Anregung gemäß § 24 GO NW auf temporäre kostenlose Überlassung von Stellplätzen für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur für Elektroautos
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0092 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Anregung gemäß § 24 GO NW vor. Ein Bürger aus Dingden beantragt die temporäre kostenlose Überlassung von Stellplätzen für den Aufbau einer Ladesäulen-Infrastruktur für Elektroautos. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 wird vorgeschlagen, eine monatliche Miete von 5 Euro pro Ladesäule festzusetzen.
Die Verwaltung führt aus, dass in den Ortsteilen Mehrhoog, Wertherbruch, Ringenberg sowie Brünen (Marienthal) derzeit keine Ladepunkte vorhanden sind. Bestehende Ladesäulen in anderen Ortsteilen werden von verschiedenen Unternehmen betrieben, wobei die Nutzung städtischer Flächen teilweise durch Gestattungsverträge mit Mietzahlungen oder kostenlose Nutzungsrechte geregelt ist. Ein potenzieller Anbieter zeigt Interesse an der Errichtung von Ladepunkten in Brünen und Marienthal, lehnt jedoch die Zahlung von Parkplatzmieten an die Stadt ab.
Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass der Ausbau der Infrastruktur zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt beiträgt, wonach die CO2-Emissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden sollen. Eine kostenlose Überlassung von Flächen wird im Kontext der Klimaschutzziele als förderlich betrachtet und mit der Praxis der Partner des Klimabündnisses im Kreis Wesel verglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister die Anregung als Geschäft der einfachen Verwaltung behandelt.
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- 05.07.2018kein Ergebnis hinterlegt