3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 "Güterstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Güterstraße“ im Ortsteil Hamminkeln vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Gewerbegebiet. Während der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom Dezember 2014 den Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten vorsah, schlägt die Verwaltung nun eine differenzierte Regelung vor.
Basierend auf dem bestehenden Einzelhandelskonzept sollen im Gewerbegebiet „Güterstraße“ zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente weiterhin ausgeschlossen werden, jedoch nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zugelassen werden. Diese Regelung orientiert sich an dem Bebauungsplanentwurf Nr. 31 für das Gewerbegebiet „Daßhorst Ost“. Für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sollen zentrenrelevante Randsortimente unter strengen Auflagen möglich sein. Dabei darf das Randsortiment maximal 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche, begrenzt auf 50 Quadratmeter, ausmachen und muss dem Kernsortiment sachlich zugeordnet sein.
Zudem soll der sogenannte Annexhandel unter bestimmten Kriterien zugelassen werden. Dies betrifft den Handel mit Artikeln, die in einem unmittelbaren baulichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem im Gewerbegebiet ansässigen Handwerks- oder Gewerbebetrieb stehen. Die Verkaufsfläche muss dabei der Grundfläche und Baumasse des Hauptbetriebes untergeordnet sein.
Die Vorlage sieht vor, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB auf Grundlage dieser Festsetzungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2018kein Ergebnis hinterlegt
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