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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre

2018/0082 12.07.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte bereits am 07.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine Veränderungssperre gefasst, um das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses zu sichern. Die bestehende Veränderungssperre ist seit dem 16.09.2016 rechtsverbindlich und würde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches nach Ablauf von zwei Jahren, also am 16.09.2018, außer Kraft treten.

Da das Planungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, sieht die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor. Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen. Die neue Regelung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens mit der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung.

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