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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Christin Hoffmann, Lankernbrok 1b, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2018/0071 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2018/0071 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung eines Mandats in der Vertretung der Stadt Hamminkeln. Aufgrund des Todes eines bei der Kommunalwahl 2014 gewählten Ratsmitglieds ist ein Sitz in der Stadtvertretung vakant geworden.
Nach der Feststellung der Nachfolge gemäß § 45 KWahlG wurde eine Bewerberin aus der Reserveliste der CDU als Nachfolgerin ermittelt. Zuvor hatte eine weitere Ersatzbewerberin der CDU schriftlich erklärt, auf ihre Anwartschaft auf ein Mandat aus der Reserveliste zu verzichten.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW ist der Bürgermeister dazu angehalten, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Vorlage sieht vor, dass dieser Vorgang durch das Erheben des Ratsmitglieds von seinem Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel vollzogen wird. In dieser Formel verpflichtet sich das Mitglied, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten. Die entsprechende Beratung ist für die Sitzung des Rates am 14. Juni 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2018/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0072 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien in Drittorganisationen nach dem Ableben eines Ratsmitglieds. Im Zuge dessen wurde durch die CDU-Fraktion eine Nachfolgerin aus der Reserveliste festgestellt, nachdem eine andere Person auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet hatte. Die Nachfolgerin hat die Übernahme des Mandats bereits mündlich bestätigt.
Für die kommunalen Ausschüsse liegen Vorschläge zur Neubesetzung vor. Im Haupt- und Finanzausschuss sollen ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied sowie die Nachfolgerin als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden. Im Rechnungsprüfungsausschuss und im Wahlausschuss ist die Nachfolge der Nachfolgerin als Mitglied vorgesehen. Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport soll die Nachfolgerin ebenfalls als Mitglied nachrücken. Die Benennung der Ausschussvorsitzenden obliegt gemäß der Gemeindeordnung der CDU-Fraktion.
Hinsichtlich der Drittorganisationen sieht die Vorlage die Wahl der Nachfolgerin als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sowie für die VHS-Verbandsversammlung vor. Zudem soll ein Ratsmitglied als Mitglied in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW berufen werden.
Zusätzlich ist ein Mandatstausch in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken vorgesehen. Nach Absprache der Fraktionen USD und Bündnis 90/Die Grünen soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in dieses Gremium berufen werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 460. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0060 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist es, eine derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesene Fläche in Wohnbaufläche sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz umzuwandeln.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“. Da für die geplante bauliche Entwicklung im Südosten des Bereichs Eulenweg/Schwalbenweg eine entsprechende Bauflächenausweisung im Flächennutzungsplan erforderlich ist, soll die Planung angepasst werden. Zudem sollen der bereits bebaute, aber im Flächennutzungsplan nicht dargestellte Bereich Eulenweg/Schwalbenweg sowie ein im Nordosten gelegener Spielplatz als Wohnbaufläche bzw. Grünfläche planerisch gesichert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Parallelverfahren anzuwenden, um die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Dies umfasst den Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.05.2018 eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Der Ausschuss empfahl dem Rat der Stadt einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 559. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung des Feststellungsbeschlusses - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - erneuter FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine erneute Beschlussfassung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche zur Erweiterung eines Saftereibetriebes an der Diersfordter Straße.
Ein im Dezember 2017 gefasster Feststellungsbeschluss soll aufgehoben werden, da die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Prüfung eine inhaltliche Lücke festgestellt hat. Die Umweltprüfung und die Begründung der Planänderung berücksichtigten bisher nicht die möglichen Auswirkungen von Betrieben nach der Störfallverordnung. Um diesen Mangel zu beheben, werden der Umweltbericht sowie die Begründung ergänzt. Die Ergänzung stellt klar, dass durch den parallel aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ die Ansiedlung von Störfallbetrieben ausgeschlossen ist, wodurch der Schutz der angrenzenden Wohnbauflächen gewährleistet bleibt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Kreis Wesel wies auf den Landschaftsplan hin, während der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf Hinweise zu möglichem Kampfmittelverdacht im Boden machte, die jedoch auf Ebene des Flächennutzungsplanes als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Ebenso wurden Hinweise der Bundeswehr zu Flugkorridoren sowie Informationen der Gelsenwasser Energienetze GmbH und der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau behandelt. Der zuständige Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den ursprünglichen Feststellungsbeschluss aufzuheben und auf Basis der ergänzten Unterlagen einen erneuten Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 03.05.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (24. Sitzung)
- 6Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW)Zur Vorlage · 2018/0070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW). Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 6. Februar 2018 beschlossen, die Mittel aus der zweiten Tranche des KInvFöG NRW für den Errichtung und Ausbau der Gesamtschule am Standort Diersfordter Straße einzusetzen.
Nach der Meldung der Maßnahme über die entsprechende Online-Plattform ergaben sich jedoch Unstimmigkeiten mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Bezirksregierung äußerte Bedenken hinsichtlich der Anerkennung eines Ersatzbaus, da das geplante Bauvorhaben nicht an derselben Stelle erfolgt, sondern ein Schulhaus in Hamminkeln als Ersatz für die Unterbringung im Ortsteil Dingden dienen soll. Da die Optimierung der Schulstruktur laut der zuständigen Stelle für die Förderung nicht relevant ist, besteht die Möglichkeit einer Rückzahlungsverpflichtung.
Um diese Rechtsunsicherheit zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben. Stattdessen soll die Mittelverwendung neu geregelt werden, um die Förderung für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule in Mehrhoog am Standort Halderner Straße zu sichern. Laut der Verwaltung stellt dieser Ersatzneubau gemäß einer durchgeführten Nutzwertanalyse die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dar und erfüllt die Voraussetzungen der Förderfähigkeit. Der Rat wird gebeten, den alten Beschluss aufzuheben und die Mittel für das Schulprojekt in Mehrhoog neu zu verwenden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 17.05.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 7Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2018 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2018/0064 den Quartalsbericht für das erste Quartal 2018 vorgelegt. Die Vorlage der Fachdienste 20 umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 2018.
Im Bereich der Erträge sind im ersten Quartal 19 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge angefallen. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 22 % sowie die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit 41 % über dem Durchschnitt des ersten Quartals liegen, wurden bei den Steuern und ähnlichen Abgaben erst 14 % der Planansätze verbucht. Gründe hierfür sind unter anderem die zeitversetzte Verbuchung von Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer sowie erwartete Hundesteuererträge im weiteren Jahresverlauf.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf 29 % der geplanten Jahreswerte. Die Personalaufwendungen liegen bei 24 % des Planansatzes, wobei die Verbuchung von Personalrückstellungen erst zum Jahresabschluss erfolgt. Bei den Versorgungsaufwendungen sind bereits 92 % der geplanten Kosten verzeichnet, da Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr geleistet wurden. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen wurden 26 % der Planwerte in Anspruch genommen. Die Umsetzung größerer baulicher Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung der WC-Anlagen im Rathaus, ist teilweise für das zweite Quartal oder die Sommerferien vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 8Wasserversorgungskonzept der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0068 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2018/0068 ein Wasserversorgungskonzept vorgelegt. Hintergrund der Erstellung ist die Änderung des Landeswassergesetzes NRW, die am 16. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW besteht für die Stadt die Verpflichtung, ein solches Konzept zu erstellen und bis zum 30. Juni 2018 zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde durch die Stadt Hamminkeln an die Wasserwerke Wittenhorst übertragen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgte durch ein Fachbüro für angewandte Geologie, welches bereits für die Wasserwerke Wittenhorst tätig ist. Die Struktur und die Inhalte des vorliegenden Dokuments orientieren sich an einer Mustergliederung sowie einem Beispielkatalog, die von der Bezirksregierung vorgegeben wurden.
Das Konzept umfasst alle geforderten Informationen und dient der fristgerechten Vorlage zur Genehmigung. Die Zusammenfassung des Konzepts kommt zu dem Ergebnis, dass die Belange der Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Wasserversorgung erfüllt sind und auch in Zukunft berücksichtigt werden. Der Rat wird über die vorliegende Mitteilung informiert.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 9Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
- 10Erste Änderung des Stellenplans für das Jahr 2018Zur Vorlage · 2018/0051.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0051.1 der Fachdienste 10 sieht die erste Änderung des Stellenplans für das Jahr 2018 vor. Hintergrund der Anpassungen ist die Notwendigkeit, personelle Vakanzen infolge von Mutterschutzfristen und Elternzeit im Ordnungsamt auszugleichen. Um den Beschäftigungsbedarf zu decken, wurde eine interne Umbesetzung vorgenommen, bei der ein Stellenanteil von 0,60 aus dem Rechnungsprüfungsamt in das Ordnungsamt verlagert wurde. Im Zuge dessen wurde eine vakante Funktion im Rechnungsprüfungsamt neu besetzt. Die daraus resultierende neue Verteilung der Stellenanteile im Bereich Rechnungsprüfung sowie Personalmanagement und Personalbezüge erfolgt nun in der Besoldungsgruppe A 11.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Umwandlung von Stellen aus dem Stellenplan der Tarifbeschäftigten in den Stellenplan der Beamten. Für eine vakante Ingenieurstelle (EG 10/11) liegen Bewerbungen von Beamten mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Dienst vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Stelle in die Besoldungsgruppe A 11 zu überführen, um die Einstellung dieser Bewerber zu ermöglichen. Dieser Vorschlag wird durch eine weitere Eigenkündigung im Bereich der Ingenieurstellen ergänzt, sodass die Umwandlung der Stelle zur Sicherstellung der Flexibilität im Auswahlverfahren ebenfalls beantragt wird. Der Hauptausschuss (HFA) hat die vorgeschlagene Änderung bereits in seiner Sitzung vom 17. Mai 2018 empfohlen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 11Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2019Zur Vorlage · 2018/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungskapazitäten der Stadtverwaltung für das Jahr 2019. Im Rahmen der Personalentwicklung wird dargelegt, dass im Zeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt 27 Stellen durch Ausscheiden von Personal frei werden. Davon könnten voraussichtlich 13 Stellen durch interne Ausbildung nachbesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich der Verwaltung liegt.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherstellung der personellen Ausstattung in der Bauaufsicht. Da durch den Übergang eines Ingenieurs in die Altersteilzeit und die Teilzeitbeschäftung einer weiteren Kraft eine Vollzeitbesetzung der Stellen ab 2020 mit vorhandenem Personal nicht möglich ist, schlägt die Verwaltung vor, ab 2019 eine einjährige Ausbildung zum Bauoberinspektoranwärter bzw. zur Bauoberinspektoranwärterin anzubieten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für das Jahr 2019 drei Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen: einen Platz für Bauoberinspektoranwärter, einen Platz für Verwaltungswirte im mittleren nichttechnischen Dienst sowie einen Platz für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, der in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb angeboten werden soll. Zudem sollen weiterhin eine Praktikantenstelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für den Bundesfreiwilligendienst im Kindergarten am Bach bereitgestellt werden. Die jährlichen Vergütungskosten für die Auszubildenden werden auf etwa 40.000 Euro geschätzt und in die Haushaltsplanung ab 2019 aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 17.05.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 12Bestellung einer Beamtin zur Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt und Rücknahme dieser Bestellung für die Vorgängerin gem. § 104 GO NWZur Vorlage · 2018/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 (Vorlagennummer 2018/0050) behandelt die personelle Neubesetzung der Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Hamminkeln gemäß § 104 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist die interne Umsetzung einer bisherigen Stadtamtfrau in den Fachdienst 32 nach einem Bewerbungsverfahren.
Im Rahmen eines weiteren internen Auswahlverfahrens wurde eine Stadtoberinspektorin für die vakante Funktion vorgesehen. Die Übertragung der Aufgaben im Rechnungsprüfungsamt steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat. Die Besetzung der Stelle ist mit der Übertragung eines höherwertigen Amtes (A 11) verbunden. Eine Beförderung durch den Bürgermeister ist an die Annahme der ersten Änderung des Stellenplans 2018 gekoppelt. Die Auswahlverfahren erfolgten unter Einbeziehung der Gleichstellungsstelle sowie des Personalrats, wobei seitens dieser Gremien keine Bedenken gegen die Umsetzungen bestanden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die betreffende Beamtin mit sofortiger Wirkung zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes zu bestellen. Gleichzeitig soll die bisherige Bestellung der Vorgängerin zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes aufgehoben werden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 14. Juni 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 13Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im Rahmen der Antragskonferenz Stromnetzausbau gemäß Paragraph 7 NABEG für den Abschnitt D Raum Borken/Schermbeck - Osterath des Vorhabens Nr. 1 (Enden Ost- Osterath)Zur Vorlage · 2018/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Netzausbaus zur Übertragung von Windstrom aus Emden nach Osterath wird die Errichtung einer neuen Gleichstromverbindung geplant. Das Vorhaben, das als Teil des Bundesfachplanungsgesetzes festgeschrieben ist, soll durch das Unternehmen Amprion realisiert werden und eine geplante Fertigstellung im Jahr 2025 anstreben. Die Leitung soll vorrangig als Erdkabel in einem etwa einen Kilometer breiten Streifen ausgeführt werden.
Für den Planungsabschnitt D, der den Raum Borken/Schermbeck bis Osterath umfasst, wurde ein Vorzugskorridor beantragt, der auch das Stadtgebiet von Hamminkeln tangiert. Das Genehmigungsverfahren unterliegt der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und gliedert sich in die Phase der Bundesfachplanung sowie das anschließende Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen der Bundesfachplanung fand am 7. Juni 2018 eine Antragskonferenz statt, um die Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Anforderungen der Raumordnung zu erörtern.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme zu den für Hamminkeln relevanten Belangen einzureichen. Diese Stellungnahme soll bis zum 30. Juni 2018 erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der eingereichte Vorschlagskorridor keine verfahrensrechtliche Vorfestlegung darstellt und die Beteiligungsprozesse weiterhin andauern.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 14Weiteres Vorgehen bei den Verhandlungen mit der Bahn in Sachen BetuweZur Vorlage · 2018/0100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0100 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bei den laufenden Verhandlungen mit der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit der Betuwe-Strecke. Die Vorlage wurde von den Fachdiensten 10 erstellt und dem Rat am 14. Juni 2018 zur Beratung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die Festlegung der nächsten Schritte im Verhandlungsprozess bezüglich der genannten Bahntrasse. In der vorliegenden Dokumentation werden keine spezifischen finanziellen Auswirkungen oder konkreten inhaltlichen Details zu den Verhandlungsinhalten aufgeführt. Es ist lediglich vermerkt, dass für die Umsetzung der Maßnahmen keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung über die Fortführung der Gespräche mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018 · Rat (29. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen