Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Im Zentrum steht dabei die Benennung von Vorschlägen für die Vertrauenspersonen, die vom Kreistag zu wählenden Wahlausschüsse beim Amtsgericht besetzen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 5. Juli 2018 angesetzt. Der Kreistag wählt aus den eingereichten Vorschlägen sieben Personen aus, die als Beisitzer im Ausschuss fungieren. Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel. Auf Ersuchen des Landrates muss die Stadt Hamminkeln ihre Wahlvorschläge bis zum 30. April 2018 vorlegen.
Die Verwaltung hat die Fraktionen gebeten, jeweils eine Vertretung für die Benennung vorzuschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Ratsmitglieder als Kandidaten für die Vertrauenspersonen zu benennen: Ein Ratsmitglied der CDU, ein Ratsmitglied der SPD, ein Ratsmitglied der USD, ein Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Ratsmitglied der FDP. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung einstimmig ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 01.03.2018kein Ergebnis hinterlegt