1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0113 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit auf einem Einzelgrundstück im rückwärtigen Gartenbereich. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Juni und Juli 2018 gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf das Hochwasserrisiko hin, wobei die Verwaltung feststellt, dass der Planbereich nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und entsprechende Hinweise im Plan enthalten sind. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was im Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel äußerte Anregungen zum Artenschutz, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden.
Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur verweist der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf Regelungen zur Zufahrt der L 602 sowie auf den Verzicht auf Ansprüche auf aktiven Lärmschutz gegenüber der Autobahn A 3 und der Landstraße. Die Verwaltung hält fest, dass Belange des passiven Lärmschutzes durch Festsetzungen im Plan berücksichtigt sind. Von den Energieversorgern Gelsenwasser Energienetze GmbH und Thyssen-Gas GmbH liegen Hinweise zu Gasleitungen vor, die im Rahmen der Baugenehmigung zu beachten sind. Zudem liegen keine Bedenken des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie der Bezirksregierung Arnsberg vor. Ein Rechtsanwalt äußerte Bedenken hinsichtlich der Erschließung der rückwärtigen Grundstücke. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise und Anregungen zu beachten oder zur Kenntnis zu nehmen.
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