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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nachwahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2018/0073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0073 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachwahl des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines bisherigen Ausschussmitglieds im Mai 2018, wodurch das Amt des ersten stellvertretenden Vorsitzenden vakant geworden ist.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister der Vorsitz des Haupt- und Finanzausschusses, wobei dieser durch Stellvertreter aus der Mitte des Ausschusses vertreten wird. Da das Benennungsrecht für dieses Amt laut gesetzlicher Regelung bei der CDU-Fraktion liegt, hat diese ein Ratsmitglied als Nachbesetzung vorgeschlagen.
Der Ausschuss ist dazu aufgerufen, die Nachbesetzung im Rahmen einer Mehrheitswahl gemäß den geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses zu wählen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Juli 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 3Anregung gemäß § 24 GO NW auf temporäre kostenlose Überlassung von Stellplätzen für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur für ElektroautosZur Vorlage · 2018/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0092 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Anregung gemäß § 24 GO NW vor. Ein Bürger aus Dingden beantragt die temporäre kostenlose Überlassung von Stellplätzen für den Aufbau einer Ladesäulen-Infrastruktur für Elektroautos. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 wird vorgeschlagen, eine monatliche Miete von 5 Euro pro Ladesäule festzusetzen.
Die Verwaltung führt aus, dass in den Ortsteilen Mehrhoog, Wertherbruch, Ringenberg sowie Brünen (Marienthal) derzeit keine Ladepunkte vorhanden sind. Bestehende Ladesäulen in anderen Ortsteilen werden von verschiedenen Unternehmen betrieben, wobei die Nutzung städtischer Flächen teilweise durch Gestattungsverträge mit Mietzahlungen oder kostenlose Nutzungsrechte geregelt ist. Ein potenzieller Anbieter zeigt Interesse an der Errichtung von Ladepunkten in Brünen und Marienthal, lehnt jedoch die Zahlung von Parkplatzmieten an die Stadt ab.
Die zuständige Fachabteilung weist darauf hin, dass der Ausbau der Infrastruktur zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt beiträgt, wonach die CO2-Emissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 reduziert werden sollen. Eine kostenlose Überlassung von Flächen wird im Kontext der Klimaschutzziele als förderlich betrachtet und mit der Praxis der Partner des Klimabündnisses im Kreis Wesel verglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister die Anregung als Geschäft der einfachen Verwaltung behandelt.
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Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 4Fortführung der NachbarschaftsberatungZur Vorlage · 2018/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0087 der Fachdienste 50 befasst sich mit der Fortführung des Projektes Nachbarschaftsberatung in Hamminkeln. Das Projekt, welches im Rahmen des LEADER-Förderprogrammes durchgeführt wird, übernimmt eine Informations-, Beratungs- und Lotsenfunktion für Hilfesuchende in verschiedenen Lebenslagen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Koordination von Hilfsangeboten wie Unterstützung bei Antragstellungen, Einkaufshilfen, die Vermittlung zu Beratungsstellen sowie die Organisation von Umzugshilfen oder die Entlastung von Angehörigen. Zudem fungiert die Beratungsstelle als Netzwerkpartner für Institutionen aus dem sozialrechtlichen und psychosozialen Bereich.
Nach einer vorangegangenen Förderperiode wurde für den aktuellen Zeitraum eine Verlängerung des Projektes bis zum 31. März 2021 ermöglicht, da die Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Niederrhein e.V. einen entsprechenden Förderantrag gestellt und die Bezirksregierung Düsseldorf diesen bewilligt hat. Die Verwaltung spricht sich für die Fortsetzung des Projektes bis zum Ende der Förderlaufzeit aus. Damit verbunden ist die Verlängerung einer befristeten 0,5-Stelle im Produkt Lokale Agenda (Entgeltgruppe S11b) sowie die Anpassung des entsprechenden KW-Vermerks im Stellenplanentwurf 2019 auf das Jahr 2022. Der verbleibende Personalaufwand nach Abzug der Fördermittel beläuft sich auf etwa 10.000 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Fortführung des Projektes einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5Neufassung der Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen der Stadt Hamminkeln gegenüber DrittenZur Vorlage · 2018/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen gegenüber Dritten neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 begründet die Neufassung mit der Notwendigkeit, die Abrechnung von Leistungen über den Bereich des Bauhofes hinaus zu erweitern. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2011 bezieht sich ausschließlich auf Leistungen des ehemaligen Gemeinschaftsbetriebs der Stadt Hamminkeln und umfasst keine Leistungen anderer Fachdienste, etwa während der Bereitschaftszeiten.
Ein wesentlicher Aspekt der Neufassung ist die Anpassung der Stundensätze. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Sätze nicht die anfallenden Kosten decken, da sie keine Differenzierung zwischen Dienstzeiten und Zeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten vorsehen. Die neuen Sätze wurden auf Grundlage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Tarif und Abrechnung (KGSt) sowie der tatsächlichen Ist-Kosten berechnet.
Der Bauausschuss hat die Neufassung der Entgeltsatzung in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 einstimmig empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Neufassung der Satzung wie vorgelegt zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 28.06.2018 · Bauausschuss (7. Sitzung)
- 6Sicherungsmaßnahmen an drei Bahnübergängen auf der Strecke Wesel-Bocholt; Führung eines Rechtstreites über die KostenregelungZur Vorlage · 2018/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Elektrifizierung der Bahnstrecke Bocholt-Wesel ist eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich zwischen Hamminkeln und Wesel vorgesehen. Diese Maßnahme erfordert die technische Sicherung von drei Bahnübergängen durch Halbschranken und Beampelung, da die derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 km/h bzw. 80 km/h nicht mehr ausreichen.
Zwischen den Beteiligten besteht Uneinigkeit über die Kostenregelung für diese Umbaumaßnahmen. Der Vorhabenträger sieht die Stadt Hamminkeln in der Pflicht, ein Drittel der Kosten zu tragen. Die Verwaltung vertritt hingegen die Auffassung, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz auf diese drei Übergänge keine Anwendung findet, da es sich bei den betroffenen Wegen nicht um öffentliche Straßen oder Wege handelt. Die Wege dienen lediglich der Erschließung von Gehöften sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen und wurden nicht als öffentliche Wege gewidmet.
Sollten Planfeststellungsbescheide erteilt werden, die die Stadt zur Kostenübernahme verpflichten, schlägt die Verwaltung die Einlegung von Rechtsmitteln vor. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Vorhabenträger ein Anordnungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz einleitet, um eine Entscheidung über die technische Sicherung und die Kostenverteilung herbeizuführen. Vorsorglich wurde bereits ein Förderantrag über Landesmittel gestellt.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 7Anpassung des landwirtschaftlichen Pachtzinses der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0096 eine Anpassung der landwirtschaftlichen Pachtzinsen vorgeschlagen. Der aktuelle Satz von 350,00 Euro pro Hektar, der seit dem Pachtjahr 2008/09 gilt, soll ab dem Pachtjahr 2018/2019 auf 500,00 Euro pro Hektar angehoben werden. Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Abfrage bei benachbarten Kommunen und größeren Verpächtern, die einen durchschnittlichen Wert von 500,00 Euro pro Hektar ergab.
Die Erhöhung soll analog zu den bisherigen Regelungen auch für die Pachtverträge der Tennis-, Reiter- und Schießsportvereine gelten. Eine Differenzierung zwischen Acker- und Grünlandflächen wird von der Verwaltung nicht empfohlen, um den administrativen Aufwand für die Prüfung von Selbstauskünften und die Kontrolle von Grünlandumbrüchen zu vermeiden.
Die Stadt verwaltet derzeit etwa 40 landwirtschaftliche Pachtverhältnisse mit einem jährlichen Aufkommen von rund 10.300,00 Euro. Durch die Anpassung werden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5.400,00 Euro pro Jahr erwartet, wobei sich die haushaltstechnischen Auswirkungen aufgrund der nachträglichen Erhebung erst im Jahr 2019 bemerkbar machen. Im Zuge der Anpassung soll zudem geprüft werden, ob stadteigene Flächen für die Anlage von Blühwiesen oder Blühsträuchern genutzt werden können, was gegebenenfalls eine Kündigung bestehender Pachtverhältnisse nach sich ziehen könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Erhöhung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 8Erwerb Mitgliedschaft im Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz bei der Kommunal Agentur NRWZur Vorlage · 2018/0093 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft im Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz bei der Kommunal Agentur NRW GmbH. Grundlage der Vorlage ist ein Schreiben des Städte- und Gemeindebunds NRW, der für den Beitritt zu diesem Netzwerk wirbt. Ziel des Netzwerks ist die Stärkung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedskommunen im Bereich des Hochwasser- und Überflutungsschutzes.
Das Leistungsangebot der Kommunal Agentur NRW umfasst unter anderem die Erstellung von Informationsmaterialien, den Zugang zu einer Datenbank mit relevanten Regelwerken sowie die Bereitstellung von Fachinformationen im Mitgliederbereich der Internetseite. Zudem bietet das Netzwerk den Zugang zu Arbeitsgruppen, die Themen wie Risikoanalysen, Öffentlichkeitsarbeit und Organisation behandeln, sowie die Möglichkeit zur individuellen Beratung zu technischen und rechtlichen Fragestellungen.
Da für die Stadt Hamminkeln keine bestehende Beratungsvereinbarung vorliegt, belaufen sich die jährlichen Kosten für die Mitgliedschaft auf 3.000 Euro netto, was einem Bruttobetrag von 3.570 Euro entspricht. Neben der Stadt Hamminkeln gehören bereits 42 weitere Kommunen, darunter benachbarte Städte wie Rees, Kalkar oder Wesel, diesem Netzwerk an. Die Verwaltung spricht sich für den Beitritt aus. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß dem vorliegenden Vereinbarungsmuster zum Jahresende mit einer einjährigen Frist möglich. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 beraten.
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Beratungsfolge
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen