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Beschlussvorlage

Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 104 Abs. 2 GO NW

2018/0106 12.07.2018 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 zum Ratssitzungstermin am 12. Juli 2018 befasst sich mit der Abberufung einer technischen Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist die Mitteilung der Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, eine technische Prüferin aus dem Rechnungsprüfungsamt im Fachdienst 65 einzusetzen.

Grund für diesen Einsatz sind personelle Engpässe im Bereich Tiefbau, die durch Kündigungen entstanden sind und eine Unterstützung in diesem Fachbereich erforderlich machen. Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes hat einer vorübergehenden Aussetzung der technischen Prüfung bereits schriftlich zugestimmt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist gemäß der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hamminkeln dazu ermächtigt, vorübergehende Einschränkungen anzuordnen oder einzelne Gebiete von der Prüfung auszunehmen.

Der Einsatz der technischen Prüferin erfolgt auf Probe. Sollte eine dauerhafte Umsetzung im Fachdienst 65 realisiert werden, ist vorgesehen, die bisherige Stelle im Fachdienst 14 in der zweiten Jahreshälfte 2018 auszuschreiben. Der Rat wird mit der Vorlage beauftragt, die Abberufung der technischen Prüferin zu beschließen.

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