2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Bau einer Kindertagesstätte, indem eine derzeit als Grünfläche ausgewiesene Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewandelt wird.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Auf eine Anregung aus einer Bürgerversammlung hin schlägt die Verwaltung vor, einen zwei Meter breiten, nicht überbaubaren Grundstücksstreifen entlang der Doppelhausgrundstücke festzusetzen, um die rückwärtige Erreichbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass vor der Offenlage eine vertragliche Regelung mit den betroffenen Eigentümern getroffen wird.
Zudem wird der Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf auf das Hochwasserrisiko durch den Rhein in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Planung der Kindertagesstätte wird jedoch beibehalten, da die Sicherung der infrastrukturellen Grundausstattung im Ortsteil Vorrang hat. Weitere eingegangene Stellungnahmen der Behörden und Institutionen, etwa zum Kampfmitteldienst, zum Artenschutz durch den Kreis Wesel, zu Lärmschutzbelangen durch die Autobahn sowie zu Gasleitungen und Regenwasserentsorgung, wurden im Rahmen der Abwägung zur Kenntnis genommen oder in die künftige Bauausführung integriert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs zu fassen.
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