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Beschlussvorlage

Änderung der Sportförderrichtlinien

2018/0035.1 01.03.2018 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0035.1 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Die bisherige Regelung unterscheidet zwischen einer personenbezogenen Förderung basierend auf der Anzahl jugendlicher Mitglieder und einer objektbezogenen Förderung für Vereine, die Sportflächen in Eigenregie pflegen. Letztere orientierte sich bisher nach der Quadratmeterzahl der Sportfläche.

Die Verwaltung schlägt vor, die Verteilung der Fördermittel künftig ausschließlich an die Anzahl der jugendlichen Mitglieder zu knüpfen. Dabei soll der Förderbetrag pro jugendlichem Mitglied für Vereine, die bisher die objektbezogene Förderung erhielten, höher angesetzt werden. Im Zuge dieser Neuregelung soll zudem die Möglichkeit einer Solidarumlage zur Erzielung eines Belastungsausgleichs gestrichen werden. Ziel ist es, eine hohe Jugendquote bei der Mittelverteilung direkt zu honorieren.

Hintergrund der Neuausrichtung ist die Entlastung des Bauhofes. Durch den Verzicht auf Bauhofeinsätze bei der Platzpflege sollen Ressourcen in Höhe von etwa 30.000 Euro zur Erhöhung der Fördermittel freiwerden. Die Platzpflege soll künftig über neue, einheitliche Verträge geregelt werden. Für Vereine, die durch die Neuregelung geringere Fördersummen erhalten, ist eine Übergangsfrist zur Sicherung des bisherigen Förderniveaus vorgesehen. Sollte der vorliegende Beschlussvorschlag nicht angenommen werden, sieht die Verwaltung als Alternative die Ausschreibung der Platzpflege durch die Stadt vor, wobei die Kosten aus den vorhandenen Mitteln der Sportförderung zu tragen wären.

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