Mittelverwendung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW). Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 6. Februar 2018 beschlossen, die Mittel aus der zweiten Tranche des KInvFöG NRW für den Errichtung und Ausbau der Gesamtschule am Standort Diersfordter Straße einzusetzen.
Nach der Meldung der Maßnahme über die entsprechende Online-Plattform ergaben sich jedoch Unstimmigkeiten mit der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Bezirksregierung äußerte Bedenken hinsichtlich der Anerkennung eines Ersatzbaus, da das geplante Bauvorhaben nicht an derselben Stelle erfolgt, sondern ein Schulhaus in Hamminkeln als Ersatz für die Unterbringung im Ortsteil Dingden dienen soll. Da die Optimierung der Schulstruktur laut der zuständigen Stelle für die Förderung nicht relevant ist, besteht die Möglichkeit einer Rückzahlungsverpflichtung.
Um diese Rechtsunsicherheit zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben. Stattdessen soll die Mittelverwendung neu geregelt werden, um die Förderung für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule in Mehrhoog am Standort Halderner Straße zu sichern. Laut der Verwaltung stellt dieser Ersatzneubau gemäß einer durchgeführten Nutzwertanalyse die wirtschaftlich sinnvollste Lösung dar und erfüllt die Voraussetzungen der Förderfähigkeit. Der Rat wird gebeten, den alten Beschluss aufzuheben und die Mittel für das Schulprojekt in Mehrhoog neu zu verwenden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 17.05.2018kein Ergebnis hinterlegt