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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre

2018/0010 15.03.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Jahr 2015 rechtsverbindlich und zuletzt im März 2017 um ein Jahr verlängert. Da das Planungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dient die erneute Verlängerung der Sicherung der gemeindlichen Planungsziele.

Die Ziele der Planung umfassen die Sicherung eines Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße/Hellefisch für die Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen sowie die Sicherung einer geordneten Wohnbaunutzung unter Schutz des Baumbestandes auf einem Grundstück an der Brüner Straße. Der Planbereich soll primär Einzelhandelsnutzungen zugeführt werden, die sich ergänzend zu den bestehenden und geplanten Nutzungen an der Raiffeisenstraße entwickeln sollen. Da sich das Projekt Raiffeisenstraße in der Vergangenheit verzögert hatte, konnte die Planung im Geltungsbereich der Veränderungssperre bislang nicht konkretisiert werden. Nach dem Abschluss des Verfahrens an der Raiffeisenstraße wurden nun konkrete Aktivitäten zur planerischen Entwicklung aufgenommen, wobei die Vorlage eines ersten Entwurfs bis Mitte des Jahres erwartet wird.

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung zu beschließen. Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Durchführung bestimmter Vorhaben sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden.

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