1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0044 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der ersten Änderung ist es, das Planungsrecht an die aktuelle Erschließungssituation anzupassen. Hintergrund der Anpassung ist die Baumaßnahme des VfR Mehrhoog zur Errichtung eines Vereinsheims sowie die damit verbundene verkehrliche Erschließung.
Der vorliegende Änderungsentwurf umfasst Anpassungen der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen. Die bisherige Beschränkung der Fläche auf Fuß- und Radwege soll entfallen, sodass die Fläche als allgemeine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird. Zudem ist am Ende der Straße, im Bereich des Zugangs zum Sportgelände, eine Aufweitung der Verkehrsfläche zur Sicherstellung einer Wendemöglichkeit vorgesehen. Bestehende Stellplätze entlang der Abzäunung zum Sportgelände bleiben erhalten, werden jedoch weiterhin dem Sportgelände zugeordnet und sind nicht Bestandteil der öffentlichen Verkehrsfläche. Des Weiteren ist am Südrand des Geltungsbereiches ein schmaler Streifen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Tennisplatz festgesetzt, um die bestehende Nutzung des Tennisplatzes planungsrechtlich abzubilden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, das vereinfachte Verfahren durchzuführen und den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
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- 07.03.2018kein Ergebnis hinterlegt