Wasserversorgungskonzept der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2018/0068 ein Wasserversorgungskonzept vorgelegt. Hintergrund der Erstellung ist die Änderung des Landeswassergesetzes NRW, die am 16. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW besteht für die Stadt die Verpflichtung, ein solches Konzept zu erstellen und bis zum 30. Juni 2018 zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde durch die Stadt Hamminkeln an die Wasserwerke Wittenhorst übertragen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgte durch ein Fachbüro für angewandte Geologie, welches bereits für die Wasserwerke Wittenhorst tätig ist. Die Struktur und die Inhalte des vorliegenden Dokuments orientieren sich an einer Mustergliederung sowie einem Beispielkatalog, die von der Bezirksregierung vorgegeben wurden.
Das Konzept umfasst alle geforderten Informationen und dient der fristgerechten Vorlage zur Genehmigung. Die Zusammenfassung des Konzepts kommt zu dem Ergebnis, dass die Belange der Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Wasserversorgung erfüllt sind und auch in Zukunft berücksichtigt werden. Der Rat wird über die vorliegende Mitteilung informiert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.06.2018kein Ergebnis hinterlegt