Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2018/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0076 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist ein Bürgerantrag aus dem Jahr 2016, der Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie eine mögliche Sperrung der Straße für den Durchgangsverkehr fordert.
Im Rahmen einer bereits durchgeführten probeweisen Vollsperrung im Jahr 2017 sowie nachfolgender Verkehrsmessungen im Frühjahr 2018 wurden die Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeiten untersucht. Die Auswertungen ergaben eine Verkehrsstärke von etwa 17 bis 75 Fahrzeugen pro Stunde. Da die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) für verkehrsberuhigte Bereiche eine Grenze von maximal 150 Fahrzeugen pro Stunde vorsehen, wird die Notwendigkeit einer Straßensperrung aufgrund der gemessenen Verkehrsmenge nicht als gegeben angesehen.
Die Messungen der Geschwindigkeit zeigten jedoch, dass die V85-Geschwindigkeit mit 27 km/h über der im verkehrsberuhigten Bereich vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit liegt. Aufgrund dieser Feststellung wird vorgeschlagen, die Umsetzung geschwindigkeitsdämpfender Maßnahmen zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem der Einbau von Bremsschwellen, die Aufstellung von Blumenkübeln oder die Schaffung von Engstellen durch Poller. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Möglichkeit des Einbaus solcher Maßnahmen an geeigneten Fahrbahnstellen prüft und die entsprechenden Bauteile nach der Feststellung installiert.
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Beratungsfolge
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 3Sperrung der Straße Vogelroute im Ortsteil Hamminkeln hier: Anregung gem. § 24 GO NWZur Vorlage · 2018/0075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0075 befasst sich mit dem Antrag der Anlieger der Straße Vogelroute im Baugebiet Halfmannsfeld auf eine Sperrung des Straßenabschnitts mittels umlegbarer Absperrpfosten. Als Begründung für die Anregung wurde die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durch Fahrzeugführer sowie die damit verbundene Gefahr für Kinder angeführt.
Der betreffende Bereich ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, in dem die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit sowie die Nutzung der Verkehrsfläche durch Fußgänger und spielende Kinder vorgeschrieben sind. Eine durchgeführte Verkehrsmessung im Zeitraum vom 19. bis 21. Dezember 2017 ergab eine Verkehrsstärke von etwa 430 Fahrzeugen innerhalb von 48 Stunden, was einem Durchschnitt von rund 9 Fahrzeugen pro Stunde entspricht. Da die ermittelte Verkehrsstärke deutlich unter den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen liegt, wird eine Sperrung aufgrund des Verkehrsaufkommens nicht als begründet angesehen.
Die Messungen zur Geschwindigkeit ergaben jedoch, dass die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Fahrer eingehalten wird, bei 25 km/h liegt. Da dieser Wert über der zulässigen Schrittgeschwindigkeit liegt, sieht die Vorlage die Prüfung von geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen vor. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung beauftragen, die Möglichkeit des Einbaus von Bremsschwellen oder zusätzlicher Pflanzkübel an geeigneten Fahrbahnstellen zu prüfen und die Umsetzung nach Feststellung der Standorte zu veranlassen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 4Einführung Bürgerbus Brünen - Vorstellung der LinienführungZur Vorlage · 2018/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einführung des Bürgerbus-Angebots im Ortsteil Brünen und der Vorstellung der geplanten Linienführung. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits im Oktober 2017 die Übernahme des künftigen Betriebskostendefizits beschlossen hat, liegen nun konkrete Pläne für den Fahrplan und die Streckenführung vor. Der Betriebsstart ist für den 29. August 2018 vorgesehen.
Das Konzept sieht sieben Umläufe in einem kombinierten Ein- bis Zweistundentakt vor. Während die Hauptstrecke zwischen Hamminkeln und Brünen bei allen Umläufen bedient wird, erfolgt die Erweiterung nach Marienthal, Vosshöfel und Havelich im Zweistundentakt. Die Betriebszeit erstreckt sich von 07:05 Uhr bis 18:25 Uhr. Die Linienführung umfasst auch Ziele außerhalb des Stadtgebietes, wie Vosshöfel, Lühlerheim und Dämmerwald. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung von Haltestellen außerhalb der Stadtgrenzen bereits bei bestehenden Bürgerbuslinien in der Region Praxis ist.
Der Bürgerbusverein Brünen begründet die gewählte Streckenführung unter anderem mit der Mitnahme von Grundschulkindern, der Anbindung von Ausflugszielen sowie der Erfüllung von Bewohnerbedarfen. Das Konzept wurde in Abstimmung mit einem Verkehrsplaner entwickelt und ist in das bestehende Angebot integriert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der vorgeschlagenen Linienführung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 5Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die Landesregierung beabsichtigt, den Plan anzupassen, um ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu ermöglichen. Ziel der Änderungen ist es, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung für Wohngebiete und Wirtschaftsflächen einzuräumen, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern.
In einer vorliegenden Beschlussvorlage nimmt die Verwaltung zu den Entwürfen Stellung. Die Stadt begrüßt die Erweiterung der Ziele 2-3 und 2-4, da diese eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung in Ortsteilen im Freiraum ermöglichen und die Entscheidungskompetenzen der Kommunen stärken. Besonders die Aufhebung der Beschränkung auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung wird positiv bewertet, um die Versorgungsfunktion kleinerer Ortsteile zu sichern.
Gleichzeitig werden Forderungen nach mehr Rechtssicherheit formuliert. Die Verwaltung regt an, Begriffe wie „unmittelbar“ oder „angemessen“ in den Erläuterungen präziser zu definieren, um Unklarheiten bei Betriebserweiterungen oder der Benachbarkeit von Ortslagen zu vermeiden. Zudem wird eine landesweit einheitliche Methode zur Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs gefordert. Bei der Regelung zu Tierhaltungsanlagen weist die Verwaltung auf inhaltliche Unstimmigkeiten zwischen der Ausnahmeregelung und den Erläuterungen hin, die einer Klärung bedürfen.
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Beratungsfolge
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 26 "An der Mühle" im Ortsteil Dingden - Beratung über eine alternative BebauungskonzeptionZur Vorlage · 2018/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung des Bebauungsplans Nr. 26 „An der Mühle“ im Ortsteil Dingden wird über eine alternative Bebauungskonzeption beraten. Das geplante Wohngebiet östlich des Freibades erfordert aufgrund der Lärmemissionen des Schwimmbadbetriebs und der Parkplätze Schallschutzmaßnahmen.
Die Verwaltung untersuchte zwei bisherige Varianten. Variante 1 sieht ausschließlich aktive Maßnahmen wie Wälle und Wände vor, was jedoch zu sehr hohen Schallschutzhöhen von bis zu 5,7 Metern, hohen Kosten und einer optisch dominanten Anlage führen würde. Variante 2 sieht eine Einschränkung der Fensteröffnungsfähigkeit vor, was die Schirmhöhen zwar reduziert, aber die Vermarktung der Grundstücke durch eine Einschränkung des Wohnwertes erschweren könnte. Beide Varianten werden hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der baulichen Umsetzung als problematisch bewertet.
Als Alternative liegt ein Entwurf eines Architekten vor, der eine Kombination aus Lärmschutz und Bebauung vorsieht, indem Wohngebäude teilweise in eine Wallanlage integriert werden. Dieser Ansatz könnte die optische Wirkung verbessern und den Anteil an vermarktbarer Fläche erhöhen. Es wird zudem ein Wechsel der Vorgehensweise in Erwägung gezogen: Statt eines vollständigen Grundstückserwerbs durch die Stadt könnte eine vorhabenbezogene Entwicklung erfolgen. Der Ausschuss soll entscheiden, ob dieser Alternativvorschlag als Basis für die weitere Planung und die Ausarbeitung vertraglicher Rahmenbedingungen dient.
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- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 76. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 "Ortskern westl. der B 473" im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0080 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung von vier kleinen Geltungsbereichen an die tatsächliche Nutzung der Flächen an der Marienvreder Straße sowie an den Straßen Am Bahnhof und Stockkamp.
In den Bereichen Am Bahnhof und Stockkamp sollen Flächen, die bisher als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt waren, in Mischgebietsflächen umgewandelt werden. Hintergrund ist, dass die ursprünglich geplanten Erschließungseinmündungen durch die Realisierung eines angrenzenden Bebauungsplanes bereits überplant wurden und die Flächen nun in privatem Eigentum stehen. Ebenso soll eine Fläche an der Ecke Am Bahnhof/Stockkamp, die derzeit gärtnerisch genutzt wird, von einer Verkehrsfläche in eine Mischgebietsfläche geändert werden, da ein Straßenausbau laut Rücksprache mit dem Straßenbaufachdienst nicht erforderlich ist.
Im Bereich der Marienvreder Straße ist eine Anpassung der Eigentumsverhältnisse vorzunehmen. Dabei soll eine private Fläche als Mischgebietsfläche festgesetzt werden, während eine im Eigentum der Stadt Hamminkeln befindliche Fläche von einer Mischgebietsfläche in eine öffentliche Verkehrsfläche geändert wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Zudem wird die öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgeschlagen.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2018/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ im Ortsteil Hamminkeln. Der Rat der Stadt hatte bereits am 07.07.2016 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan sowie eine Veränderungssperre gefasst, um das kommunale Planungsziel eines Einzelhandelsausschlusses zu sichern. Die bestehende Veränderungssperre ist seit dem 16.09.2016 rechtsverbindlich und würde gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches nach Ablauf von zwei Jahren, also am 16.09.2018, außer Kraft treten.
Da das Planungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, sieht die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 eine Verlängerung der Sperre um ein Jahr vor. Die Satzung regelt, dass im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, die eine Genehmigung oder Anzeige erfordern. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern keine Ausnahme durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, den Satzungsbeschluss zur einjährigen Verlängerung der Veränderungssperre zu fassen. Die neue Regelung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und endet spätestens mit der Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 9Antrag auf Erweiterung der Nutzungszeiten eines Veranstaltungsraumes in der Handwerkerstraße im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2018/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0081 wird die Erweiterung der Nutzungszeiten eines Veranstaltungsraumes in der Handwerkerstraße im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Die Vorlage befasst sich mit der Frage, ob die bestehenden zeitlichen Beschränkungen für die Immobilie, die bisher auf maximal 22:00 Uhr begrenzt sind, aufgehoben werden können.
Im Rahmen des städtischen Konzepts zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten wurde im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“ ein Ausschluss solcher Einrichtungen festgelegt. Der betreffende Veranstaltungsraum mit 50 Sitzplätzen wurde bisher durch die zeitliche Begrenzung und die Kapazitätsbeschränkung rechtlich nicht als klassische Vergnügungsstätte eingestuft. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller strebt nun eine Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden an, um den lokalen Bedarf an Veranstaltungsräumen zu decken.
Die Verwaltung führt an, dass ein Lärmschutzgutachten die Verträglichkeit eines Betriebs über 22:00 Uhr mit der Umgebung, unter anderem einem nahegelegenen Flüchtlingsheim, bestätigt. Da die Größe des Raumes Großveranstaltungen ausschließt, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, eine Ausnahme vom bestehenden Vergnügungsstättenkonzept und eine Befreiung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu gewähren. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesem Antrag zuzustimmen.
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- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 10Bildung einer interkommunalen Tourismus-GmbH - Antrag der CDU-Fraktion auf Bildung einer Arbeitsgruppe und Antrag der SPD auf Einberufung eines runden Tisches zum Thema TourismusZur Vorlage · 2018/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0090 der Fachdienste 61 befasst sich mit der möglichen Bildung einer interkommunalen Tourismus-GmbH sowie den damit verbundenen Beratungsformaten zur Tourismusförderung. Grundlage der Vorlage sind zwei Anträge aus dem Jahr 2018: Ein Antrag der SPD-Fraktion auf Einberufung eines runden Tisches zum Thema Tourismuskonzept sowie ein Antrag der CDU-Fraktion, der auf einer Veranstaltung der Mittelstandsvereinigung basiert.
Die CDU-Fraktion regte die Bildung einer Arbeitsgruppe an, um die noch nicht definierten Rahmenbedingungen und Details zu den Aufgabenstellungen im Bereich der Tourismusförderung und des Stadtmarketings zu bearbeiten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Beratung eine Empfehlung für den Rat ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, eine Arbeitsgruppe zum Thema Tourismusförderung und Stadtmarketing zu gründen. Die Besetzung dieser Arbeitsgruppe soll mit jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Parteien erfolgen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 4. Juli 2018 sowie des Rates am 12. Juli 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.07.2018 · Rat (30. Sitzung)
- 04.07.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen