juristische Beratung 40.000 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind zudem 22.000 Euro für den Betrieb der Betuwe-Messstation, wobei eine Kostenteilung mit den Anrainerkommunen vorgesehen ist. Ein Übertrag aus dem Vorjahr in Höhe von 60.000 Euro ist für ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK/ISEK) vorgesehen, da die Arbeiten durch das beauftragte Planungsbüro primär im Jahr 2018 stattfinden. Des Weiteren sind Kosten für ein Hochwasserschutzkonzept in Dingden sowie ein Zuschuss von 5.000 Euro für die Anlage von Blühstreifen und Blüharealen zur Förderung von Insekten und Niederwild vorgesehen.
Innerhalb der Produktgruppe ÖPNV sind durch die geplante Einführung des Bürgerbusses gegenüber dem Vorjahr erhöhte Kosten angesetzt. Die Ausgabenseite ist mit 50.000 Euro veranschlagt, was die Abdeckung eines geschätzten Betriebskostendefizits der Bürgerbusse sowie die Weiterleitung der vom Land bereitgestellten Organisationspauschale umfasst. Die Einnahmenseite sieht eine Weiterleitung von 6.500 Euro pro Bürgerbusverein vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes für die genannten Bereiche zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt keine Änderungen empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 32. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Bau einer Kindertagesstätte, indem eine derzeit als Grünfläche ausgewiesene Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewandelt wird.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Auf eine Anregung aus einer Bürgerversammlung hin schlägt die Verwaltung vor, einen zwei Meter breiten, nicht überbaubaren Grundstücksstreifen entlang der Doppelhausgrundstücke festzusetzen, um die rückwärtige Erreichbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass vor der Offenlage eine vertragliche Regelung mit den betroffenen Eigentümern getroffen wird.
Zudem wird der Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf auf das Hochwasserrisiko durch den Rhein in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Planung der Kindertagesstätte wird jedoch beibehalten, da die Sicherung der infrastrukturellen Grundausstattung im Ortsteil Vorrang hat. Weitere eingegangene Stellungnahmen der Behörden und Institutionen, etwa zum Kampfmitteldienst, zum Artenschutz durch den Kreis Wesel, zu Lärmschutzbelangen durch die Autobahn sowie zu Gasleitungen und Regenwasserentsorgung, wurden im Rahmen der Abwägung zur Kenntnis genommen oder in die künftige Bauausführung integriert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 455. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Abschluss des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden vor. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzung als Hotel, Restaurant sowie für ein Informationszentrum der Dingdener Heide vorgesehen ist. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Dezember 2016 gefasgestellt, wobei der Geltungsbereich der Änderung nachträglich erweitert wurde.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ausgewertet. Während die frühzeitige Bürgerbeteiligung keine Anregungen hervorbrachte, liegen verschiedene fachliche Hinweise vor. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Erdarbeiten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld gaben Hinweise zur Erschließung und zum Verkehr, die laut Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung primär auf der Ebene des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind.
Zudem liegen Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG zu möglichen Emissionen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu Bauhöhen sowie des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Nord vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Abwägungen auf der Ebene der Bebauungsplanung vorzunehmen. Abschließend wird der Feststellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgewogen.
Um Lärmbelastungen für Anwohner zu minimieren, sieht die Planung vor, die Erschließungsstraße vom Parkplatz zum Lankerner Schulweg als Einbahnstraße auszugestalten. Zudem soll das geplante Betriebsleiterwohnhaus als Schallschirm zwischen der Parkplatzanlage und den Nachbargebäuden fungieren. Die Ausrichtung der Nutzungsgrenze wird angepasst, um die Schutzfunktion des Wohnhauses zu gewährleisten.
Bezüglich der Verkehrssicherheit am Einmündungsbereich zur Bocholter Straße wird durch die Einbahnregelung eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Lankerner Schulweges vermieden. Die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW an die Sichtdreiecke und die Zufahrtsbreite werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wird die Verlegung einer Mittelspannungskabel der Westnetz GmbH vorgesehen, wobei die Kosten nach dem Verursacherprinzip durch den Bauherrn zu tragen sind. Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung des Geländes auf Kampfmittel werden durch bestehende Hinweise im Bebauungsplan abgedeckt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Anpassungen und Beschlüsse zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0171 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel des Plans ist die Weiterentwicklung der gewerblichen Flächen sowie die Festsetzung zulässiger Nutzungen unter Berücksichtigung des im Dezember 2015 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.
Der Entwurf sieht vor, das Gewerbegebiet als Standort für produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe zu nutzen. Ein großflächiger Einzelhandel wird nicht berücksichtigt, da hierfür die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich wäre. Um zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente auszuschließen, sollen Flächen für solche Angebote auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche, jedoch höchstens 50 m², begrenzt werden. Diese dürfen lediglich als Ergänzung zum Kernsortiment dienen. Als Ausnahme soll der sogenannte Annexhandel zugelassen werden, sofern ein unmittelbarer baulicher und betrieblicher Zusammenhang zum Hauptbetrieb besteht und die Verkaufsfläche 10 % der Geschossfläche des Hauptbetriebs, maximal jedoch 150 m², nicht überschreitet.
Der neue Planentwurf korrigiert zudem Unbestimmtheiten aus einem früheren Verfahren bezüglich der Höhenangaben baulicher Anlagen. Zudem stützt sich die textliche Festsetzung zum Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe nun auf die aktuelle „Hamminkelner Sortimentsliste“ des Einzelhandelskonzeptes. Bestehende Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz, dessen rechtliche Fixierung im Entwurf geprüft wird.
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Beratungsfolge
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 73. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Güterstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Gewerbegebiet. Während der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2014 den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten vorsah, schlägt die Verwaltung nun eine differenzierte Regelung vor.
Basierend auf dem bestehenden Einzelhandelskonzept sollen im Gewerbegebiet „Güterstraße“ zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente weiterhin ausgeschlossen werden, jedoch nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zugelassen werden. Diese Regelung orientiert sich an dem Bebauungsplanentwurf Nr. 31 für das Gewerbegebiet „Daßhorst Ost“. Für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sollen zentrenrelevante Randsortimente unter strengen Auflagen möglich sein. Dabei darf das Randsortiment maximal 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche, begrenzt auf 50 Quadratmeter, ausmachen und muss dem Kernsortiment sachlich zugeordnet sein.
Zudem soll der sogenannte Annexhandel unter bestimmten Kriterien zugelassen werden. Dies betrifft den Handel mit Artikeln, die in einem unmittelbaren baulichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem im Gewerbegebiet ansässigen Handwerks- oder Gewerbebetrieb stehen. Die Verkaufsfläche muss dabei der Grundfläche und Baumasse des Hauptbetriebes untergeordnet sein.
Die Vorlage sieht vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB auf Grundlage dieser Festsetzungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2018/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Jahr 2015 rechtsverbindlich und zuletzt im März 2017 um ein Jahr verlängert. Da das Planungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dient die erneute Verlängerung der Sicherung der gemeindlichen Planungsziele.
Die Ziele der Planung umfassen die Sicherung eines Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße/Hellefisch für die Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen sowie die Sicherung einer geordneten Wohnbaunutzung unter Schutz des Baumbestandes auf einem Grundstück an der Brüner Straße. Der Planbereich soll primär Einzelhandelsnutzungen zugeführt werden, die sich ergänzend zu den bestehenden und geplanten Nutzungen an der Raiffeisenstraße entwickeln sollen. Da sich das Projekt Raiffeisenstraße in der Vergangenheit verzögert hatte, konnte die Planung im Geltungsbereich der Veränderungssperre bislang nicht konkretisiert werden. Nach dem Abschluss des Verfahrens an der Raiffeisenstraße wurden nun konkrete Aktivitäten zur planerischen Entwicklung aufgenommen, wobei die Vorlage eines ersten Entwurfs bis Mitte des Jahres erwartet wird.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung zu beschließen. Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Durchführung bestimmter Vorhaben sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 9Antrag auf Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Ausweisung eines Grundstückes für Flächen-Photovoltaik im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2018/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0011 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans vor, der die Ausweisung eines Grundstücks für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Brünen vorsieht. Das betreffende Grundstück befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage am Mühlenbergweg und ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsplan dargestellt, wodurch es planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben aufgrund der Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB als nicht privilegiert einzustufen ist und eine Zulässigkeit nur durch die Schaffung einer entsprechenden Sondergebietsfläche möglich wäre. Bei der planerischen Beurteilung weist die Verwaltung darauf hin, dass für diesen Standort im Stadtmarketingkonzept langfristig Flächen zur Siedlungsentwicklung vorgesehen sind. Da der übergeordnete Regionalplan diesen Bereich als allgemeinen Siedlungsbereich ausweist, sollte keine konkurrierende Planung stattfinden. Zudem werden mögliche Blendwirkungen für die angrenzende Siedlung angeführt.
Ein weiterer Aspekt der Bewertung ist, dass Planungen für solche Anlagen ohne ein übergeordnetes Gesamtkonzept städtebaulich schwer zu begründen seien. Die Verwaltung verweist zudem auf das Klimaschutzkonzept der Stadt, welches den Ausbau erneuerbarer Energien vorsieht, dabei jedoch primär Maßnahmen auf Bestandsgebäuden fokussiert. Aufgrund des Flächendrucks in der Landwirtschaft sieht die Verwaltung keine Planungsansätze für Flächenphotovoltaik. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, dem Antrag auf Ausweisung der Sondergebietsdarstellung nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Leege Heide" im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2018/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0012 liegt ein Antrag zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Leege Heide“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Der Antrag zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen im Geltungsbereich des Wohngebiets anzupassen, welche derzeit den Bau von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausschließen. Dies führt dazu, dass bauliche Anlagen wie Stellplätze im Vorgarten grundsätzlich unzulässig sind.
Der Antragsteller führt an, dass die aktuelle Situation insbesondere in Bereichen mit geringem Straßenraum und erhöhtem Parkdruck durch Nachverdichtung problematisch sei. Eine Änderung der Festsetzungen könnte die Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Vorgarten ermöglichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Problematik bereits in der Vergangenheit thematisiert wurde. Erfahrungen aus früheren Verfahren haben gezeigt, dass pauschale Änderungen an mehreren Bebauungsplänen aufgrund der unterschiedlichen baulichen Strukturen und der Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten nicht zielführend sind. Statt einer planungsrechtlichen Änderung wird die Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis vorgeschlagen. Dabei werden Problemfälle im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Zuge von Baugenehmigungsverfahren individuell geregelt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen und die bestehende Praxis der Verwaltung beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 11Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Erholungsgebiet/Dingdener Heide im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2018/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0017 wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden vorgelegt. Die Antragsteller, welche die Betreiber und Eigentümer des Ferien- und Erholungsgebietes Dingdener Heide sind, streben eine Umstrukturierung und Erweiterung ihres Betriebes an. Das Vorhaben sieht vor, die Anzahl der Stellplatzmöglichkeiten auf der Fläche nördlich des Bußter Weges zu reduzieren und gleichzeitig die Fläche südlich des Bußter Weges, die am See liegt, in die Erholungsnutzung einzubeziehen. Während die Fläche nördlich des Weges bereits als Sondergebiet für Dauercamping im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, fehlt für den Bereich südlich des Weges eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung.
Die Verwaltung befürwortet die Erweiterung und Aufwertung des Standortes, da die Planung eine inhaltliche Ausgestaltung des touristischen Konzeptes der Stadt Hamminkeln darstellt. Vorbereitende Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Regionalplanungsbehörde ergaben, dass die Planung grundsätzlich tragfähig ist. Der Aufstellungsbeschluss soll zunächst den Planungsbereich südlich des Bußter Weges umfassen. Die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfs sowie die Erbringung notwendiger Planungsleistungen und Gutachten obliegen den Antragstellern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des Aufstellungsbeschlusses einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
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