Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Zukunft Hamminkeln 2030+ - Vorstellung des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)Zur Vorlage · 2018/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0112 das integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) mit dem Titel „Zukunft Hamminkeln 2030+ | Unser Dorf | Unsere Stadt | Gestalten und Entwickeln“ zur Vorstellung vorgelegt. Das Konzept dient als strategischer Leitfaden für die Stadtentwicklung und soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu Themen wie der Daseinsvorsorge, der Wohn- und Lebensqualität sowie dem Klimaschutz fungieren. Dabei werden sowohl gesamtstädtische Strategien als auch lokale Entwicklungen der einzelnen Ortsteile betrachtet.
Das Vorhaben umfasst auch die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Siedlungsschwerpunkte Hamminkeln und Dingden sowie für Mehrhoog. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu Städtebauförderungsprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Konzept beinhaltet konkrete Projektideen, Prioritäten und Hinweise auf Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Beteiligungsformate, darunter die HamminkelnKonferenz, Online-Befragungen sowie Rundgänge durch die Ortsteile. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die darin enthaltenen Leitziele sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Abgrenzung der Fördergebiete bestätigt und die Vorbereitung von Projektbeschlüssen für die Umsetzung der ISEK-Projekte unter dem Vorbehalt der Fördermittelmittelbefüllung empfohlen. Für die Umsetzung ist zudem ein Personalmehrbedarf von einer Ingenieursstelle im Stellenplan 2019 vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0113 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit auf einem Einzelgrundstück im rückwärtigen Gartenbereich. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Juni und Juli 2018 gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf das Hochwasserrisiko hin, wobei die Verwaltung feststellt, dass der Planbereich nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und entsprechende Hinweise im Plan enthalten sind. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was im Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel äußerte Anregungen zum Artenschutz, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden.
Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur verweist der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf Regelungen zur Zufahrt der L 602 sowie auf den Verzicht auf Ansprüche auf aktiven Lärmschutz gegenüber der Autobahn A 3 und der Landstraße. Die Verwaltung hält fest, dass Belange des passiven Lärmschutzes durch Festsetzungen im Plan berücksichtigt sind. Von den Energieversorgern Gelsenwasser Energienetze GmbH und Thyssen-Gas GmbH liegen Hinweise zu Gasleitungen vor, die im Rahmen der Baugenehmigung zu beachten sind. Zudem liegen keine Bedenken des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie der Bezirksregierung Arnsberg vor. Ein Rechtsanwalt äußerte Bedenken hinsichtlich der Erschließung der rückwärtigen Grundstücke. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise und Anregungen zu beachten oder zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 44. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0119 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/0119 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung einer Gewerbefläche an der Hauptstraße, um einem ansässigen Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu bieten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der Hochwassersicherheit geäußert. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass das Plangebiet nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen eines geplanten Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel sowie ein Hochwasserschutzkonzept die Sicherheit gewährleisten sollen. Eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist vorgesehen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt die Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass entsprechende Hinweise bereits im Bebauungsplan enthalten sind. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Wasserwirtschaft, zum Emissionsschutz und zur Regenwasserversickerung. Die Verwaltung hält fest, dass durch einen baulichen Verzicht auf einen Grundstücksstreifen die Versickerung sichergestellt ist und die Einhaltung von Emissionsminderungsmaßnahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss.
Zudem wurden Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW bezüglich Sichtdreiecken und Werbeverbotszonen in die Planung aufgenommen. Von der Autobahnniederstellung Krefeld liegen keine grundsätzlichen Bedenken vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägungsbeschlüsse und den neuen Satzungsbeschluss zu verabschieden.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 51. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0114 · Beschlussvorlage
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Die Fachdienste 61 haben eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Überplanung eines im Spielplatzkonzept nicht mehr benötigten Spielplatzes in der Goethestraße zugunsten einer Wohnbebauung. Das neu entstehende Baugrundstück soll an Nachbareigentümer veräußert werden können, während gleichzeitig die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten für benachbarte Grundstücke im Geltungsbereich begrenzt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung des Denkmalschutzes sowie den Hinweis auf das Hochwasserrisiko im deichgeschützten Bereich. Aufgrund der administrativen Aufwandsverhältnisse wird im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Regenwasserversickerung auf den Grundstücken aufgenommen, wodurch die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation entfällt.
Weitere Anliegen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH und der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau wurden zur Kenntnis genommen. Der Kreis Wesel gab artenschutzrechtliche Anregungen, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden. Zudem enthält der Entwurf einen Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Gebäudehöhe im Bereich des Radars Marienbaum. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0115 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0115 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen an die aktuelle Erschließungssituation, insbesondere im Hinblick auf die Zufahrt des Sportgeländes und die Errichtung eines Vereinsheimes durch den VfR Mehrhoog.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung von Denkmalschutzbehörden sowie den Hinweis auf die Hochwassergefährdung im deichgeschützten Bereich, was im Planentwurf bereits enthalten ist. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, worauf der Plan ebenfalls hinweist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf mögliche Auswirkungen auf die Bahnhofstraße im Kontext der Betuwelinie; die Deutsche Bahn AG wurde im Verfahren beteiligt und erhob keine Einwände.
Zudem liegen Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern vor, die im Rahmen der Abwägung zur Kenntnis genommen werden sollen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gab einen Hinweis bezüglich der Höhe von Gebäuden im Radarbereich, der aufgrund der vorliegenden Planung als nicht relevant eingestuft wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0116 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0116 der Fachdienste 61 behandelt die geplante 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baugrundstücken im nördlichen Bereich eines Grundstücks, das sich im Kreuzungsbereich der B 70 und K 26 befindet. Der Plan sieht vor, das bestehende allgemeine Wohngebiet nach Norden hin zu erweitern, um die überbaubaren Flächen in Verlängerung der Bestandsbebauung zu vergrößern. Die Erschließung der neuen Flächen soll über einen privaten Stichweg vom Höhenweg aus erfolgen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Antrag privater Grundstückseigentümer. Im Zuge der Verhandlungen hat die Grundstückseigentümerschaft die Bereitschaft erklärt, die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen und am kommunalen Bodenmanagement mitzuwirken. Der von den Eigentümern beauftragte Fachplaner hat hierzu einen Entwurf erarbeitet, der die zulässige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise mit geneigten Dächern vorsieht. Dabei ist ein Abstand zum westlich gelegenen Gehölzbestand einzuhalten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Durchführung der Änderung soll als Maßnahme der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen, wodurch ein Umweltbericht nicht erforderlich ist. Eine Korrektur des Flächennutzungsplans ist dabei vorgesehen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 8Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Vorstellung des Planentwurfes - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0117 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2018/0117 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebietes, das als Wochenendplatz mit Zelt- und Caravanstellplätzen, Übernachtungshäuschen, Sanitäranlagen sowie Parkplätzen genutzt werden soll. Damit soll die bereits bestehende Nutzung im Gebiet rechtlich abgesichert werden.
Der vorliegende Planentwurf, der auf Vorabstimmungen mit Fachbehörden basiert, unterteilt das Gebiet in zwei wesentliche Bereiche. Im westlichen Teil, der primär Wasser- und Uferflächen umfasst, sind Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen. Diese Flächen sollen weitgehend ohne menschlichen Zugang bleiben, wobei touristische Erschließungen, wie etwa Rundwanderwege, ausgeschlossen sind. Die Osthälfte ist als Sondergebiet mit der Zweckbindung Erholung festgesetzt. Dieser Bereich umfasst überbaubare Flächen für Übernachtungshäuschen und Sanitärgebäude sowie Flächen für Wohnwagen, Zelte, Parkplätze und einen Wirtschaftshof.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird angefragt, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB auf Grundlage des Entwurfs zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 9Weiterentwicklung Regionales RadwegenetzZur Vorlage · 2018/0118 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes in der Metropole Ruhr. Ziel des Vorhabens ist die konzeptionelle Entwicklung eines hierarchischen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr, das als Bedarfsplan dient. Das Konzept zielt darauf ab, die Mobilität im regionalen Raum zu stärken und eine zukunftsorientierte Infrastrukturplanung bereitzustellen, die über rein freizeitorientierte Routen hinausgeht.
Das geplante Netz gliedert sich in drei Kategorien: Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen. Die methodische Erarbeitung erfolgte in fünf Schritten, bestehend aus Netzplanung, Potenzialanalyse, Festlegung von Qualitätsstandards, Konkretisierung der Streckenführung sowie einer Bestandsanalyse zur Identifizierung von Handlungsbedarfen. Bei der Planung wurden die Einstufungen der Kommunen nach dem Landesentwicklungsplan NRW sowie die Nutzerpotenziale, etwa durch Pendler- oder Einkaufsverkehre, berücksichtigt. Für die verschiedenen Kategorien wurden spezifische Qualitätsstandards für die Breite von Rad- und Fußwegen definiert.
Die Untersuchung umfasst eine Gesamtlänge von rund 1.800 Kilometern. Davon entfallen etwa 336 Kilometer auf regionale Radschnellverbindungen, rund 691 Kilometer auf Radhauptverbindungen und etwa 779 Kilometer auf Radverbindungen. Das Konzept sieht vor, eine Anbindung aller Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sicherzustellen, wobei die kommunale Binnenerschließung weiterhin in den jeweiligen lokalen Radverkehrskonzeptionen behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen