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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2018/2019Zur Vorlage · 2018/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0030 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2018/2019. Zur Ermittlung dieser Zahl wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der zu bildenden ersten Jahrgänge durch den Wert 23 geteilt. Auf Basis der Anmeldungen zum Stichtag 15. Januar 2018 ergibt sich für das kommende Schuljahr eine Gesamtzahl von 246 Kindern, was eine kommunale Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen ergibt.
Die Verteilung der insgesamt 11 Klassen auf die einzelnen Grundschulen ist in der Vorlage wie folgt vorgesehen: Die Grundschule Brünen erhält zwei Eingangsklassen, die Grundschule Dingden drei Klassen sowie die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln/Ringenberg ebenfalls drei Klassen. Die Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog mit dem Teilstandort Wertherbruch erhält drei Klassen, wobei eine davon am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet wird.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Festsetzung der Klassenrichtzahl auf 11 Klassen sowie die entsprechende Verteilung auf die Schulen einstimmig empfohlen. Der Rat wird gebeten, diesen Empfehlungen zuzustimmen. Prognosen für die darauffolgenden Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 deuten darauf hin, dass die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen mit 248 beziehungsweise 233 Kindern weiterhin bei 11 Klassen liegen wird.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 22.02.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 3Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamminkeln; aktueller Sachstand und BeschlussfassungZur Vorlage · 2018/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0037 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand und der Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Gutachten des Büros für Beratung für Kommunen und Regionen Dr. Garbe & Lexis, welches die Entwicklung der Schülerzahlen prognostiziert. Das Gutachten geht von einer stabilen Situation der Grundschulen sowie einer langfristigen Sechszügigkeit der Gesamtschule aus.
Im Rahmen des vorgezogenen Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2018/19 sind an der städtischen Gesamtschule bislang 130 Kinder angemeldet, darunter 12 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Verwaltung geht derzeit nicht davon aus, dass die Gesamtschule zum genannten Schuljahr sechszügig beginnen wird, auch wenn die Anzahl der Anmeldungen erfahrungsgemäß bis zum Schuljahresbeginn noch steigen kann. Eine entsprechende Einschätzung zum aktuellen Anmeldestand wird durch das Beratungsbüro noch ausstehen gelassen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat für die Klassen 5 und 6 ab dem Schuljahr 2018/2019 eine teilvertikale Gliederung bewilligt, wobei die Voraussetzung einer sechszügigen Führung der Gesamtschule besteht. Die Verwaltung plant, mit der Bezirksregierung Gespräche zu führen, um auf Basis der Genehmigung einen Schulstandort in Dingden für den Eingangsjahrgang 2018/19 anzubieten. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, den Schulentwicklungsplan 2017–2022 zu beschließen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 22.02.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (15. Sitzung)
- 4Entwicklung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2018/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0039 befasst sich mit der Weiterentwicklung der städtischen Bücherei Hamminkeln zu einer Bücherei 1. Stufe. Hintergrund sind Anträge der SPD- und der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, die eine digitale Erweiterung durch E-Book-Ausleihe und die Transformation der Einrichtung zu einem Medienzentrum anstreben. Bisherige Versuche der Verwaltung, die Bücherei in bestehende Verbundsysteme aufzunehmen, scheiterten an der fehlenden Organisationsstruktur einer Bücherei 1. Stufe sowie an unzureichenden Personalressourcen.
Um die Qualifizierung zu erreichen, soll ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Dies erfordert ein ratlich beschlossenes Konzept sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Die Anforderungen für den Status einer Bücherei 1. Stufe umfassen eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf 20 Wochenstunden, die Einstellung einer Fachkraft sowie einer Medienfachkraft, die Aufstockung des Medienbestands auf 10.000 Medien und eine Flächenerweiterung. Für bauliche Anpassungen sowie den Einstieg in das Onleihe-System werden Kosten von etwa 38.500 Euro veranschlagt.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Personalkosten in den ersten drei Jahren degressiv. Die Verwaltung bewertet die Weiterentwicklung positiv, da sie die Erreichung strategischer Bildungsziele unterstützt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zum Ausbau zu unterstützen, die Antragstellung bei der Bezirksregierung zu beauftragen und die erforderlichen Mittel ab 2019 bereitzustellen, unter der Maßgabe, eine Kooperation mit der Pfarrbücherei Dingden zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 52. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Bau einer Kindertagesstätte, indem eine derzeit als Grünfläche ausgewiesene Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewandelt wird.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Auf eine Anregung aus einer Bürgerversammlung hin schlägt die Verwaltung vor, einen zwei Meter breiten, nicht überbaubaren Grundstücksstreifen entlang der Doppelhausgrundstücke festzusetzen, um die rückwärtige Erreichbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass vor der Offenlage eine vertragliche Regelung mit den betroffenen Eigentümern getroffen wird.
Zudem wird der Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf auf das Hochwasserrisiko durch den Rhein in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Planung der Kindertagesstätte wird jedoch beibehalten, da die Sicherung der infrastrukturellen Grundausstattung im Ortsteil Vorrang hat. Weitere eingegangene Stellungnahmen der Behörden und Institutionen, etwa zum Kampfmitteldienst, zum Artenschutz durch den Kreis Wesel, zu Lärmschutzbelangen durch die Autobahn sowie zu Gasleitungen und Regenwasserentsorgung, wurden im Rahmen der Abwägung zur Kenntnis genommen oder in die künftige Bauausführung integriert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 655. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Abschluss des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden vor. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche in Dingden-Lankern, die für die Nutzung als Hotel, Restaurant sowie für ein Informationszentrum der Dingdener Heide vorgesehen ist. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Dezember 2016 gefasgestellt, wobei der Geltungsbereich der Änderung nachträglich erweitert wurde.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ausgewertet. Während die frühzeitige Bürgerbeteiligung keine Anregungen hervorbrachte, liegen verschiedene fachliche Hinweise vor. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Erdarbeiten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld gaben Hinweise zur Erschließung und zum Verkehr, die laut Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung primär auf der Ebene des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind.
Zudem liegen Stellungnahmen der Deutschen Bahn AG zu möglichen Emissionen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu Bauhöhen sowie des Wasser- und Bodenverbandes Untere Issel Nord vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Abwägungen auf der Ebene der Bebauungsplanung vorzunehmen. Abschließend wird der Feststellungsbeschluss für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgewogen.
Um Lärmbelastungen für Anwohner zu minimieren, sieht die Planung vor, die Erschließungsstraße vom Parkplatz zum Lankerner Schulweg als Einbahnstraße auszugestalten. Zudem soll das geplante Betriebsleiterwohnhaus als Schallschirm zwischen der Parkplatzanlage und den Nachbargebäuden fungieren. Die Ausrichtung der Nutzungsgrenze wird angepasst, um die Schutzfunktion des Wohnhauses zu gewährleisten.
Bezüglich der Verkehrssicherheit am Einmündungsbereich zur Bocholter Straße wird durch die Einbahnregelung eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Lankerner Schulweges vermieden. Die Anforderungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW an die Sichtdreiecke und die Zufahrtsbreite werden im Bebauungsplan berücksichtigt.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur wird die Verlegung einer Mittelspannungskabel der Westnetz GmbH vorgesehen, wobei die Kosten nach dem Verursacherprinzip durch den Bauherrn zu tragen sind. Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung des Geländes auf Kampfmittel werden durch bestehende Hinweise im Bebauungsplan abgedeckt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechenden Anpassungen und Beschlüsse zu verabschieden.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2018/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die bestehende Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Veränderungssperre wurde bereits im Jahr 2015 rechtsverbindlich und zuletzt im März 2017 um ein Jahr verlängert. Da das Planungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dient die erneute Verlängerung der Sicherung der gemeindlichen Planungsziele.
Die Ziele der Planung umfassen die Sicherung eines Grundstücks an der Ecke Blumenkamper Straße/Hellefisch für die Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen sowie die Sicherung einer geordneten Wohnbaunutzung unter Schutz des Baumbestandes auf einem Grundstück an der Brüner Straße. Der Planbereich soll primär Einzelhandelsnutzungen zugeführt werden, die sich ergänzend zu den bestehenden und geplanten Nutzungen an der Raiffeisenstraße entwickeln sollen. Da sich das Projekt Raiffeisenstraße in der Vergangenheit verzögert hatte, konnte die Planung im Geltungsbereich der Veränderungssperre bislang nicht konkretisiert werden. Nach dem Abschluss des Verfahrens an der Raiffeisenstraße wurden nun konkrete Aktivitäten zur planerischen Entwicklung aufgenommen, wobei die Vorlage eines ersten Entwurfs bis Mitte des Jahres erwartet wird.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verlängerung der Veränderungssperre als Satzung zu beschließen. Die Veränderungssperre untersagt im betroffenen Gebiet die Durchführung bestimmter Vorhaben sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 9Antrag auf Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Ausweisung eines Grundstückes für Flächen-Photovoltaik im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2018/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0011 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans vor, der die Ausweisung eines Grundstücks für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Brünen vorsieht. Das betreffende Grundstück befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage am Mühlenbergweg und ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsplan dargestellt, wodurch es planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben aufgrund der Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB als nicht privilegiert einzustufen ist und eine Zulässigkeit nur durch die Schaffung einer entsprechenden Sondergebietsfläche möglich wäre. Bei der planerischen Beurteilung weist die Verwaltung darauf hin, dass für diesen Standort im Stadtmarketingkonzept langfristig Flächen zur Siedlungsentwicklung vorgesehen sind. Da der übergeordnete Regionalplan diesen Bereich als allgemeinen Siedlungsbereich ausweist, sollte keine konkurrierende Planung stattfinden. Zudem werden mögliche Blendwirkungen für die angrenzende Siedlung angeführt.
Ein weiterer Aspekt der Bewertung ist, dass Planungen für solche Anlagen ohne ein übergeordnetes Gesamtkonzept städtebaulich schwer zu begründen seien. Die Verwaltung verweist zudem auf das Klimaschutzkonzept der Stadt, welches den Ausbau erneuerbarer Energien vorsieht, dabei jedoch primär Maßnahmen auf Bestandsgebäuden fokussiert. Aufgrund des Flächendrucks in der Landwirtschaft sieht die Verwaltung keine Planungsansätze für Flächenphotovoltaik. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, dem Antrag auf Ausweisung der Sondergebietsdarstellung nicht zu folgen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 "Leege Heide" im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2018/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0012 liegt ein Antrag zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Leege Heide“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Der Antrag zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen im Geltungsbereich des Wohngebiets anzupassen, welche derzeit den Bau von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ausschließen. Dies führt dazu, dass bauliche Anlagen wie Stellplätze im Vorgarten grundsätzlich unzulässig sind.
Der Antragsteller führt an, dass die aktuelle Situation insbesondere in Bereichen mit geringem Straßenraum und erhöhtem Parkdruck durch Nachverdichtung problematisch sei. Eine Änderung der Festsetzungen könnte die Schaffung zusätzlicher Stellplätze im Vorgarten ermöglichen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Problematik bereits in der Vergangenheit thematisiert wurde. Erfahrungen aus früheren Verfahren haben gezeigt, dass pauschale Änderungen an mehreren Bebauungsplänen aufgrund der unterschiedlichen baulichen Strukturen und der Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten nicht zielführend sind. Statt einer planungsrechtlichen Änderung wird die Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis vorgeschlagen. Dabei werden Problemfälle im Rahmen von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Zuge von Baugenehmigungsverfahren individuell geregelt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen und die bestehende Praxis der Verwaltung beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 11Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich Erholungsgebiet/Dingdener Heide im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2018/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0017 wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden vorgelegt. Die Antragsteller, welche die Betreiber und Eigentümer des Ferien- und Erholungsgebietes Dingdener Heide sind, streben eine Umstrukturierung und Erweiterung ihres Betriebes an. Das Vorhaben sieht vor, die Anzahl der Stellplatzmöglichkeiten auf der Fläche nördlich des Bußter Weges zu reduzieren und gleichzeitig die Fläche südlich des Bußter Weges, die am See liegt, in die Erholungsnutzung einzubeziehen. Während die Fläche nördlich des Weges bereits als Sondergebiet für Dauercamping im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, fehlt für den Bereich südlich des Weges eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung.
Die Verwaltung befürwortet die Erweiterung und Aufwertung des Standortes, da die Planung eine inhaltliche Ausgestaltung des touristischen Konzeptes der Stadt Hamminkeln darstellt. Vorbereitende Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Regionalplanungsbehörde ergaben, dass die Planung grundsätzlich tragfähig ist. Der Aufstellungsbeschluss soll zunächst den Planungsbereich südlich des Bußter Weges umfassen. Die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfs sowie die Erbringung notwendiger Planungsleistungen und Gutachten obliegen den Antragstellern. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt die Annahme des Aufstellungsbeschlusses einstimmig empfohlen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.02.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (22. Sitzung)
- 12Verkehrskonzept Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0042 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0042 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Stand der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Ortslage Hamminkeln. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahr 2017 wurden Mittel für dieses Vorhaben bereitgestellt, woraufhin ein Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Rödl & Pachan erteilt wurde.
Im zweiten Halbjahr 2017 wurden durch das beauftragte Büro umfangreiche Erhebungen der Verkehrsströme durchgeführt. Diese umfassten Querschnittszählungen, Radarmessungen sowie Videobeobachtungen an zentralen Kreuzungspunkten. Auf Grundlage dieser Daten wurde ein Verkehrsmodell entwickelt, das Prognosen über Veränderungen der Verkehrsströme bei baulichen Anpassungen im Straßennetz ermöglicht.
Der vorliegende Zwischenbericht behandelt wesentliche Aspekte der Verkehrsplanung. Dazu gehören mögliche verkehrliche Änderungen oder Anpassungen im Straßennetz des Ortskernes, etwa durch eine Einbahnstraßenregelung, sowie die Prüfung eines Verzichts auf die Westtangente. Letzterer würde durch die Schaffung einer Querverbindung zwischen der Blumenkamper Straße und der Diersfordter Straße südlich des Baugebietes Buschfeld kompensiert werden sollen. Zudem wird die Sperrung der Roßmühle thematisiert.
Der Gutachter erläutert im Rahmen eines Vortrags das Verkehrsmodell sowie die Gesamtsituation und stellt mögliche Maßnahmen inklusive deren Auswirkungen und Vor- sowie Nachteilen dar. Das abschließende Konzept wird nach Berücksichtigung der Beratungsergebnisse erstellt.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 1357. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0043 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0043 der Fachdienste 61 behandelt den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der ursprünglichen Änderung war es, Wohnbauflächen südlich der Ortsmitte von Brünen zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen im Bereich des Pollmannsweges auszuweisen. Dies dient als Grundlage für die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Pollmannsweg“, für welches derzeit der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt wird.
Im Rahmen der Bebauungsplanplanung wurde eine Änderung des Entwurfs beschlossen, die die Verlegung eines bestehenden Spielplatzes am Pfarrer-Seither-Weg in das geplante Neubaugebiet und dessen anschließende Umnutzung in ein Wohnbaugrundstück vorsieht. Da der Spielplatz derzeit im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt ist, ist eine Anpassung der übergeordneten Planung notwendig. Die Änderung umfasst eine Erweiterung des Geltungsbereiches, um die Umwandlung des Spielplatzgrundstücks in Wohnbaufläche sowie die neue Darstellung des Spielplatzes innerhalb des Neubaugebietes zu ermöglichen.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes abzubilden. Die Verfahren für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 16 werden parallel durchgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 141. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3Zur Vorlage · 2018/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umbenennung und inhaltlichen Anpassung eines Bebauungsplanverfahrens im Ortsteil Mehrhoog. Konkret wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ aufzuheben und stattdessen die 1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ aufzustellen. Diese formale Änderung der Bezeichnung ist notwendig, da das Vorhaben Teile des Geltungsbereichs der 8. Änderung umfasst.
Inhaltlich sieht das Verfahren die Umwidmung einer Fläche im Bereich der Goethestraße vor. Eine Fläche, die nach einem Spielplatzkonzept nicht mehr als Spielplatz benötigt wird, soll in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung sieht eine überbaubare Grundstücksfläche für ein eingeschossiges Wohnhaus mit ausbaufähigem Dachgeschoss vor. Um eine Verdichtung der Hinterliegergrundstücke zu begrenzen, wird die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten im Änderungsbereich festgesetzt. Die Erschließung soll weiterhin über einen Stichweg von der Halderner Straße erfolgen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss in der neuen Form zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung beauftragt werden, sofern der Rat der Stadt der Vorlage zustimmt.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 15Ântrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Molkereigelände'' im Ortsteil Hamminkeln hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2018/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ziel des Antrags ist es, für ein Einzelgrundstück an der Raiffeisenstraße, das derzeit als Mischgebiet mit der Möglichkeit zur Wohnbebauung ausgewiesen ist, eine Änderung des Gebietstyps vorzunehmen. Durch die Umwandlung in ein urbanes Gebiet soll eine reine Wohnbebauung verhindert und eine Einzelhandelsnutzung im Sinne des städtischen Einzelhandelskonzeptes ermöglicht werden. Zudem wird die Erlassung einer Veränderungssperre für das betreffende Grundstück beantragt.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und bewertet die Umsetzung des beantragten Aufstellungsbeschlusses als einen reinen Vorratsbeschluss ohne konkrete Bauplanung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einzelhandelsnutzung nach dem bestehenden Planungsrecht als Mischgebiet bereits grundsätzlich möglich ist. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine detaillierte planerische Vorgabe ohne konkreten Projektbezug nicht zielführend sei und die Aufwertung des Grundstücks behindern könnte. Zudem wird angemerkt, dass zur Belebung des Ortskerns andere Instrumente als eine Änderung des Gebietstyps erforderlich seien.
Aufgrund dieser Bewertung empfiehlt der zuständige Fachdienst dem Ausschuss, dem Antrag nicht stattzugeben und dem Rat der Stadt zu raten, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu fassen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 16Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2018/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2018/0004 eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2018 vorgelegt. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif sieht vor, dass die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte mit 21 Euro pro Stunde berechnet werden. Die Fahrzeuggebühren variieren je nach Fahrzeugtyp, wobei beispielsweise für ein Mannschaftstransportfahrzeug 63 Euro pro Stunde und für ein Hubrettungsfahrzeug 851 Euro pro Stunde angesetzt werden. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten.
Zusätzlich zum Einsatzstundensatz wird der Ersatz von verbrauchten Löschmitteln, Ölbindemitteln und weiteren Verbrauchsmaterialien zum Bezugspreis sowie die Übernahme von Fremdleistungen zu Selbstkosten vorgesehen. Auch die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe erfolgt auf Basis der Selbstkosten. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten sowie die Unterhaltskosten aus den Jahren 2016 und 2017. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 06.02.2018 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung)
- 17Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2013 bis 2016 und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2018/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum von 2013 bis 2016 sowie der Fortschreibung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2019. Hintergrund der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Plans für die Stadtverwaltung vorschreibt.
Die Vorlage erläutert, dass sich die Bezeichnung aufgrund einer Gesetzesnovellierung von „Frauenförderplan“ zu „Gleichstellungsplan“ geändert hat. Die Verzögerung bei der Aufstellung des aktuellen Plans resultierte aus dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren sowie rechtlichen Anpassungen im Bereich der Regelungen zu Einstellungen und Beförderungen. Der vorliegende 4. Gleichstellungsplan umfasst sowohl den Rückblick auf die Jahre 2013 bis 2016 als auch die Fortschreibung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019. Von einer längeren Gültigkeitsdauer als drei Jahre wurde in diesem Fall abgesehen.
Der Plan richtet sich an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, mit Ausnahme der Wahlbeamten. Er beinhaltet eine Analyse der Beschäftigtenstruktur, Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Entwurf wurde vor der Vorlage mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Arbeitsgruppe Chancengleichheit sowie dem Personalrat erörtert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den 4. Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 18Stellenplan für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2018/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0038 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2018 sieht im Bereich der Beamten keine Veränderung der Stellenzahl im Vergleich zum Vorjahr vor. Geplant ist jedoch die Umwandlung einer Stelle im Standesamt in eine Besoldungsgruppe A9 zur Nachbesetzung durch einen Inspektoranwärter sowie die Umwandlung einer vakanten Stelle der Besoldungsgruppe A15 in eine tarifliche Stelle der Entgeltgruppe 1<0xC2>4 im Verwaltungsvorstand.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Saldo von 3,25 zusätzlichen Stellen gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Die Veränderungen resultieren aus dem Wegfall von Stellen im Personalmanagement durch das Ende von Altersteilzeitphasen sowie der Streichung von Stellen im Personenstandswesen und im Bereich der sozialen Einrichtungen für den Ortsteil Brünen. Dem gegenüber stehen Neuschaffungen und Erweiterungen. So werden im Vorstandsbereich IV durch eine Neuorganisation zwei Fachdienstleitungsstellen für die Bereiche Hochbau und Tiefbau eingerichtet. Zudem werden eine Meisterstelle für die stellvertretende Bauhofleitung, eine Stelle für die Baumkontrolle sowie zwei Stellen für Feuerwehrgerätewarte geschaffen. Letztere sollen auch die Beförderung von Inklusionskindern übernehmen. Weitere Anpassungen betreffen die Unbefristete Weiterführung einer Stelle im Gebäudemanagement, die Aufstockung von Kräften im Bereich der Kinderbildung sowie die Erweiterung einer Stelle für die Grünschnittannahme. Zudem werden Stellen im Bereich Personalmanagement und Personalwesen aufgrund von Altersteilzeit nachbesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 19Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2018/0034.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0034.1 zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 umfasst die Zusammenfassung von Änderungen, die von den Fachausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden. Der Entwurf wurde bereits im Dezember 2017 in den Rat eingebracht und steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat an.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage sind die Überlegungen zur Vorverlegung der Planungsarbeiten für die neue Grundschule in Mehrhoog auf das Jahr 2018. Die Verwaltung hat hierfür ein Modell für eine zweizügige Schule mit späterer Erweiterungsmöglichkeit sowie eine Kostenprognose von etwa 5,5 Millionen Euro erarbeitet. Um personelle Kapazitäten im Gebäudemanagement zu berücksichtigen, wird die Ausschreibung eines Generalplaners empfohlen, um den Projektzeitplan zu verkürzen. Eine Umsetzung dieses beschleunigten Zeitplans würde jedoch eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme „OGS Hamminkeln“ auf nach 2020 sowie eine externe Realisierung des Kindergartens in Ringenberg voraussetzen.
Hinsichtlich des Kindergartens in Ringenberg wird vorgeschlagen, dass der Rat eine Absichtserklärung zur Zahlung von Mietsubventionen abgibt, um die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine konzeptionelle Zusammenführung von Schule und Offener Ganztagsschule (OGS) in Hamminkeln den Investitionsbedarf zu senken. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Haushaltsplans 2018 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 20Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017Zur Vorlage · 2018/0041 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2018/0041 informiert die Verwaltung über die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen. Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten Beträge wurden durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung der zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen war laut Angaben der Fachdienste im Haushaltsjahr 2017 gewährleistet. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass sich durch anstehende Jahresabschlussbuchungen weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 21Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2018/0048.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0048.1 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 wurde bereits im Oktober 2017 vom Rat zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übertragen.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss sowie den Anhang dahingehend untersucht, ob die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden und ob die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde korrekt dargestellt wird. Zudem wurde die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss sowie die Darstellung zukünftiger Chancen und Risiken geprüft. Die Fachdienste Rechnungsprüfung haben den Abschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2016 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.245.273,42 € aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Rat soll die Prüfungsergebnisse der Rechnungsprüfung zur Kenntnis nehmen, den Jahresabschluss in der testierten Fassung feststellen und die Verwendung des Überschusses beschließen. Gleichzeitig ist die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 vorzunehmen. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 22Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den AmtsgerichtenZur Vorlage · 2018/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Im Zentrum steht dabei die Benennung von Vorschlägen für die Vertrauenspersonen, die vom Kreistag zu wählenden Wahlausschüsse beim Amtsgericht besetzen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 5. Juli 2018 angesetzt. Der Kreistag wählt aus den eingereichten Vorschlägen sieben Personen aus, die als Beisitzer im Ausschuss fungieren. Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel. Auf Ersuchen des Landrates muss die Stadt Hamminkeln ihre Wahlvorschläge bis zum 30. April 2018 vorlegen.
Die Verwaltung hat die Fraktionen gebeten, jeweils eine Vertretung für die Benennung vorzuschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Ratsmitglieder als Kandidaten für die Vertrauenspersonen zu benennen: Ein Ratsmitglied der CDU, ein Ratsmitglied der SPD, ein Ratsmitglied der USD, ein Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Ratsmitglied der FDP. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung einstimmig ausgesprochen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 23Neubesetzung des Feuerschutzausschusses und Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2018/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0020 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern in zwei verschiedenen Gremien.
Im ersten Punkt geht es um den Feuerschutzausschuss. Aufgrund des Ausscheidens einer sachkundigen Bürgerin aus der SPD-Fraktion zum 28. Februar 2018 ist eine Nachbesetzung der stellvertretenden Mitgliedschaft erforderlich. Die SPD-Fraktion hat hierfür eine Nachfolgerin vorgeschlagen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl durch die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion mittels Mehrheitsbeschluss.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft den Rat der Tageseinrichtung des kommunalen Kindergartens KiGa am Bach. In diesem Gremium sind zwei stellvertretende Sitze vakant, die jeweils die Vertretung der Verwaltung sowie die Vertretung eines Ratsmitglieds der SPD-Fraktion betreffen. Die Verwaltung schlägt eine Verwaltungsmitarbeiterin für die Vertretung der Verwaltung vor, während die SPD-Fraktion einen sachkundigen Bürger als Stellvertreter für das Ratsmitglied vorgeschlagen hat. Die Nachfolgefeststellung in den Organen dieser Drittorganisation erfolgt ebenfalls durch Mehrheitswahl, wobei der Bürgermeister ein Stimmrecht besitzt. Der Rat kann bei der Auswahl der Nachfolger nach eigenem Ermessen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 248. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse hier: Regelung des Sitzungsbeginns und der Frist des Fragerechts für RatsmitgliederZur Vorlage · 2018/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0013 wird die 8. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion und umfasst Anpassungen in zwei zentralen Bereichen der Sitzungsmodalitäten.
Erstens ist eine Änderung des Sitzungsbeginns vorgesehen. Der Standardbeginn für Ratssitzungen und Ausschusssitzungen soll von bisher 16.00 Uhr auf 17.00 Uhr verlegt werden. Diese Neuregelung soll in der Geschäftsordnung verankert werden, da der aktuelle Beginn bislang lediglich in der Dienstanweisung für den kommunalen Sitzungsdienst festgelegt ist. Die Änderung dient der Berücksichtigung der Erreichbarkeit berufstätiger Ratsmitglieder.
Zweitens sieht die Vorlage eine Präzisierung der Fristen für das Fragerecht der Ratsmitglieder vor. Schriftliche Anfragen an den Bürgermeister sollen künftig mindestens fünf Werktage vor dem Sitzungstag eingereicht werden müssen. Damit wird klargestellt, dass die Frist gewahrt ist, wenn dem Bürgermeister für die Beantwortung fünf volle Werktage vor dem eigentlichen Sitzungstag zur Verfügung stehen, wobei der Sitzungstag selbst nicht mitgerechnet wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Änderung bereits einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Rat, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 25Kenntnisnahme der Niederschriften der Sitzungen am 07.12.2017, 20.12.2017 sowie 06.02.2018 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 26Mitteilungen und Anfragen