60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0060 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist es, eine derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in Wohnbaufläche sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz umzuwandeln.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“. Da für die geplante bauliche Entwicklung im Südosten des Bereichs Eulenweg/Schwalbenweg eine entsprechende Bauflächenausweisung im Flächennutzungsplan erforderlich ist, soll die Planung angepasst werden. Zudem sollen der bereits bebaute, aber im Flächennutzungsplan nicht dargestellte Bereich Eulenweg/Schwalbenweg sowie ein im Nordosten gelegener Spielplatz als Wohnbaufläche bzw. Grünfläche planerisch gesichert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Parallelverfahren anzuwenden, um die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Dies umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Der Ausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 03.05.2018kein Ergebnis hinterlegt