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Beschlussvorlage

Ortsumgehung Brünen - Anregung gem. § 24 GO NW vom 05.01.2018

2018/0058 03.05.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2018/0058 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 5. Januar 2018 eingegangen ist. Gegenstand der Anregung ist die weitere Planung und die Festlegung der Linienführung für eine Ortsumgehung in Brünen. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage bereits zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung verwiesen hat, steht nun die Entscheidung über das weitere Vorgehen an.

Die Ortsumgehung B 70 ist als Teilprojekt der B 58 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden, wodurch die rechtliche Grundlage für Planungen durch den zuständigen Straßenbaulastträger besteht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bestehende Darstellungen einer Südwestumgehung keine Vorfestlegung der Straßenführung darstellen. Die endgültige Festlegung der Trasse erfolgt im Rahmen der fachrechtlichen Verfahren durch den Straßenbaulastträger, wobei die Stadt Hamminkeln als Standortkommune ihre Belange einbringen kann.

Für die Untersuchung verschiedener Linienvarianten wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Mittel bereitgestellt. Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt Wesel ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das verbindliche Aussagen zur Verlagerung von Verkehrsströmen ermöglicht. Die Verwaltung empfiehlt, die Beratung über die vorliegende Anregung zurückzustellen, bis die Ergebnisse dieses Gutachtens als Grundlage für die weitere Diskussion vorliegen. Der Beschlussvorschlag sieht die Zurückstellung der Entscheidung bis zur Vorlage der Untersuchung vor.

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