Änderung der Sportförderrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Verteilung der Fördermittel von einer Kombination aus personenbezogener und objektbezogener Förderung auf eine rein personenbezogene Förderung umzustellen. Bisher erfolgte die objektbezogene Förderung für Vereine, die Sportplätze in Eigenregie pflegen, auf Basis der Quadratmeter der Sportfläche. Künftig soll die Verteilung der Mittel ausschließlich nach der Anzahl der jugendlichen Mitglieder erfolgen.
Durch die Umstellung soll die Mittelverfügbarkeit erhöht werden, indem Ressourcen, die bisher für die Unterhaltung von Sportplätzen durch den Bauhof eingesetzt wurden, in den Fördertopf fließen. Im Gegenzug werden neue Verträge für die Platzpflege abgeschlossen, wodurch die Notwendigkeit von Bauhofeinsätzen sinkt. Der Förderbetrag pro jugendlichem Mitglied wird für Vereine, die bisher die objektbezogene Förderung erhielten, höher angesetzt als für andere Vereine. Zudem wird die Möglichkeit gestrichen, über eine Solidarumlage einen Belastungsausgleich zwischen den Vereinen herbeizuführen.
Für Vereine, die durch die Neuregelung geringere Fördersummen erhalten, ist eine Übergangsfrist vorgesehen, um die Förderhöhe des Jahres 2017 auszugleichen. Die Dauer dieser Frist ist noch zu entscheiden. Die Verwaltung plant, die Änderungen im Rahmen einer Informationsveranstaltung den betroffenen Vereinen vorzustellen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, den Entwurf der geänderten Richtlinien zu beschließen.
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- 22.02.2018kein Ergebnis hinterlegt