Neufassung der Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen der Stadt Hamminkeln gegenüber Dritten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen gegenüber Dritten neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 begründet die Neufassung mit der Notwendigkeit, die Abrechnung von Leistungen über den Bereich des Bauhofes hinaus zu erweitern. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2011 bezieht sich ausschließlich auf Leistungen des ehemaligen Gemeinschaftsbetriebs der Stadt Hamminkeln und umfasst keine Leistungen anderer Fachdienste, etwa während der Bereitschaftszeiten.
Ein wesentlicher Aspekt der Neufassung ist die Anpassung der Stundensätze. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Sätze nicht die anfallenden Kosten decken, da sie keine Differenzierung zwischen Dienstzeiten und Zeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten vorsehen. Die neuen Sätze wurden auf Grundlage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Tarif und Abrechnung (KGSt) sowie der tatsächlichen Ist-Kosten berechnet.
Der Bauausschuss hat die Neufassung der Entgeltsatzung in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 einstimmig empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Neufassung der Satzung wie vorgelegt zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 05.07.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 28.06.2018kein Ergebnis hinterlegt