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Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im Rahmen der Antragskonferenz Stromnetzausbau gemäß Paragraph 7 NABEG für den Abschnitt D Raum Borken/Schermbeck - Osterath des Vorhabens Nr. 1 (Enden Ost- Osterath)

2018/0089 14.06.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Netzausbaus zur Übertragung von Windstrom aus Emden nach Osterath wird die Errichtung einer neuen Gleichstromverbindung geplant. Das Vorhaben, das als Teil des Bundesfachplanungsgesetzes festgeschrieben ist, soll durch das Unternehmen Amprion realisiert werden und eine geplante Fertigstellung im Jahr 2025 anstreben. Die Leitung soll vorrangig als Erdkabel in einem etwa einen Kilometer breiten Streifen ausgeführt werden.

Für den Planungsabschnitt D, der den Raum Borken/Schermbeck bis Osterath umfasst, wurde ein Vorzugskorridor beantragt, der auch das Stadtgebiet von Hamminkeln tangiert. Das Genehmigungsverfahren unterliegt der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und gliedert sich in die Phase der Bundesfachplanung sowie das anschließende Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen der Bundesfachplanung fand am 7. Juni 2018 eine Antragskonferenz statt, um die Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Anforderungen der Raumordnung zu erörtern.

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme zu den für Hamminkeln relevanten Belangen einzureichen. Diese Stellungnahme soll bis zum 30. Juni 2018 erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der eingereichte Vorschlagskorridor keine verfahrensrechtliche Vorfestlegung darstellt und die Beteiligungsprozesse weiterhin andauern.

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