Sperrung der Straße Vogelroute im Ortsteil Hamminkeln hier: Anregung gem. § 24 GO NW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt eine Anregung gemäß § 24 GO NRW vor, die am 20. März 2018 eingegangen ist. Die von Anwohnern der Straße Vogelroute unterzeichnete Vorlage bittet um die Sperrung des besagten Straßenabschnitts im Ortsteil Hamminkeln. Als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wird die Installation von umlegbaren Straßenpfosten vorgeschlagen.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln liegt die Zuständigkeit für Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW beim Haupt- und Finanzausschuss. Da die inhaltliche Entscheidung über die Verkehrsberuhigung jedoch in den Verantwortungsbereich des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung fällt, sieht die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 eine Überweisung der Angelegenheit vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll daher beschließen, die Anregung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu verweisen. Der Haupt- und Finanzausschuss ist in diesem Prozess zudem befugt, Empfehlungen auszusprechen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Mai 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2018kein Ergebnis hinterlegt