Ortsumgehung Brünen hier: Anregung gem. § 24 GO NW vom 05.01.2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0002 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die am 5. Januar 2018 eingegangen ist. Gegenstand der Anregung ist die weitere Planung sowie die Festlegung der Linienführung für eine Ortsumgehung in Brünen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist vorgesehen, eingegangene Anregungen zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss vorzulegen. Aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung des Antrags, der die Verkehrsplanung betrifft, sieht die Verwaltung eine Weiterleitung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur weiteren fachlichen Beratung vor.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verweist. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
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