Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verkehrskonzept Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0042 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0042 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Stand der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Ortslage Hamminkeln. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Jahr 2017 wurden Mittel für dieses Vorhaben bereitgestellt, woraufhin ein Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Rödl & Pachan erteilt wurde.
Im zweiten Halbjahr 2017 wurden durch das beauftragte Büro umfangreiche Erhebungen der Verkehrsströme durchgeführt. Diese umfassten Querschnittszählungen, Radarmessungen sowie Videobeobachtungen an zentralen Kreuzungspunkten. Auf Grundlage dieser Daten wurde ein Verkehrsmodell entwickelt, das Prognosen über Veränderungen der Verkehrsströme bei baulichen Anpassungen im Straßennetz ermöglicht.
Der vorliegende Zwischenbericht behandelt wesentliche Aspekte der Verkehrsplanung. Dazu gehören mögliche verkehrliche Änderungen oder Anpassungen im Straßennetz des Ortskernes, etwa durch eine Einbahnstraßenregelung, sowie die Prüfung eines Verzichts auf die Westtangente. Letzterer würde durch die Schaffung einer Querverbindung zwischen der Blumenkamper Straße und der Diersfordter Straße südlich des Baugebietes Buschfeld kompensiert werden sollen. Zudem wird die Sperrung der Roßmühle thematisiert.
Der Gutachter erläutert im Rahmen eines Vortrags das Verkehrsmodell sowie die Gesamtsituation und stellt mögliche Maßnahmen inklusive deren Auswirkungen und Vor- sowie Nachteilen dar. Das abschließende Konzept wird nach Berücksichtigung der Beratungsergebnisse erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 357. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0043 der Fachdienste 61 behandelt den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der ursprünglichen Änderung war es, Wohnbauflächen südlich der Ortsmitte von Brünen zurückzunehmen und stattdessen Wohnbauflächen im Bereich des Pollmannsweges auszuweisen. Dies dient als Grundlage für die Entwicklung des Wohnbaugebietes „Pollmannsweg“, für welches derzeit der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt wird.
Im Rahmen der Bebauungsplanplanung wurde eine Änderung des Entwurfs beschlossen, die die Verlegung eines bestehenden Spielplatzes am Pfarrer-Seither-Weg in das geplante Neubaugebiet und dessen anschließende Umnutzung in ein Wohnbaugrundstück vorsieht. Da der Spielplatz derzeit im Flächennutzungsplan entsprechend dargestellt ist, ist eine Anpassung der übergeordneten Planung notwendig. Die Änderung umfasst eine Erweiterung des Geltungsbereiches, um die Umwandlung des Spielplatzgrundstücks in Wohnbaufläche sowie die neue Darstellung des Spielplatzes innerhalb des Neubaugebietes zu ermöglichen.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes abzubilden. Die Verfahren für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 16 werden parallel durchgeführt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt abgegeben, den erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 41. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0044 der Fachdienste 61 sieht die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der ersten Änderung ist es, das Planungsrecht an die aktuelle Erschließungssituation anzupassen. Hintergrund der Anpassung ist die Baumaßnahme des VfR Mehrhoog zur Errichtung eines Vereinsheims sowie die damit verbundene verkehrliche Erschließung.
Der vorliegende Änderungsentwurf umfasst Anpassungen der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen. Die bisherige Beschränkung der Fläche auf Fuß- und Radwege soll entfallen, sodass die Fläche als allgemeine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird. Zudem ist am Ende der Straße, im Bereich des Zugangs zum Sportgelände, eine Aufweitung der Verkehrsfläche zur Sicherstellung einer Wendemöglichkeit vorgesehen. Bestehende Stellplätze entlang der Abzäunung zum Sportgelände bleiben erhalten, werden jedoch weiterhin dem Sportgelände zugeordnet und sind nicht Bestandteil der öffentlichen Verkehrsfläche. Des Weiteren ist am Südrand des Geltungsbereiches ein schmaler Streifen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Tennisplatz festgesetzt, um die bestehende Nutzung des Tennisplatzes planungsrechtlich abzubilden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, das vereinfachte Verfahren durchzuführen und den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 51. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3Zur Vorlage · 2018/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umbenennung und inhaltlichen Anpassung eines Bebauungsplanverfahrens im Ortsteil Mehrhoog. Konkret wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ aufzuheben und stattdessen die 1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ aufzustellen. Diese formale Änderung der Bezeichnung ist notwendig, da das Vorhaben Teile des Geltungsbereichs der 8. Änderung umfasst.
Inhaltlich sieht das Verfahren die Umwidmung einer Fläche im Bereich der Goethestraße vor. Eine Fläche, die nach einem Spielplatzkonzept nicht mehr als Spielplatz benötigt wird, soll in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung sieht eine überbaubare Grundstücksfläche für ein eingeschossiges Wohnhaus mit ausbaufähigem Dachgeschoss vor. Um eine Verdichtung der Hinterliegergrundstücke zu begrenzen, wird die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten im Änderungsbereich festgesetzt. Die Erschließung soll weiterhin über einen Stichweg von der Halderner Straße erfolgen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss in der neuen Form zu fassen. Zudem wird die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung beauftragt werden, sofern der Rat der Stadt der Vorlage zustimmt.
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Beratungsfolge
- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 6Ântrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 ''Molkereigelände'' im Ortsteil Hamminkeln hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2018/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ziel des Antrags ist es, für ein Einzelgrundstück an der Raiffeisenstraße, das derzeit als Mischgebiet mit der Möglichkeit zur Wohnbebauung ausgewiesen ist, eine Änderung des Gebietstyps vorzunehmen. Durch die Umwandlung in ein urbanes Gebiet soll eine reine Wohnbebauung verhindert und eine Einzelhandelsnutzung im Sinne des städtischen Einzelhandelskonzeptes ermöglicht werden. Zudem wird die Erlassung einer Veränderungssperre für das betreffende Grundstück beantragt.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und bewertet die Umsetzung des beantragten Aufstellungsbeschlusses als einen reinen Vorratsbeschluss ohne konkrete Bauplanung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einzelhandelsnutzung nach dem bestehenden Planungsrecht als Mischgebiet bereits grundsätzlich möglich ist. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine detaillierte planerische Vorgabe ohne konkreten Projektbezug nicht zielführend sei und die Aufwertung des Grundstücks behindern könnte. Zudem wird angemerkt, dass zur Belebung des Ortskerns andere Instrumente als eine Änderung des Gebietstyps erforderlich seien.
Aufgrund dieser Bewertung empfiehlt der zuständige Fachdienst dem Ausschuss, dem Antrag nicht stattzugeben und dem Rat der Stadt zu raten, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu fassen.
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- 15.03.2018 · Rat (28. Sitzung)
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 7Straßenbenennung im Bereich Brüner StraßeZur Vorlage · 2018/0024.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bebauung des ehemaligen Sportplatzes an der Brüner Straße entsteht eine neue Straße, die von der bestehenden Brüner Straße ausgeht. Aufgrund der bereits vorhandenen Hausnummerierungen in der Brüner Straße ist eine neue Straßenbenennung erforderlich.
Im Rahmen des Verfahrens zur Namensfindung wurden neben den Fraktionen auch der Hamminkelner Verkehrsverein e. V. in den Prozess einbezogen. Der Verein hat hierzu fünf Vorschläge eingereicht, die die Bezeichnungen „Am Ascheplatz“, „Klara Oertmann Weg“, „Am Bolzplatz“, „Bellhammi Weg“ sowie „Sportschützenstege“ umfassen.
Zusätzlich schlägt die Verwaltung die Alternative „Am Anger“ vor. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die Bezeichnung „Angerweide“ aufgrund der Bedeutung des Wortes „Anger“ als Wiese oder Grasland als doppelt belegt angesehen wird. Eine Herleitung aus dem Frühneuhochdeutschen wird als zu weit hergeholt bewertet. Nach Einschätzung der Verwaltung sind durch die vorgeschlagenen Namen keine Verwechslungen mit bereits existierenden Straßennamen im Stadtgebiet Hamminkeln zu erwarten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird gebeten, über die Benennung des neu errichteten Weges abgehend von der Brüner Straße zu entscheiden.
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- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 8Hochwasserschutz im Stadtgebiet Hamminkeln hier: Erläuterung zum aktuellen SachstandZur Vorlage · 2018/0047 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0047 der Fachdienste 61 erläutert den aktuellen Sachstand zum Hochwasserschutz im Stadtgebiet Hamminkeln. Ein zentraler Bestandteil ist die Schaffung von Retentionsräumen im Gewässer, um die Einleitungsmenge von Niederschlagswasser ökologisch verträglich abzumildern. Diese naturnahen Rückhalteräume sollen vor allem im Ortsteil Dingden realisiert werden, wo Trennsysteme zur Abwasserbeseitigung bestehen. Diese Maßnahmen dienen der Zwischenspeicherung bei seltenen Starkregenereignissen und werden in das laufende Hochwasserschutzkonzept Dingden integriert.
Parallel dazu wird ein eigenständiges Hochwasserschutzkonzept für den Ortsteil Dingden erarbeitet. Basierend auf Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen vom Juni 2016, bei denen es an Gewässern wie dem Königsbach, dem Mumbecker Bach und der Bruchgosse zu Überströmungen und Ausuferungen kam, werden Maßnahmen entwickelt. Zu den geplanten Optionen gehören die Schaffung von Retentionsflächen im Oberlauf, Wallerhöhungen, Objektschutz sowie die Erneuerung von Durchlässen und Brückenbauwerken. Ein Abschlussbericht zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist für Mai vorgesehen.
Für das Einzugsgebiet der Issel liegt bereits eine Endfassung eines Hochwasserschutzkonzeptes vor, das Ansätze wie Gewässeraufweitungen und Deichneubau vorsieht. Da die Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung bei Wasser- und Bodenverbänden liegen, wird eine organisatorische Neustrukturierung geprüft. Es wird in Betracht gezogen, die Hochwasserschutzaufgaben aus den Satzungen der bestehenden Unterverbände und des Oberverbandes Issel zu entfernen, um die Umsetzung künftig über einen neu zu gründenden Zweckverband zu ermöglichen. Die rechtliche Prüfung verschiedener Lösungsmodelle dauert an.
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Beratungsfolge
- 07.03.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (23. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen