Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten hier: Abschluss einer regionalen Vereinbarung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0062 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer regionalen Vereinbarung zur gegenseitigen Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels. Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine interkommunale Abstimmung eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole Ruhr zu gewährleisten. Die Initiative geht vom Regionalverband Ruhr (RVR) aus und basiert auf den Beratungen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Kommunen der Städteregion Ruhr 2030 sowie die Industrie- und Handelskammern beteiligt waren.
Die Vereinbarung soll den Umgang mit der Neuansiedlung, Verlagerung, Umnutzung oder Erweiterung regionalbedeutsamer Einzelhandelsbetriebe vereinheitlichen. Als regionalbedeutend gelten Vorhaben, die absatzwirtschaftliche oder städtebauliche Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Kommunen haben können. Die Regelung knüpft an bestehende Grundlagen aus dem Jahr 2004 an und umfasst unter anderem die gegenseitige Information der Nachbarkommunen, die Verpflichtung zur frühzeitigen Konsultation sowie die Entwicklung von Mindeststandards für Verträglichkeitsgutachten und die Nutzung gemeinsamer Datengrundlagen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Vereinbarung in einigen Punkten noch Klärungsbedarf aufweist, etwa hinsichtlich der Definition der Nachbarkommunen, der konkreten Ausgestaltung der Standards oder der Zuständigkeiten für die Datenerhebung. Da für den Abschluss der Vereinbarung die Zustimmung aller 53 Kommunen im Verbandsgebiet des RVR erforderlich ist, wird empfohlen, den weiteren Abstimmungsprozess abzuwarten. Der Ausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2018kein Ergebnis hinterlegt