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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Offene Ganztagsschule in der Stadt Hamminkeln; aktuelle Ergebnisse der Qualitätsanalyse und AusblickZur Vorlage · 2018/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0086 der Fachdienste 40 befasst sich mit den Ergebnissen einer Qualitätsanalyse der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Hamminkeln. Im Auftrag der SPD-Fraktion führte das Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung im Jahr 2017 eine Befragung von Schülern, Eltern, Mitarbeitern und Lehrkräften an den Grundschulen durch. Die Auswertung ergab eine hohe allgemeine Zufriedenheit, identifizierte jedoch Bedarf in den Bereichen Organisation, Kommunikation und Raumsituation.
Ergänzend dazu fand eine Begehung der Grundschulen durch die Verwaltung und eine Fachberaterin des LVR-Landesjugendamtes statt, um die Raumsituation sowie die pädagogischen Konzepte und Unterstützungsbedarfe zu prüfen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Ganztagsschulentwicklung wird die Einrichtung eines Qualitätszirkels vorgeschlagen. Dieses Gremium soll sich aus Vertretungen der freien Träger, Schulleitungen, pädagogischen Leitungen, Lehrkräften sowie Vertretern von Rat und Verwaltung zusammensetzen. Zudem sollen das Schulamt und das Jugendamt themenbezogen einbezogen werden.
Das Ziel des Qualitätszirkels ist die Erarbeitung eines kommunalen Referenzrahmens für die Qualität der OGS sowie eines optimierten Raumkonzepts. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Ergebnisse bis zum Sommer 2019 dem Rat der Stadt Hamminkeln vorzulegen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die entsprechende Empfehlung bereits einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 26.06.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung)
- 3Fortschreibung des Kreisintegrationskonzeptes 2018+ und Fortführung des Kommunalen IntegrationszentrumsZur Vorlage · 2018/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0074 befasst sich mit der Fortschreibung des Kreisintegrationskonzeptes 2018+ sowie der Fortführung des Kommunalen Integrationszentrums (KI). Der Kreistag des Kreises Wesel hatte zuvor beschlossen, die Fortführung des Zentrums mit einem Personalschlüssel von 3,5 Stellen befristet bis Ende 2018 zu regeln. Im Rahmen eines Abstimmungsprozesses wurden die kreisangehörigen Kommunen zu verschiedenen Fragestellungen befragt, woraufhin die Kreisverwaltung einen Beschlussvorschlag zur Verabschiedung des neuen Integrationskonzeptes erarbeitet hat.
Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder, wobei die Schwerpunkte auf der Integration als Querschnittsaufgabe sowie auf der Integration durch Bildung liegen. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln bewertet die darin enthaltenen Maßnahmen als sinnvoll und sieht keine Bedenken gegen das kreisweite Vorhaben. Parallel dazu bereitet die Kreisverwaltung eine Entscheidung über die Fortführung des Integrationszentrums über das Jahr 2018 hinaus vor.
In der Vergangenheit konnte die Stadt Hamminkeln durch die Unterstützung des Zentrums Zuschüsse aus dem NRW-Programm „KOMM AN“ in Höhe von rund 95.000 Euro für verschiedene Maßnahmen, wie etwa Ankommenstreffpunkte und Kursangebote, akquirieren. Der städtische Anteil an der Finanzierung des Zentrums über die Kreisumlage belief sich im Jahr 2017 auf 3.600 Euro. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat empfohlen, dem kreisweiten Integrationskonzept nicht zu widersprechen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 26.06.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (16. Sitzung)
- 4Fortführung der NachbarschaftsberatungZur Vorlage · 2018/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0087 der Fachdienste 50 befasst sich mit der Fortführung des Projektes Nachbarschaftsberatung in Hamminkeln. Das Projekt, welches im Rahmen des LEADER-Förderprogrammes durchgeführt wird, übernimmt eine Informations-, Beratungs- und Lotsenfunktion für Hilfesuchende in verschiedenen Lebenslagen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Koordination von Hilfsangeboten wie Unterstützung bei Antragstellungen, Einkaufshilfen, die Vermittlung zu Beratungsstellen sowie die Organisation von Umzugshilfen oder die Entlastung von Angehörigen. Zudem fungiert die Beratungsstelle als Netzwerkpartner für Institutionen aus dem sozialrechtlichen und psychosozialen Bereich.
Nach einer vorangegangenen Förderperiode wurde für den aktuellen Zeitraum eine Verlängerung des Projektes bis zum 31. März 2021 ermöglicht, da die Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Niederrhein e.V. einen entsprechenden Förderantrag gestellt und die Bezirksregierung Düsseldorf diesen bewilligt hat. Die Verwaltung spricht sich für die Fortsetzung des Projektes bis zum Ende der Förderlaufzeit aus. Damit verbunden ist die Verlängerung einer befristeten 0,5-Stelle im Produkt Lokale Agenda (Entgeltgruppe S11b) sowie die Anpassung des entsprechenden KW-Vermerks im Stellenplanentwurf 2019 auf das Jahr 2022. Der verbleibende Personalaufwand nach Abzug der Fördermittel beläuft sich auf etwa 10.000 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Fortführung des Projektes einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 5Einführung Bürgerbus Brünen - Vorstellung der LinienführungZur Vorlage · 2018/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einführung des Bürgerbus-Angebots im Ortsteil Brünen und der Vorstellung der geplanten Linienführung. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits im Oktober 2017 die Übernahme des künftigen Betriebskostendefizits beschlossen hat, liegen nun konkrete Pläne für den Fahrplan und die Streckenführung vor. Der Betriebsstart ist für den 29. August 2018 vorgesehen.
Das Konzept sieht sieben Umläufe in einem kombinierten Ein- bis Zweistundentakt vor. Während die Hauptstrecke zwischen Hamminkeln und Brünen bei allen Umläufen bedient wird, erfolgt die Erweiterung nach Marienthal, Vosshöfel und Havelich im Zweistundentakt. Die Betriebszeit erstreckt sich von 07:05 Uhr bis 18:25 Uhr. Die Linienführung umfasst auch Ziele außerhalb des Stadtgebietes, wie Vosshöfel, Lühlerheim und Dämmerwald. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung von Haltestellen außerhalb der Stadtgrenzen bereits bei bestehenden Bürgerbuslinien in der Region Praxis ist.
Der Bürgerbusverein Brünen begründet die gewählte Streckenführung unter anderem mit der Mitnahme von Grundschulkindern, der Anbindung von Ausflugszielen sowie der Erfüllung von Bewohnerbedarfen. Das Konzept wurde in Abstimmung mit einem Verkehrsplaner entwickelt und ist in das bestehende Angebot integriert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen Linienführung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 6Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0078.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die Landesregierung beabsichtigt, durch die Anpassung des Plans die Entwicklungschancen in ländlichen Regionen und Ballungsräumen anzugleichen. Ziel ist es, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung für Wohngebiete und Wirtschaftsflächen zu ermöglichen, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern.
In einer vorliegenden Beschlussvorlage nimmt die Verwaltung zur geplanten Änderung Stellung. Die Stadt begrüßt die Erweiterung der Ziele 2-3 und 2-4, da diese eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung in kleineren Ortsteilen sowie eine größere Entscheidungskompetenz bei der Flächenausweisung ermöglichen. Besonders positiv wird die Aufhebung der Beschränkung auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung bewertet, um die Versorgungsfunktion von Ortsteilen zu sichern.
Gleichzeitig werden Forderungen nach mehr Rechtsklarheit formuliert. Die Verwaltung regt an, Begriffe wie „unmittelbar“ oder „angemessen“ präziser zu definieren, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem wird eine einheitliche landesweite Methode zur Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs gefordert. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für Tierhaltungsanlagen wird auf Unstimmigkeiten zwischen dem Regelungstext und den Erläuterungen hingewiesen, die eine eindeutige Korrektur erfordern. Ein Umweltbericht zur Änderung des Plans geht davon aus, dass zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf Umweltschutzgüter erkennbar sind, jedoch eine intensivere Inanspruchnahme von Freiräumen auf nachgeordneten Planungsebenen zu erwarten ist.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0080 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung von vier kleinen Geltungsbereichen an die tatsächliche Nutzung der Flächen an der Marienvreder Straße sowie an den Straßen Am Bahnhof und Stockkamp.
In den Bereichen Am Bahnhof und Stockkamp sollen Flächen, die bisher als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt waren, in Mischgebietsflächen umgewandelt werden. Hintergrund ist, dass die ursprünglich geplanten Erschließungseinmündungen durch die Realisierung eines angrenzenden Bebauungsplanes bereits überplant wurden und die Flächen nun in privatem Eigentum stehen. Ebenso soll eine Fläche an der Ecke Am Bahnhof/Stockkamp, die derzeit gärtnerisch genutzt wird, von einer Verkehrsfläche in eine Mischgebietsfläche geändert werden, da ein Straßenausbau laut Rücksprache mit dem Straßenbaufachdienst nicht erforderlich ist.
Im Bereich der Marienvreder Straße ist eine Anpassung der Eigentumsverhältnisse vorzunehmen. Dabei soll eine private Fläche als Mischgebietsfläche festgesetzt werden, während eine im Eigentum der Stadt Hamminkeln befindliche Fläche von einer Mischgebietsfläche in eine öffentliche Verkehrsfläche geändert wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Zudem wird die öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2018/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte bereits am 07.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine Veränderungssperre gefasst, um das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses zu sichern. Die bestehende Veränderungssperre ist seit dem 16.09.2016 rechtsverbindlich und würde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches nach Ablauf von zwei Jahren, also am 16.09.2018, außer Kraft treten.
Da das Planungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, sieht die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor. Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen. Die neue Regelung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens mit der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 9Antrag auf Erweiterung der Nutzungszeiten eines Veranstaltungsraumes in der Handwerkerstraße im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2018/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0081 wird die Erweiterung der Nutzungszeiten eines Veranstaltungsraumes in der Handwerkerstraße im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Die Vorlage befasst sich mit der Frage, ob die bestehenden zeitlichen Beschränkungen für die Immobilie, die bisher auf maximal 22:00 Uhr begrenzt sind, aufgehoben werden können.
Im Rahmen des städtischen Konzepts zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten wurde im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ ein Ausschluss solcher Einrichtungen festgelegt. Der betreffende Veranstaltungsraum mit 50 Sitzplätzen wurde bisher durch die zeitliche Begrenzung und die Kapazitätsbeschränkung rechtlich nicht als klassische Vergnügungsstätte eingestuft. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller strebt nun eine Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden an, um den lokalen Bedarf an Veranstaltungsräumen zu decken.
Die Verwaltung führt an, dass ein Lärmschutzgutachten die Verträglichkeit eines Betriebs über 22:00 Uhr mit der Umgebung, unter anderem einem nahegelegenen Flüchtlingsheim, bestätigt. Da die Größe des Raumes Großveranstaltungen ausschließt, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, eine Ausnahme vom bestehenden Vergnügungsstättenkonzept und eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu gewähren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesem Antrag zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 10Bildung einer interkommunalen Tourismus-GmbH - Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Arbeitsgruppe und Antrag der SPD auf Einberufung eines runden Tisches zum Thema TourismusZur Vorlage · 2018/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0090 der Fachdienste 61 befasst sich mit der möglichen Bildung einer interkommunalen Tourismus-GmbH sowie den damit verbundenen Beratungsformaten zur Tourismusförderung. Grundlage der Vorlage sind zwei Anträge aus dem Jahr 2018: Ein Antrag der SPD-Fraktion auf Einberufung eines runden Tisches zum Thema Tourismuskonzept sowie ein Antrag der CDU-Fraktion, der auf einer Veranstaltung der Mittelstandsvereinigung basiert.
Die CDU-Fraktion regte die Bildung einer Arbeitsgruppe an, um die noch nicht definierten Rahmenbedingungen und Details zu den Aufgabenstellungen im Bereich der Tourismusförderung und des Stadtmarketings zu bearbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Beratung eine Empfehlung für den Rat ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, eine Arbeitsgruppe zum Thema Tourismusförderung und Stadtmarketing zu gründen. Die Besetzung dieser Arbeitsgruppe soll mit jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Parteien erfolgen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 4. Juli 2018 sowie des Rates am 12. Juli 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 11Neufassung der Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen der Stadt Hamminkeln gegenüber DrittenZur Vorlage · 2018/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Entgeltsatzung zur Abrechnung von Leistungen gegenüber Dritten neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 begründet die Neufassung mit der Notwendigkeit, die Abrechnung von Leistungen über den Bereich des Bauhofes hinaus zu erweitern. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2011 bezieht sich ausschließlich auf Leistungen des ehemaligen Gemeinschaftsbetriebs der Stadt Hamminkeln und umfasst keine Leistungen anderer Fachdienste, etwa während der Bereitschaftszeiten.
Ein wesentlicher Aspekt der Neufassung ist die Anpassung der Stundensätze. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Sätze nicht die anfallenden Kosten decken, da sie keine Differenzierung zwischen Dienstzeiten und Zeiten außerhalb der regulären Dienstzeiten vorsehen. Die neuen Sätze wurden auf Grundlage der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Tarif und Abrechnung (KGSt) sowie der tatsächlichen Ist-Kosten berechnet.
Der Bauausschuss hat die Neufassung der Entgeltsatzung in seiner Sitzung am 28. Juni 2018 einstimmig empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Neufassung der Satzung wie vorgelegt zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 28.06.2018 · Bauausschuss (7. Sitzung)
- 12Sicherungsmaßnahmen an drei Bahnübergängen auf der Strecke Wesel-Bocholt; Führung eines Rechtstreites über die KostenregelungZur Vorlage · 2018/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Elektrifizierung der Bahnstrecke Bocholt-Wesel ist eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich zwischen Hamminkeln und Wesel vorgesehen. Diese Maßnahme erfordert die technische Sicherung von drei Bahnübergängen durch Halbschranken und Beampelung, da die derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 km/h bzw. 80 km/h nicht mehr ausreichen.
Zwischen den Beteiligten besteht Uneinigkeit über die Kostenregelung für diese Umbaumaßnahmen. Der Vorhabenträger sieht die Stadt Hamminkeln in der Pflicht, ein Drittel der Kosten zu tragen. Die Verwaltung vertritt hingegen die Auffassung, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz auf diese drei Übergänge keine Anwendung findet, da es sich bei den betroffenen Wegen nicht um öffentliche Straßen oder Wege handelt. Die Wege dienen lediglich der Erschließung von Gehöften sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen und wurden nicht als öffentliche Wege gewidmet.
Sollten Planfeststellungsbescheide erteilt werden, die die Stadt zur Kostenübernahme verpflichten, schlägt die Verwaltung die Einlegung von Rechtsmitteln vor. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Vorhabenträger ein Anordnungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz einleitet, um eine Entscheidung über die technische Sicherung und die Kostenverteilung herbeizuführen. Vorsorglich wurde bereits ein Förderantrag über Landesmittel gestellt.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 13Herstellung einer Abschalteinrichtung im Störfall auf der Betuwe-Strecke hier: Antrag der USD-FraktionZur Vorlage · 2018/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0105 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion zur Verbesserung der Streckensicherheit auf der zukünftigen Betuwe-Linie. Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung von Abschalteinrichtungen für die Stromversorgung der Fahrleitungen im Gleisbereich auf dem Streckenabschnitt zwischen Oberhausen und der Landesgrenze.
Hintergrund der Anfrage ist die Problematik, dass Einsatzkräfte bei Unfällen oder Störfällen derzeit auf die Freigabe durch den zuständigen Notfallmanager der Bahn warten müssen, um die Oberleitung abzuschalten. Dieser Prozess verzögere die Arbeit der Rettungskräfte. Als Referenz wird auf die Vorgehensweise in den Niederlanden verwiesen, wo Strommasten mit Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, die ein eigenständiges Tätigwerden der Einsatzkräfte vor Ort ermöglichen. Die vorgeschlagene Maßnahme soll als Pilotprojekt realisiert werden.
Die Verwaltung bewertet die Umsetzung als sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit, da dadurch die Einsatzzeiten verkürzt werden können. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, beim Eisenbahnbundesamt einen entsprechenden Antrag auf den Einbau dieser Abschalteinrichtungen zu stellen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 14Anpassung des landwirtschaftlichen Pachtzinses der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0096 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0096 eine Anpassung der landwirtschaftlichen Pachtzinsen vorgeschlagen. Der aktuelle Satz von 350,00 Euro pro Hektar, der seit dem Pachtjahr 2008/09 gilt, soll ab dem Pachtjahr 2018/2019 auf 500,00 Euro pro Hektar angehoben werden. Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Abfrage bei benachbarten Kommunen und größeren Verpächtern, die einen durchschnittlichen Wert von 500,00 Euro pro Hektar ergab.
Die Erhöhung soll analog zu den bisherigen Regelungen auch für die Pachtverträge der Tennis-, Reiter- und Schießsportvereine gelten. Eine Differenzierung zwischen Acker- und Grünlandflächen wird von der Verwaltung nicht empfohlen, um den administrativen Aufwand für die Prüfung von Selbstauskünften und die Kontrolle von Grünlandumbrüchen zu vermeiden.
Die Stadt verwaltet derzeit etwa 40 landwirtschaftliche Pachtverhältnisse mit einem jährlichen Aufkommen von rund 10.300,00 Euro. Durch die Anpassung werden Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5.400,00 Euro pro Jahr erwartet, wobei sich die haushaltstechnischen Auswirkungen aufgrund der nachträglichen Erhebung erst im Jahr 2019 bemerkbar machen. Im Zuge der Anpassung soll zudem geprüft werden, ob stadteigene Flächen für die Anlage von Blühwiesen oder Blühsträuchern genutzt werden können, was gegebenenfalls eine Kündigung bestehender Pachtverhältnisse nach sich ziehen könnte. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Erhöhung einstimmig empfohlen.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 05.07.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 15Sachstandsbericht WirtschaftswegeverbandZur Vorlage · 2018/0099 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2018/0099 einen Sachstandsbericht zum Wirtschaftswegeverband vor. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein Satzungsentwurf erstellt, der sich am Entwurf der Stadt Gescher orientiert.
Das geplante Verbandsgebiet soll das gesamte Stadtgebiet von Hamminkeln umfassen, wobei die Innerortsbereiche explizit ausgenommen werden. Die Entscheidung, die Ortslagen nicht einzubeziehen, begründet die Verwaltung mit rechtlichen Erwägungen nach dem Wasserverbandsgesetz. Gemäß § 28 Abs. 4 WVG besteht eine Beitragspflicht nur dann, wenn den Verbandsmitgliedern oder Nutznießern ein Vorteil entsteht oder der Verband Leistungen für sie erbringt. Da Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslagen in der Regel nicht auf die Nutzung des Wirtschaftswegenetzes angewiesen sind, wird kein relevanter Vorteil im Sinne des Gesetzes festgestellt.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von innerstädtischen Straßen bereits andere Regelungen gelten. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke leisten Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs sowie des Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit den städtischen Beitragssatzungen, sofern eine Erschließung und ein beitragsrechtlicher Vorteil vorliegen. Der Bericht dient der Information des Rates in der Sitzung am 12. Juli 2018.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 169. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse hier: Regelung des SitzungsbeginnsZur Vorlage · 2018/0104 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0104 der Fachdienste 10 befasst sich mit der 9. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Sitzungsbeginns.
Nach einem Ratsbeschluss vom 15. März 2018 wurde der Beginn von Rats- und Ausschusssitzungen von 16:00 Uhr auf 17:00 Uhr verlegt. Im Rahmen der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss wurde darauf hingewiesen, dass bei mangelnder Praktikabilität der neuen Zeitregelung ein neuer Antrag gestellt werden könne. Daraufhin hat die USD-Fraktion mit Schreiben vom 28. Juni 2018 beantragt, den Sitzungsbeginn wieder auf 16:00 Uhr zurückzuverlegen.
Die Verwaltung unterstützt diesen Antrag und schlägt vor, den entsprechenden Paragraf 1 der Geschäftsordnung anzupassen. Der Entwurf sieht vor, dass der Sitzungsbeginn standardmäßig wieder auf 16:00 Uhr festzulegen ist, wobei in begründeten Ausnahmefällen weiterhin Abweichungen möglich bleiben sollen. Die Vorlage dient dem Rat als Beschlussgrundlage, die 9. Änderung der Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 17Nachbesetzung von Ratsausschüssen hier: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, Bauausschuss sowie FeuerschutzausschussZur Vorlage · 2018/0103.1 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/0103.1 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von verschiedenen Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage sind die Niederlegungen mehrerer Mandate durch sachkundige Bürgerinnen und sachkundige Bürger in den Ausschüssen für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, den Bauausschuss sowie den Feuerschutzausschuss.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds die Aufgabe, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe eine Nachfolge zu wählen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen entsprechenden Vorschlag eingereicht.
Für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport ist die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Im Bauausschuss soll ein stellvertretendes Mitglied für einen ausgeschiedenen Sitz nachbesetzt werden. Zudem ist die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Feuerschutzausschuss Gegenstand der Vorlage. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Regelungen kein Stimmrecht besitzt. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Nachbesetzungen ist für die Sitzung des Rates am 12.07.2018 vorgesehen.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 18Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 104 Abs. 2 GO NWZur Vorlage · 2018/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zum Ratssitzungstermin am 12. Juli 2018 befasst sich mit der Abberufung einer technischen Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, eine technische Prüferin aus dem Rechnungsprüfungsamt im Fachdienst 65 einzusetzen.
Grund für diesen Einsatz sind personelle Engpässe im Bereich Tiefbau, die durch Kündigungen entstanden sind und eine Unterstützung in diesem Fachbereich erforderlich machen. Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes hat einer vorübergehenden Aussetzung der technischen Prüfung bereits schriftlich zugestimmt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hamminkeln dazu ermächtigt, vorübergehende Einschränkungen anzuordnen oder einzelne Gebiete von der Prüfung auszunehmen.
Der Einsatz der technischen Prüferin erfolgt auf Probe. Sollte eine dauerhafte Umsetzung im Fachdienst 65 realisiert werden, ist vorgesehen, die bisherige Stelle im Fachdienst 14 in der zweiten Jahreshälfte 2018 auszuschreiben. Der Rat wird mit der Vorlage beauftragt, die Abberufung der technischen Prüferin zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 19Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2018 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0101 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2018/0101 der Fachdienste 20 legt den zweiten Quartalsbericht 2018 der Stadt Hamminkeln vor. Dieser umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2018.
Im ersten Halbjahr 2018 wurden 39 % der geplanten Gesamterträge verbucht. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben mit 44 % des Planansatzes im Bereich liegen, wurden bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erst 28 % realisiert. Hierbei sind die Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits vollständig verbucht, während die Landeszuweisungen für Asylbewerber aufgrund geringerer Zuweisungszahlen hinter dem Plan zurückbleiben. Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten belaufen sich auf 51 % des Planwerts, wobei die Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte bereits für das gesamte Jahr verbucht wurden. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte erreichten 68 %.
Auf der Ausgabenseite wurden im ersten Halbjahr 42 % der geplanten Aufwendungen verzeichnet. Die Personalaufwendungen liegen bei 47 % des Planansatzes, wobei die Personalrückstellungen erst zum Jahresabschluss verbucht werden. Die Versorgungsaufwendungen weisen mit 92 % einen hohen Wert auf, was auf bereits geleistete Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden 43 % des Plans in Anspruch genommen. Die Umsetzung baulicher Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa die Sanierung im Rathaus oder Arbeiten an verschiedenen Grundschulen, befindet sich in unterschiedlichen Stadien zwischen laufender Ausführung und Vorbereitung.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 20Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 21Mitteilungen und Anfragen