Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf einer ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche. Geplant ist die Errichtung von Einfamilienhäusern in eingeschossiger Bauweise mit Dach- oder Staffelgeschoss. Die Erschließung soll primär über eine private Stichstraße erfolgen, die an den Hellmannsweg anschließt.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf konkretisiert die im Aufstellungsbeschluss vom 13. Juli 2017 getroffenen Festlegungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Fällung von vier großkronigen Bäumen auf der Nordseite des Hellmannsweges. Während eine baumfachliche Untersuchung bereits bestehende Schäden an drei Bäumen bestätigte, weist ein vierter Baum einen hohen Schädigungsgrad auf. Der Vorhabenträger schlägt die Fällung aller vier Bäume vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Entwässerungssituation durch Muldenversickerung zu optimieren und die Sichtverhältnisse an der Einmündung des Erschließungsweges zu verbessern. Zudem wird eine vorteilhaftere Aufteilung der Baugrundstücke angestrebt.
Die Untere Landschaftsbehörde hat gegenüber der Fällung keine Einwände erhoben, sofern ein ausreichender Ersatz geschaffen wird. Die Verwaltung befürwortet den Verzicht auf den Erhalt der Bäume. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll auf Grundlage dieses Entwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschließen.
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