Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Vorstellung des Planentwurfes - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0117 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebietes, das als Wochenendplatz mit Zelt- und Caravanstellplätzen, Übernachtungshäuschen, Sanitäranlagen sowie Parkplätzen genutzt werden soll. Damit soll die bereits bestehende Nutzung im Gebiet rechtlich abgesichert werden.
Der vorliegende Planentwurf, der auf Vorabstimmungen mit Fachbehörden basiert, unterteilt das Gebiet in zwei wesentliche Bereiche. Im westlichen Teil, der primär Wasser- und Uferflächen umfasst, sind Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen. Diese Flächen sollen weitgehend ohne menschlichen Zugang bleiben, wobei touristische Erschließungen, wie etwa Rundwanderwege, ausgeschlossen sind. Die Osthälfte ist als Sondergebiet mit der Zweckbindung Erholung festgesetzt. Dieser Bereich umfasst überbaubare Flächen für Übernachtungshäuschen und Sanitärgebäude sowie Flächen für Wohnwagen, Zelte, Parkplätze und einen Wirtschaftshof.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird angefragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB auf Grundlage des Entwurfs zu beschließen.
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- 26.09.2018kein Ergebnis hinterlegt