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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Ortsumgehung Brünen hier: Anregung gem. § 24 GO NW vom 05.01.2018Zur Vorlage · 2018/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0002 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die am 5. Januar 2018 eingegangen ist. Gegenstand der Anregung ist die weitere Planung sowie die Festlegung der Linienführung für eine Ortsumgehung in Brünen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist vorgesehen, eingegangene Anregungen zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Antrags, der die Verkehrsplanung betrifft, sieht die Verwaltung eine Weiterleitung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur weiteren fachlichen Beratung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verweist. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 3Entwicklung der städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2018/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0039 befasst sich mit der Weiterentwicklung der städtischen Bücherei Hamminkeln zu einer Bücherei 1. Stufe. Hintergrund sind Anträge der SPD- und der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, die eine digitale Erweiterung durch E-Book-Ausleihe und die Transformation der Einrichtung zu einem Medienzentrum anstreben. Bisherige Versuche der Verwaltung, die Bücherei in bestehende Verbundsysteme aufzunehmen, scheiterten an der fehlenden Organisationsstruktur einer Bücherei 1. Stufe sowie an unzureichenden Personalressourcen.
Um die Qualifizierung zu erreichen, soll ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Dies erfordert ein ratlich beschlossenes Konzept sowie die Sicherstellung der Finanzierung. Die Anforderungen für den Status einer Bücherei 1. Stufe umfassen eine Erweiterung der Öffnungszeiten auf 20 Wochenstunden, die Einstellung einer Fachkraft sowie einer Medienfachkraft, die Aufstockung des Medienbestands auf 10.000 Medien und eine Flächenerweiterung. Für bauliche Anpassungen sowie den Einstieg in das Onleihe-System werden Kosten von etwa 38.500 Euro veranschlagt.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Personalkosten in den ersten drei Jahren degressiv. Die Verwaltung bewertet die Weiterentwicklung positiv, da sie die Erreichung strategischer Bildungsziele unterstützt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept zum Ausbau zu unterstützen, die Antragstellung bei der Bezirksregierung zu beauftragen und die erforderlichen Mittel ab 2019 bereitzustellen, unter der Maßgabe, eine Kooperation mit der Pfarrbücherei Dingden zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 4Änderung der SportförderrichtlinienZur Vorlage · 2018/0035.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0035.1 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Die bisherige Regelung unterscheidet zwischen einer personenbezogenen Förderung basierend auf der Anzahl jugendlicher Mitglieder und einer objektbezogenen Förderung für Vereine, die Sportflächen in Eigenregie pflegen. Letztere orientierte sich bisher nach der Quadratmeterzahl der Sportfläche.
Die Verwaltung schlägt vor, die Verteilung der Fördermittel künftig ausschließlich an die Anzahl der jugendlichen Mitglieder zu knüpfen. Dabei soll der Förderbetrag pro jugendlichem Mitglied für Vereine, die bisher die objektbezogene Förderung erhielten, höher angesetzt werden. Im Zuge dieser Neuregelung soll zudem die Möglichkeit einer Solidarumlage zur Erzielung eines Belastungsausgleichs gestrichen werden. Ziel ist es, eine hohe Jugendquote bei der Mittelverteilung direkt zu honorieren.
Hintergrund der Neuausrichtung ist die Entlastung des Bauhofes. Durch den Verzicht auf Bauhofeinsätze bei der Platzpflege sollen Ressourcen in Höhe von etwa 30.000 Euro zur Erhöhung der Fördermittel freiwerden. Die Platzpflege soll künftig über neue, einheitliche Verträge geregelt werden. Für Vereine, die durch die Neuregelung geringere Fördersummen erhalten, ist eine Übergangsfrist zur Sicherung des bisherigen Förderniveaus vorgesehen. Sollte der vorliegende Beschlussvorschlag nicht angenommen werden, sieht die Verwaltung als Alternative die Ausschreibung der Platzpflege durch die Stadt vor, wobei die Kosten aus den vorhandenen Mitteln der Sportförderung zu tragen wären.
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Beratungsfolge
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 5Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2018/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2018/0004 eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2018 vorgelegt. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif sieht vor, dass die Kosten für Feuerwehr-Dienstkräfte mit 21 Euro pro Stunde berechnet werden. Die Fahrzeuggebühren variieren je nach Fahrzeugtyp, wobei beispielsweise für ein Mannschaftstransportfahrzeug 63 Euro pro Stunde und für ein Hubrettungsfahrzeug 851 Euro pro Stunde angesetzt werden. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten.
Zusätzlich zum Einsatzstundensatz wird der Ersatz von verbrauchten Löschmitteln, Ölbindemitteln und weiteren Verbrauchsmaterialien zum Bezugspreis sowie die Übernahme von Fremdleistungen zu Selbstkosten vorgesehen. Auch die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe erfolgt auf Basis der Selbstkosten. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten sowie die Unterhaltskosten aus den Jahren 2016 und 2017. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 06.02.2018 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung)
- 6Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2013 bis 2016 und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2019Zur Vorlage · 2018/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum von 2013 bis 2016 sowie der Fortschreibung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2019. Hintergrund der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Plans für die Stadtverwaltung vorschreibt.
Die Vorlage erläutert, dass sich die Bezeichnung aufgrund einer Gesetzesnovellierung von „Frauenförderplan“ zu „Gleichstellungsplan“ geändert hat. Die Verzögerung bei der Aufstellung des aktuellen Plans resultierte aus dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren sowie rechtlichen Anpassungen im Bereich der Regelungen zu Einstellungen und Beförderungen. Der vorliegende 4. Gleichstellungsplan umfasst sowohl den Rückblick auf die Jahre 2013 bis 2016 als auch die Fortschreibung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019. Von einer längeren Gültigkeitsdauer als drei Jahre wurde in diesem Fall abgesehen.
Der Plan richtet sich an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, mit Ausnahme der Wahlbeamten. Er beinhaltet eine Analyse der Beschäftigtenstruktur, Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Entwurf wurde vor der Vorlage mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Arbeitsgruppe Chancengleichheit sowie dem Personalrat erörtert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den 4. Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 7Stellenplan für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2018/0038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0038 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2018 sieht im Bereich der Beamten keine Veränderung der Stellenzahl im Vergleich zum Vorjahr vor. Geplant ist jedoch die Umwandlung einer Stelle im Standesamt in eine Besoldungsgruppe A9 zur Nachbesetzung durch einen Inspektoranwärter sowie die Umwandlung einer vakanten Stelle der Besoldungsgruppe A15 in eine tarifliche Stelle der Entgeltgruppe 1<0xC2>4 im Verwaltungsvorstand.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Saldo von 3,25 zusätzlichen Stellen gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Die Veränderungen resultieren aus dem Wegfall von Stellen im Personalmanagement durch das Ende von Altersteilzeitphasen sowie der Streichung von Stellen im Personenstandswesen und im Bereich der sozialen Einrichtungen für den Ortsteil Brünen. Dem gegenüber stehen Neuschaffungen und Erweiterungen. So werden im Vorstandsbereich IV durch eine Neuorganisation zwei Fachdienstleitungsstellen für die Bereiche Hochbau und Tiefbau eingerichtet. Zudem werden eine Meisterstelle für die stellvertretende Bauhofleitung, eine Stelle für die Baumkontrolle sowie zwei Stellen für Feuerwehrgerätewarte geschaffen. Letztere sollen auch die Beförderung von Inklusionskindern übernehmen. Weitere Anpassungen betreffen die Unbefristete Weiterführung einer Stelle im Gebäudemanagement, die Aufstockung von Kräften im Bereich der Kinderbildung sowie die Erweiterung einer Stelle für die Grünschnittannahme. Zudem werden Stellen im Bereich Personalmanagement und Personalwesen aufgrund von Altersteilzeit nachbesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2018/0034.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0034.1 zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 umfasst die Zusammenfassung von Änderungen, die von den Fachausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden. Der Entwurf wurde bereits im Dezember 2017 in den Rat eingebracht und steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat an.
Ein zentraler Bestandteil der Vorlage sind die Überlegungen zur Vorverlegung der Planungsarbeiten für die neue Grundschule in Mehrhoog auf das Jahr 2018. Die Verwaltung hat hierfür ein Modell für eine zweizügige Schule mit späterer Erweiterungsmöglichkeit sowie eine Kostenprognose von etwa 5,5 Millionen Euro erarbeitet. Um personelle Kapazitäten im Gebäudemanagement zu berücksichtigen, wird die Ausschreibung eines Generalplaners empfohlen, um den Projektzeitplan zu verkürzen. Eine Umsetzung dieses beschleunigten Zeitplans würde jedoch eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme „OGS Hamminkeln“ auf nach 2020 sowie eine externe Realisierung des Kindergartens in Ringenberg voraussetzen.
Hinsichtlich des Kindergartens in Ringenberg wird vorgeschlagen, dass der Rat eine Absichtserklärung zur Zahlung von Mietsubventionen abgibt, um die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, durch eine konzeptionelle Zusammenführung von Schule und Offener Ganztagsschule (OGS) in Hamminkeln den Investitionsbedarf zu senken. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Haushaltsplans 2018 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 9Vorbereitung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen hier: Vorschläge für die vom Kreistag zu wählenden Vertrauenspersonen zur Besetzung der Wahlausschüsse bei den AmtsgerichtenZur Vorlage · 2018/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0022 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Vorbereitung der Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023. Im Zentrum steht dabei die Benennung von Vorschlägen für die Vertrauenspersonen, die vom Kreistag zu wählenden Wahlausschüsse beim Amtsgericht besetzen.
Die Wahl der Vertrauenspersonen durch den Kreistag ist für den 5. Juli 2018 angesetzt. Der Kreistag wählt aus den eingereichten Vorschlägen sieben Personen aus, die als Beisitzer im Ausschuss fungieren. Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Ansässigkeit im Amtsgerichtsbezirk Wesel. Auf Ersuchen des Landrates muss die Stadt Hamminkeln ihre Wahlvorschläge bis zum 30. April 2018 vorlegen.
Die Verwaltung hat die Fraktionen gebeten, jeweils eine Vertretung für die Benennung vorzuschlagen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Ratsmitglieder als Kandidaten für die Vertrauenspersonen zu benennen: Ein Ratsmitglied der CDU, ein Ratsmitglied der SPD, ein Ratsmitglied der USD, ein Ratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Ratsmitglied der FDP. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diese Empfehlung einstimmig ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 10Bericht über die Nutzung und Kosten der ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 2018/0005 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0005 der Fachdienste 61 enthält einen Bericht über die Nutzung und die Kosten der Elektrofahrzeuge der Stadt Hamminkeln. Der Bericht vergleicht die Kilometerleistung und die damit verbundenen Kosten der Dienstwagen mit der Nutzung von Privatfahrzeugen der Mitarbeitenden für die Jahre 2016 und 2017.
Im Jahr 2016 wurden 35.933 Kilometer durch Dienstfahrzeuge zurückgelegt, während 72.525 Kilometer durch Privatfahrzeuge absolviert wurden. Im Jahr 2017 stieg die Kilometerleistung der Dienstwagen auf eine hochgerechnete Summe von 52.117 Kilometern an, während die Kilometerleistung der Privatfahrzeuge 49.901 Kilometer betrug. Damit wurden im Jahr 2017 51,09 Prozent der Gesamtkilometer durch Dienstwagen zurückgelegt, wobei 40,28 Prozent dieser Strecke durch Elektrofahrzeuge abgedeckt wurden.
Durch die höhere Kilometerleistung der Elektrofahrzeuge, die sich innerhalb der vereinbarten Freikilometer befinden, ergab sich im Vergleich zum Vorjahr eine Ersparnis bei der Vergütung von Privatfahrzeugkilometern in Höhe von 4.855 Euro. Zudem zeigt der Bericht einen Vergleich der laufenden Kosten auf. Während die Kosten für konventionelle Dienstfahrzeuge auf 32.916 Euro pro Jahr beziffert wurden, beliefen sich die Kosten für die Elektroautos inklusive Miete, Reinigung und Sicherheitspaket auf 17.602 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Kostenersparnis von 15.314 Euro. Insgesamt wurde für das Jahr 2017 eine Gesamtersparnis von 22.101 Euro durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge ausgewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 11Nutzung des Online Katalog-Einkaufes der KoPart eG hier: ErfahrungsberichtZur Vorlage · 2018/0033 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0033 der Fachdienste 10 informiert über die Nutzung des Online-Katalogeinkaufs der KoPart eG im Zeitraum 2017. Im Nachgang zu einem Beschluss des Rates vom 11. Mai 2016 nutzen die Fachdienste 10 und 65 sowie die Schulen der Stadt Hamminkeln diesen Dienst für den Erwerb von Büromaterial, Bürotechnik sowie Reinigungs- und Hygieneartikeln.
Im Jahr 2017 beliefen sich die Bestellungen der beteiligten Bereiche auf insgesamt 37.658,14 Euro. Inklusive der anfallenden Kosten in Höhe von 10 Prozent des Bestellumsatzes ergab sich ein Gesamtwert von 41.423,95 Euro. Im Vergleich zum Zeitraum von September bis Dezember 201<0xE2><0x80><0xAF>16, in dem die Gesamtkosten bei 47.484,14 Euro lagen, konnten die Beschaffungskosten um etwa 12,76 Prozent reduziert werden. Ein vierteljährlicher Betreuungsentgelt von 600 Euro fiel in beiden Jahren nicht an, da dieser mit dem Bestellumsatz verrechnet werden konnte.
Die Verwaltung führt neben der Kostenersparnis weitere Vorteile des Katalogeinkaufs an, darunter eine gesteigerte Transparenz, Rechtssicherheit sowie eine Ersparnis bei Zeit- und Personalkosten. Durch die Möglichkeit von Bestellungen zu jeder Zeit entfallen aufwendige Angeboteinholungen oder Jahresausschreibungen. Zudem wird durch den Verzicht auf Großbestellungen die Lagerhaltung vereinfacht. Die Verwaltung bewertet die weitere Nutzung des Online-Katalogs als sinnvoll.
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Beratungsfolge
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 128. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse hier: Regelung des Sitzungsbeginns und der Frist des Fragerechts für RatsmitgliederZur Vorlage · 2018/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0013 wird die 8. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einem Antrag der CDU-Fraktion und umfasst Anpassungen in zwei zentralen Bereichen der Sitzungsmodalitäten.
Erstens ist eine Änderung des Sitzungsbeginns vorgesehen. Der Standardbeginn für Ratssitzungen und Ausschusssitzungen soll von bisher 16.00 Uhr auf 17.00 Uhr verlegt werden. Diese Neuregelung soll in der Geschäftsordnung verankert werden, da der aktuelle Beginn bislang lediglich in der Dienstanweisung für den kommunalen Sitzungsdienst festgelegt ist. Die Änderung dient der Berücksichtigung der Erreichbarkeit berufstätiger Ratsmitglieder.
Zweitens sieht die Vorlage eine Präzisierung der Fristen für das Fragerecht der Ratsmitglieder vor. Schriftliche Anfragen an den Bürgermeister sollen künftig mindestens fünf Werktage vor dem Sitzungstag eingereicht werden müssen. Damit wird klargestellt, dass die Frist gewahrt ist, wenn dem Bürgermeister für die Beantwortung fünf volle Werktage vor dem eigentlichen Sitzungstag zur Verfügung stehen, wobei der Sitzungstag selbst nicht mitgerechnet wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Änderung bereits einstimmig zugestimmt und empfiehlt dem Rat, den Entwurf in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 01.03.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen