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Beschlussvorlage

Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2018/0078.1 12.07.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Die Landesregierung beabsichtigt, durch die Anpassung des Plans die Entwicklungschancen in ländlichen Regionen und Ballungsräumen anzugleichen. Ziel ist es, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Flächenausweisung für Wohngebiete und Wirtschaftsflächen zu ermöglichen, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern.

In einer vorliegenden Beschlussvorlage nimmt die Verwaltung zur geplanten Änderung Stellung. Die Stadt begrüßt die Erweiterung der Ziele 2-3 und 2-4, da diese eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung in kleineren Ortsteilen sowie eine größere Entscheidungskompetenz bei der Flächenausweisung ermöglichen. Besonders positiv wird die Aufhebung der Beschränkung auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung bewertet, um die Versorgungsfunktion von Ortsteilen zu sichern.

Gleichzeitig werden Forderungen nach mehr Rechtsklarheit formuliert. Die Verwaltung regt an, Begriffe wie „unmittelbar“ oder „angemessen“ präziser zu definieren, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem wird eine einheitliche landesweite Methode zur Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs gefordert. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für Tierhaltungsanlagen wird auf Unstimmigkeiten zwischen dem Regelungstext und den Erläuterungen hingewiesen, die eine eindeutige Korrektur erfordern. Ein Umweltbericht zur Änderung des Plans geht davon aus, dass zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf Umweltschutzgüter erkennbar sind, jedoch eine intensivere Inanspruchnahme von Freiräumen auf nachgeordneten Planungsebenen zu erwarten ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge