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Beschlussvorlage

Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2013 bis 2016 und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2019

2018/0040 15.03.2018 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum von 2013 bis 2016 sowie der Fortschreibung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2019. Hintergrund der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines solchen Plans für die Stadtverwaltung vorschreibt.

Die Vorlage erläutert, dass sich die Bezeichnung aufgrund einer Gesetzesnovellierung von „Frauenförderplan“ zu „Gleichstellungsplan“ geändert hat. Die Verzögerung bei der Aufstellung des aktuellen Plans resultierte aus dem langwierigen Gesetzgebungsverfahren sowie rechtlichen Anpassungen im Bereich der Regelungen zu Einstellungen und Beförderungen. Der vorliegende 4. Gleichstellungsplan umfasst sowohl den Rückblick auf die Jahre 2013 bis 2016 als auch die Fortschreibung für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019. Von einer längeren Gültigkeitsdauer als drei Jahre wurde in diesem Fall abgesehen.

Der Plan richtet sich an alle Beschäftigten der Stadtverwaltung, mit Ausnahme der Wahlbeamten. Er beinhaltet eine Analyse der Beschäftigtenstruktur, Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen sowie Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Entwurf wurde vor der Vorlage mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Arbeitsgruppe Chancengleichheit sowie dem Personalrat erörtert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den 4. Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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