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Mitteilungsvorlage

Sachstandsbericht Wirtschaftswegeverband

2018/0099 12.07.2018

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2018/0099 einen Sachstandsbericht zum Wirtschaftswegeverband vor. Als Grundlage für die weitere Planung wurde ein Satzungsentwurf erstellt, der sich am Entwurf der Stadt Gescher orientiert.

Das geplante Verbandsgebiet soll das gesamte Stadtgebiet von Hamminkeln umfassen, wobei die Innerortsbereiche explizit ausgenommen werden. Die Entscheidung, die Ortslagen nicht einzubeziehen, begründet die Verwaltung mit rechtlichen Erwägungen nach dem Wasserverbandsgesetz. Gemäß § 28 Abs. 4 WVG besteht eine Beitragspflicht nur dann, wenn den Verbandsmitgliedern oder Nutznießern ein Vorteil entsteht oder der Verband Leistungen für sie erbringt. Da Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslagen in der Regel nicht auf die Nutzung des Wirtschaftswegenetzes angewiesen sind, wird kein relevanter Vorteil im Sinne des Gesetzes festgestellt.

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von innerstädtischen Straßen bereits andere Regelungen gelten. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke leisten Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs sowie des Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit den städtischen Beitragssatzungen, sofern eine Erschließung und ein beitragsrechtlicher Vorteil vorliegen. Der Bericht dient der Information des Rates in der Sitzung am 12. Juli 2018.

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