Sicherungsmaßnahmen an drei Bahnübergängen auf der Strecke Wesel-Bocholt; Führung eines Rechtstreites über die Kostenregelung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Elektrifizierung der Bahnstrecke Bocholt-Wesel ist eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich zwischen Hamminkeln und Wesel vorgesehen. Diese Maßnahme erfordert die technische Sicherung von drei Bahnübergängen durch Halbschranken und Beampelung, da die derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 km/h bzw. 80 km/h nicht mehr ausreichen.
Zwischen den Beteiligten besteht Uneinigkeit über die Kostenregelung für diese Umbaumaßnahmen. Der Vorhabenträger sieht die Stadt Hamminkeln in der Pflicht, ein Drittel der Kosten zu tragen. Die Verwaltung vertritt hingegen die Auffassung, dass das Eisenbahnkreuzungsgesetz auf diese drei Übergänge keine Anwendung findet, da es sich bei den betroffenen Wegen nicht um öffentliche Straßen oder Wege handelt. Die Wege dienen lediglich der Erschließung von Gehöften sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen und wurden nicht als öffentliche Wege gewidmet.
Sollten Planfeststellungsbescheide erteilt werden, die die Stadt zur Kostenübernahme verpflichten, schlägt die Verwaltung die Einlegung von Rechtsmitteln vor. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass der Vorhabenträger ein Anordnungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz einleitet, um eine Entscheidung über die technische Sicherung und die Kostenverteilung herbeizuführen. Vorsorglich wurde bereits ein Förderantrag über Landesmittel gestellt.
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