Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Betuwe-Linie hier: Troglage Mehrhoog Vortrag der Deutschen BahnZur Vorlage · 2018/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0057 wird ein Vortrag der Deutschen Bahn zum Thema Betuwe-Linie und der Troglage in der Ortslage Mehrhoog zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die weitere Planung des Planfeststellungsabschnitts 2.3 im Stadtgebiet Hamminkeln.
Die Stadt Hamminkeln hatte bereits im Jahr 2013 die Forderung nach einer Tieferlegung der Bahntrasse im Bereich Mehrhoog erhoben, um eine stadtbildverträgliche Gestaltung der Lärmschutzanlagen zu ermöglichen. Ergänzend wurden im Falle einer Ablehnung der Tieferlegung Umplanungen für den Bahnhofsbereich gefordert, darunter eine Änderung der Radwegführung, der Einbau eines Aufzuges sowie die Anbindung des Dorfplatzes an die Park-and-Ride-Anlage. Nach Erörterungen zwischen der Bahn AG, der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt im Jahr 2016 wurden diese Forderungen seitens der Bahn bisher abgelehnt.
Die Entscheidung über die Planung steht in Verbindung mit der Beseitigung des Bahnüberganges Bahnhofstraße. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zugesagt, die kommunalen Kostenanteile bei der Beseitigung schienengleicher Bahnübergänge vollständig zu übernehmen, sofern die Stadt den Planungen zustimmt. Ohne eine Konsenslösung im Bereich des Bahnhofs Mehrhoog müsste die Stadt die Kosten für die Bahnübergänge selbst tragen. Die Deutsche Bahn wird im Rahmen des Vortrags die technischen Rahmenbedingungen, die Kosten sowie die städtebaulichen Auswirkungen und Planalternativen darlegen. Der Ausschuss soll die Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 3Ortsumgehung Brünen - Anregung gem. § 24 GO NW vom 05.01.2018Zur Vorlage · 2018/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0058 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 5. Januar 2018 eingegangen ist. Gegenstand der Anregung ist die weitere Planung und die Festlegung der Linienführung für eine Ortsumgehung in Brünen. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage bereits zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen hat, steht nun die Entscheidung über das weitere Vorgehen an.
Die Ortsumgehung B 70 ist als Teilprojekt der B 58 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden, wodurch die rechtliche Grundlage für Planungen durch den zuständigen Straßenbaulastträger besteht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestehende Darstellungen einer Südwestumgehung keine Vorfestlegung der Straßenführung darstellen. Die endgültige Festlegung der Trasse erfolgt im Rahmen der fachrechtlichen Verfahren durch den Straßenbaulastträger, wobei die Stadt Hamminkeln als Standortkommune ihre Belange einbringen kann.
Für die Untersuchung verschiedener Linienvarianten wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt Wesel ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das verbindliche Aussagen zur Verlagerung von Verkehrsströmen ermöglicht. Die Verwaltung empfiehlt, die Beratung über die vorliegende Anregung zurückzustellen, bis die Ergebnisse dieses Gutachtens als Grundlage für die weitere Diskussion vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Zurückstellung der Entscheidung bis zur Vorlage der Untersuchung vor.
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Beratungsfolge
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf einer ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche. Geplant ist die Errichtung von Einfamilienhäusern in eingeschossiger Bauweise mit Dach- oder Staffelgeschoss. Die Erschließung soll primär über eine private Stichstraße erfolgen, die an den Hellmannsweg anschließt.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf konkretisiert die im Aufstellungsbeschluss vom 13. Juli 2017 getroffenen Festlegungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fällung von vier großkronigen Bäumen auf der Nordseite des Hellmannsweges. Während eine baumfachliche Untersuchung bereits bestehende Schäden an drei Bäumen bestätigte, weist ein vierter Baum einen hohen Schädigungsgrad auf. Der Vorhabenträger schlägt die Fällung aller vier Bäume vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Entwässerungssituation durch Muldenversickerung zu optimieren und die Sichtverhältnisse an der Einmündung des Erschließungsweges zu verbessern. Zudem wird eine vorteilhaftere Aufteilung der Baugrundstücke angestrebt.
Die Untere Landschaftsbehörde hat gegenüber der Fällung keine Einwände erhoben, sofern ein ausreichender Ersatz geschaffen wird. Die Verwaltung befürwortet den Verzicht auf den Erhalt der Bäume. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage dieses Entwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 560. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0060 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist es, eine derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in Wohnbaufläche sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz umzuwandeln.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“. Da für die geplante bauliche Entwicklung im Südosten des Bereichs Eulenweg/Schwalbenweg eine entsprechende Bauflächenausweisung im Flächennutzungsplan erforderlich ist, soll die Planung angepasst werden. Zudem sollen der bereits bebaute, aber im Flächennutzungsplan nicht dargestellte Bereich Eulenweg/Schwalbenweg sowie ein im Nordosten gelegener Spielplatz als Wohnbaufläche bzw. Grünfläche planerisch gesichert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Parallelverfahren anzuwenden, um die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Dies umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Der Ausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 659. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - erneuter FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine erneute Beschlussfassung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche zur Erweiterung eines Saftereibetriebes an der Diersfordter Straße.
Ein im Dezember 2017 gefasster Feststellungsbeschluss soll aufgehoben werden, da die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Prüfung eine inhaltliche Lücke festgestellt hat. Die Umweltprüfung und die Begründung der Planänderung berücksichtigten bisher nicht die möglichen Auswirkungen von Betrieben nach der Störfallverordnung. Um diesen Mangel zu beheben, werden der Umweltbericht sowie die Begründung ergänzt. Die Ergänzung stellt klar, dass durch den parallel aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ die Ansiedlung von Störfallbetrieben ausgeschlossen ist, wodurch der Schutz der angrenzenden Wohnbauflächen gewährleistet bleibt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Kreis Wesel wies auf den Landschaftsplan hin, während der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf Hinweise zu möglichem Kampfmittelverdacht im Boden machte, die jedoch auf Ebene des Flächennutzungsplanes als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Ebenso wurden Hinweise der Bundeswehr zu Flugkorridoren sowie Informationen der Gelsenwasser Energienetze GmbH und der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau behandelt. Der zuständige Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den ursprünglichen Feststellungsbeschluss aufzuheben und auf Basis der ergänzten Unterlagen einen erneuten Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 7Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten hier: Abschluss einer regionalen VereinbarungZur Vorlage · 2018/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0062 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Abschluss einer regionalen Vereinbarung zur gegenseitigen Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels. Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine interkommunale Abstimmung eine stadt- und regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole Ruhr zu gewährleisten. Die Initiative geht vom Regionalverband Ruhr (RVR) aus und basiert auf den Beratungen eines Arbeitskreises, an dem Vertreter der Kommunen der Städteregion Ruhr 2030 sowie die Industrie- und Handelskammern beteiligt waren.
Die Vereinbarung soll den Umgang mit der Neuansiedlung, Verlagerung, Umnutzung oder Erweiterung regionalbedeutsamer Einzelhandelsbetriebe vereinheitlichen. Als regionalbedeutend gelten Vorhaben, die absatzwirtschaftliche oder städtebauliche Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur benachbarter Kommunen haben können. Die Regelung knüpft an bestehende Grundlagen aus dem Jahr 2004 an und umfasst unter anderem die gegenseitige Information der Nachbarkommunen, die Verpflichtung zur frühzeitigen Konsultation sowie die Entwicklung von Mindeststandards für Verträglichkeitsgutachten und die Nutzung gemeinsamer Datengrundlagen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Vereinbarung in einigen Punkten noch Klärungsbedarf aufweist, etwa hinsichtlich der Definition der Nachbarkommunen, der konkreten Ausgestaltung der Standards oder der Zuständigkeiten für die Datenerhebung. Da für den Abschluss der Vereinbarung die Zustimmung aller 53 Kommunen im Verbandsgebiet des RVR erforderlich ist, wird empfohlen, den weiteren Abstimmungsprozess abzuwarten. Der Ausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 8Namensgebung im Bereich Brüner Straße Anregung gem. § 24 GO NWZur Vorlage · 2018/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0063 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Namensgebung einer im Zuge der Bebauung des alten Sportplatzes an der Brüner Straße entstehenden Straße. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hatte bereits in einer Sitzung im März 2018 einstimmig beschlossen, die Straße „Am Anger“ zu benennen. In den vorangegangenen Prozess zur Namensfindung waren neben den Fraktionen auch der lokale Heimatverein sowie der Hamminkelner Verkehrsverein e.V. eingebunden.
Mit Schreiben vom 4. April 2018 hat der Ehrenvorsitzende des Hamminkelner Verkehrsvereins e.V. beantragt, die Bezeichnung „Am Anger“ in „Am Gut Vogelsang“ zu ändern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Name „Am Anger“ bereits im KRZN-Straßenverzeichnis hinterlegt wurde und von Versorgungsunternehmen sowie Behörden für die Planung genutzt wird. Zudem wurden bereits Hausnummern unter dieser Bezeichnung vergeben. Eine Änderung des Straßennamens würde nach Angaben der Verwaltung einen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Stadt sowie für die betroffenen Eigentümer nach sich ziehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag auf Umbenennung durch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abzulehnen.
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- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen