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Beschlussvorlage

Antrag auf Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Ausweisung eines Grundstückes für Flächen-Photovoltaik im Ortsteil Brünen

2018/0011 15.03.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2018/0011 liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans vor, der die Ausweisung eines Grundstücks für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Brünen vorsieht. Das betreffende Grundstück befindet sich in südwestlicher Ortsrandlage am Mühlenbergweg und ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ohne Bebauungsplan dargestellt, wodurch es planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet ist.

Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben aufgrund der Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB als nicht privilegiert einzustufen ist und eine Zulässigkeit nur durch die Schaffung einer entsprechenden Sondergebietsfläche möglich wäre. Bei der planerischen Beurteilung weist die Verwaltung darauf hin, dass für diesen Standort im Stadtmarketingkonzept langfristig Flächen zur Siedlungsentwicklung vorgesehen sind. Da der übergeordnete Regionalplan diesen Bereich als allgemeinen Siedlungsbereich ausweist, sollte keine konkurrierende Planung stattfinden. Zudem werden mögliche Blendwirkungen für die angrenzende Siedlung angeführt.

Ein weiterer Aspekt der Bewertung ist, dass Planungen für solche Anlagen ohne ein übergeordnetes Gesamtkonzept städtebaulich schwer zu begründen seien. Die Verwaltung verweist zudem auf das Klimaschutzkonzept der Stadt, welches den Ausbau erneuerbarer Energien vorsieht, dabei jedoch primär Maßnahmen auf Bestandsgebäuden fokussiert. Aufgrund des Flächendrucks in der Landwirtschaft sieht die Verwaltung keine Planungsansätze für Flächenphotovoltaik. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, dem Antrag auf Ausweisung der Sondergebietsdarstellung nicht zu folgen.

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