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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Verletzung der Treuepflicht gemäß § 43 Abs. 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 GO NW durch ein RatsmitgliedZur Vorlage · 2018/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Büros des Bürgermeisters (Nr. 2018/0139) befasst sich mit dem Vorwurf einer Verletzung der Treuepflicht durch ein Ratsmitglied. Hintergrund sind öffentliche Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der CDU, die im Rahmen einer Mitgliederversammlung getätigt und in verschiedenen Tageszeitungen veröffentlicht wurden. Das Ratsmitglied erhob den Vorwurf, die Stadtverwaltung habe durch den Umgang mit der Wehrleitung im Zuge der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Rücktritt der Feuerwehrleitung herbeigeführt. Zudem äußerte das Ratsmitglied die Vermutung, dass eine Antwort der Verwaltung auf eine Stellungnahme der Feuerwehr nicht vom zuständigen Vorstandsbereichsleiter, sondern nach sachfremden Erwägungen verfasst worden sei.
Die Verwaltung bestreitet diese Vorwürfe inhaltlich. Sie führt an, dass das Ratsmitglied durch die Behauptung, die Verwaltung habe die Feuerwehrleitung „weggemobbt“, sowie durch die Unterstellung einer unrechtmäßigen Einflussnahme auf den Vorstandsbereichsleiter gegen die Treuepflicht gemäß den Paragrafen 43 Abs. 2 und 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verstoßen habe. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ratsmitglied rechtliche Bedenken im Rahmen der Organtreue rechtzeitig gegenüber den zuständigen Stellen hätte vorbringen können, dies jedoch unterlassen habe. Da die Gemeindeordnung für einen Verstoß gegen das Treuegebot keine direkten Sanktionen vorsieht, legt der Bürgermeister der Ratssitzung am 11. Oktober 2018 die Angelegenheit zur öffentlichen Klarstellung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Verstoß gegen die Treuepflicht förmlich feststellt.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 3Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz IsselZur Vorlage · 2018/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel vor. Ziel der Vorlage ist die gemeinsame Umsetzung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzepts durch die zehn beteiligten Kommunen Bocholt, Borken, Hamminkeln, Isselburg, Raesfeld, Rees, Rhede, Wesel sowie die Gemeinden Hünxe und Schermbeck. Hintergrund ist die Notwendigkeit, nach vergangenen Hochwasserereignissen einheitliche Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet der Issel und ihrer Nebengewässer zu realisieren, da die bestehenden Wasser- und Bodenverbände die Aufgabe des Hochwasserschutzes in ihrer aktuellen Struktur nicht vollumfänglich wahrnehmen können.
Der Zweckverband soll zunächst auf eine Dauer von 20 Jahren angelegt werden. Der Sitz der Organisation ist in Hamminkeln vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll als Solidargemeinschaft erfolgen, wobei die Kosten über eine Umlage auf die Mitgliedskommunen verteilt werden. Die Höhe der Umlage orientiert sich am Nutzen für die jeweiligen Mitglieder, berechnet nach der Fläche im Einzugsgebiet und der geplanten Wirkung der Maßnahmen. Die Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung korrespondiert mit dem jeweiligen Kostenanteil.
Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Verbandsversammlung, wobei der Verbandsvorsitz im Wechsel durch Vertreter aus Isselburg und Hamminkeln besetzt werden soll. Der Isselverband wird in die Planungen einbezogen und behält seine Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Der Beschluss der Vorlage steht unter dem Vorbehalt, dass die Satzung von allen zehn beteiligten Kommunen angenommen wird.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 4Zukunft Hamminkeln 2030+ - Vorstellung des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)Zur Vorlage · 2018/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0112 das integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) mit dem Titel „Zukunft Hamminkeln 2030+ | Unser Dorf | Unsere Stadt | Gestalten und Entwickeln“ zur Vorstellung vorgelegt. Das Konzept dient als strategischer Leitfaden für die Stadtentwicklung und soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu Themen wie der Daseinsvorsorge, der Wohn- und Lebensqualität sowie dem Klimaschutz fungieren. Dabei werden sowohl gesamtstädtische Strategien als auch lokale Entwicklungen der einzelnen Ortsteile betrachtet.
Das Vorhaben umfasst auch die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Siedlungsschwerpunkte Hamminkeln und Dingden sowie für Mehrhoog. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu Städtebauförderungsprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Konzept beinhaltet konkrete Projektideen, Prioritäten und Hinweise auf Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Beteiligungsformate, darunter die HamminkelnKonferenz, Online-Befragungen sowie Rundgänge durch die Ortsteile. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die darin enthaltenen Leitziele sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Abgrenzung der Fördergebiete bestätigt und die Vorbereitung von Projektbeschlüssen für die Umsetzung der ISEK-Projekte unter dem Vorbehalt der Fördermittelmittelbefüllung empfohlen. Für die Umsetzung ist zudem ein Personalmehrbedarf von einer Ingenieursstelle im Stellenplan 2019 vorzusehen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 5Weiterführung der Stadtbücherei Hamminkeln hier: Einführung der OnleiheZur Vorlage · 2018/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0094 befasst sich mit der Weiterentwicklung der Stadtbücherei Hamminkeln, insbesondere mit der Einführung der Onleihe. Da ein direkter Beitritt zum Onleiheverbund Libelle-e aufgrund laufender bundesweiter Abstimmungsprozesse beim Borromäusverein erst frühestens zum 1. Oktober 2019 möglich ist, wird eine Übergangslösung vorgeschlagen.
Diese sieht vor, den Lesern der städtischen Bücherei den Zugang zur Onleihe der katholischen Bücherei St. Pankratius zu ermöglichen. Die Stadt Hamminkeln soll hierfür die jährlichen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 12 Euro für die Nutzer übernehmen, wobei den Nutzern ein Kostenbeitrag von 4 Euro in Rechnung gestellt wird. Zudem soll die Kirchengemeinde Maria Frieden ein jährliches Entschädigungszuschuss in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Verwaltung rechnet mit etwa 250 Onleihe-Nutzern und kalkuliert die jährlichen Gesamtkosten für diese Kooperation auf etwa 4.500 Euro, abzüglich der durch Kostenbeiträge generierten Erträge.
Langfristig wird die Prüfung einer eigenständigen Mitgliedschaft in Onleihe-Verbundsystemen wie Libelle-e oder Onleihe-Niederrhein angestrebt, um die Attraktivität der Bücherei zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenordnung entsprechend zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, im Herbst 2019 einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der auch über eine dauerhafte Verbundlösung entscheidet.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 62. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 befasst sich mit der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Hamminkeln. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW sind die Kommunen dazu verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der Feuerwehr zu erstellen und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren fortzuschreiben. Ziel dieser Planung ist es, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr darzustellen und etwaige Defizite zu identifizieren.
Der Entwurf zur zweiten Fortschreibung basiert auf einer örtlichen Bestandsaufnahme sowie der Zusammenarbeit mit der beauftragten SAFE-TEC CONSULTING GmbH und der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln. Der Plan dokumentiert, dass die im Brandschutzbedarfsplan von 2012 vorgesehenen Maßnahmen im Zeitraum von 2014 bis 2018, darunter verschiedene Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen wie Rüstwagen, Löschgruppenfahrzeugen und Mannschaftstransportfahrzeugen, umgesetzt wurden. Für den Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung im Jahr 2023 sind zudem Ersatzbeschaffungen für Löschgruppenfahrzeuge in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich der Infrastruktur besteht lediglich Bedarf an einer Notstromeinspeisung in den sechs Feuerwehrgerätehäusern. Im Bereich des Personalbestands wird die Notwendigkeit einer verstärkten Mitgliedergewinnung für die Einsatzabteilung angeführt. Der Feuerschutsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf zur zweiten Fortschreibung zu beschließen und die Verwaltung anzuweisen, die darin genannten Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzulegen und umzusetzen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 12.09.2018 · Feuerschutzausschuss (8. Sitzung)
- 71. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0113 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit auf einem Einzelgrundstück im rückwärtigen Gartenbereich. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs zwischen Juni und Juli 2018 gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wies auf das Hochwasserrisiko hin, wobei die Verwaltung feststellt, dass der Planbereich nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und entsprechende Hinweise im Plan enthalten sind. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was im Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Der Kreis Wesel äußerte Anregungen zum Artenschutz, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden.
Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur verweist der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf Regelungen zur Zufahrt der L 602 sowie auf den Verzicht auf Ansprüche auf aktiven Lärmschutz gegenüber der Autobahn A 3 und der Landstraße. Die Verwaltung hält fest, dass Belange des passiven Lärmschutzes durch Festsetzungen im Plan berücksichtigt sind. Von den Energieversorgern Gelsenwasser Energienetze GmbH und Thyssen-Gas GmbH liegen Hinweise zu Gasleitungen vor, die im Rahmen der Baugenehmigung zu beachten sind. Zudem liegen keine Bedenken des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel sowie der Bezirksregierung Arnsberg vor. Ein Rechtsanwalt äußerte Bedenken hinsichtlich der Erschließung der rückwärtigen Grundstücke. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise und Anregungen zu beachten oder zur Kenntnis zu nehmen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0119 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung einer Gewerbefläche an der Hauptstraße, um einem ansässigen Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu bieten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Abwägung von Stellungnahmen verschiedener Behörden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der Hochwassersicherheit geäußert. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass das Plangebiet nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen eines geplanten Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel sowie ein Hochwasserschutzkonzept die Sicherheit gewährleisten sollen. Eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist vorgesehen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst empfiehlt die Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass entsprechende Hinweise bereits im Bebauungsplan enthalten sind. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Wasserwirtschaft, zum Emissionsschutz und zur Regenwasserversickerung. Die Verwaltung hält fest, dass durch einen baulichen Verzicht auf einen Grundstücksstreifen die Versickerung sichergestellt ist und die Einhaltung von Emissionsminderungsmaßnahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss.
Zudem wurden Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW bezüglich Sichtdreiecken und Werbeverbotszonen in die Planung aufgenommen. Von der Autobahnniederstellung Krefeld liegen keine grundsätzlichen Bedenken vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Abwägungsbeschlüsse und den neuen Satzungsbeschluss zu verabschieden.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 91. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fachdienste 61 haben eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Überplanung eines im Spielplatzkonzept nicht mehr benötigten Spielplatzes in der Goethestraße zugunsten einer Wohnbebauung. Das neu entstehende Baugrundstück soll an Nachbareigentümer veräußert werden können, während gleichzeitig die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten für benachbarte Grundstücke im Geltungsbereich begrenzt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung des Denkmalschutzes sowie den Hinweis auf das Hochwasserrisiko im deichgeschützten Bereich. Aufgrund der administrativen Aufwandsverhältnisse wird im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Regenwasserversickerung auf den Grundstücken aufgenommen, wodurch die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation entfällt.
Weitere Anliegen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH und der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau wurden zur Kenntnis genommen. Der Kreis Wesel gab artenschutzrechtliche Anregungen, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden. Zudem enthält der Entwurf einen Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Gebäudehöhe im Bereich des Radars Marienbaum. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0115 der Fachdienste 61 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen an die aktuelle Erschließungssituation, insbesondere im Hinblick auf die Zufahrt des Sportgeländes und die Errichtung eines Vereinsheimes durch den VfR Mehrhoog.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung von Denkmalschutzbehörden sowie den Hinweis auf die Hochwassergefährdung im deichgeschützten Bereich, was im Planentwurf bereits enthalten ist. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, worauf der Plan ebenfalls hinweist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf mögliche Auswirkungen auf die Bahnhofstraße im Kontext der Betuwelinie; die Deutsche Bahn AG wurde im Verfahren beteiligt und erhob keine Einwände.
Zudem liegen Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern vor, die im Rahmen der Abwägung zur Kenntnis genommen werden sollen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gab einen Hinweis bezüglich der Höhe von Gebäuden im Radarbereich, der aufgrund der vorliegenden Planung als nicht relevant eingestuft wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 114. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0116 der Fachdienste 61 behandelt die geplante 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baugrundstücken im nördlichen Bereich eines Grundstücks, das sich im Kreuzungsbereich der B 70 und K 26 befindet. Der Plan sieht vor, das bestehende allgemeine Wohngebiet nach Norden hin zu erweitern, um die überbaubaren Flächen in Verlängerung der Bestandsbebauung zu vergrößern. Die Erschließung der neuen Flächen soll über einen privaten Stichweg vom Höhenweg aus erfolgen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Antrag privater Grundstückseigentümer. Im Zuge der Verhandlungen hat die Grundstückseigentümerschaft die Bereitschaft erklärt, die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen und am kommunalen Bodenmanagement mitzuwirken. Der von den Eigentümern beauftragte Fachplaner hat hierzu einen Entwurf erarbeitet, der die zulässige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise mit geneigten Dächern vorsieht. Dabei ist ein Abstand zum westlich gelegenen Gehölzbestand einzuhalten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Durchführung der Änderung soll als Maßnahme der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen, wodurch ein Umweltbericht nicht erforderlich ist. Eine Korrektur des Flächennutzungsplans ist dabei vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 1261. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2018/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0137 ist der Aufstellungsbeschluss für eine Fläche von etwa 5,7 Hektar, die unmittelbar südlich der Autobahnabfahrt liegt. Das Areal wird im Westen durch die B 473 und im Süden durch den Weikensee begrenzt.
Hintergrund der Planung ist die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes an der Autobahnabfahrt sowie das Ansiedlungsinteresse eines Unternehmens aus einer benachbarten Kommune, welches seinen Hauptsitz nach Hamminkeln verlagern möchte. Die Stadt hat nach Verhandlungen Zugriff auf geeignete Teilflächen erlangt. Da das Gesamtareal im Regionalplan als Bereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungen ausgewiesen ist, kann die Entwicklung bei Nachweis eines konkreten Interesses erfolgen. Ein Flächentausch mit anderen Gewerbeflächen im Stadtgebiet ist laut Angaben der Regionalplanungsbehörde nicht erforderlich.
Da die betreffenden Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, ist eine Änderung hin zu gewerblichen Bauflächen notwendig. Zur planerischen Umsetzung wird parallel ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Rat wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 13Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 ''Am Schlottinshof''Zur Vorlage · 2018/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0138 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Am Schlottinshof“ vor. Ziel des Vorhabens ist die planerische Entwicklung eines Gewerbestandortes an der Autobahnabfahrt in Hamminkeln, um die Ansiedlung eines Dienstleistungsunternehmens aus einer benachbarten Kommune zu ermöglichen. Die Stadt hat seit dem 28. September 2018 Zugriff auf geeignete Teilflächen erlangt.
Das geplante Projekt umfasst die Errichtung eines viergeschossigen Bürogebäudes sowie einer Lager- und Logistikhalle, die der Lagerung, Reinigung, Aufbereitung und Konfektionierung von Veranstaltungsequipment dienen soll. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von etwa 5,7 Hektar, die unmittelbar südlich der Autobahn liegt und an die B 473 sowie den Weikensee grenzt.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Plan sieht die Festsetzung als Industriegebiet vor, wobei die zulässige Nutzung auf die Betriebsart des Unternehmens beschränkt wird. Die verkehrstechnische Anbindung soll über die B 473 gegenüber der Autobahnauffahrt Richtung Wesel erfolgen. Dabei ist eine Neuregelung des Pendlerparkplatzes sowie die Berücksichtigung von Flächen für Mitarbeiterparkplätze, Rangierflächen und Versickerungsflächen vorgesehen. Das Betriebsgrundstück wird, abgesehen von Flächen für die öffentliche Erschließung und die P+R-Anlage, die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beanspruchen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 14Antragstellung zur Förderung über das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sowie Finanzierung der Maßnahme hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2018/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19. September 2018 wurde beschlossen, Maßnahmen zur Sanierung und Umgestaltung im Ortsteil Wertherbruch voranzutreiben. Ziel der Vorlage ist die Förderung des Vereins- und Kulturlebens durch die Aufwertung des Aschensportplatzes, des Parkplatzes vor der Bürgerhalle sowie einer gegenüberliegenden Grünfläche. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Umbau des Sportplatzes, eine gestalterische Aufwertung des Parkplatzes zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten sowie die Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche, die künftig als Standort für ein Ehrenmal dienen soll.
Die kalkulierten Investitionskosten für das Projekt belaufen sich auf 820.000 Euro. Zur Finanzierung soll die Verwaltung einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stellen. Da für die Teilnahme an diesem Programm ein Nachweis über den kommunalen Finanzierungsanteil bis zum 20. September 2018 erforderlich war, wurde die Entscheidung außerordentlich getroffen.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Förderantrag einzureichen und die Maßnahme im Haushalt ab dem Jahr 2019 abzubilden. Dabei ist die Bereitstellung eines Eigenanteils in Höhe von 55 Prozent der Kosten vorgesehen. Das Projekt ist im Entwurf zum Integrierten kommunalen Entwicklungskonzept als Leitprojekt für Wertherbruch definiert, wobei eine Umsetzung in den Jahren 2019 und 2020 angestrebt wird. Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 zu genehmigen.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 15Einbringung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0132 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2018/0132 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Der vorliegende Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Mit der Einbringung der Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis zu nehmen. Vor einer endgültigen Feststellung durch den Rat ist eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Die Weiterleitung an das zuständige Gremium erfolgt auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Fachdienste 20 sind für die Federführung der Vorlage verantwortlich.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 16Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2017Zur Vorlage · 2018/0135 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines gemeindlichen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss zu erstellen, der die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Ein Verzicht auf diesen Prozess ist jedoch möglich, wenn keine voll zu konsolidierenden Betriebe oder Tochtergesellschaften vorhanden sind, die ein Mutter-Tochter-Verhältnis begründen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt Hamminkeln seit der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln über keine Unternehmen oder Einrichtungen im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorschriften verfügt, bei denen die Stadt die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. Da somit keine konsolidierungspflichtigen Tochtereinheiten existieren, liegt laut der Vorlage keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses vor.
Für den Verzicht ist eine durch die zuständige Finanzverwaltung aufgestellte und durch den Bürgermeister festgestellte Verzichtserklärung erforderlich, die der Vorlage beigefügt ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss obliegt die Aufgabe, die Vorliegen der Voraussetzungen für diesen Verzicht sowie die sachliche Richtigkeit der Abwägungen im Rahmen einer Prüfung zu beurteilen. Der Rat wird angefragt, die Verzichtserklärung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.
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- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 17Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0126 der Fachdienste 10 sieht eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die überarbeitete Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an gesetzliche Neuerungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe. In der Satzung wird die Regelung aufgehoben, wonach Personen unter Betreuung von der Abstimmung ausgeschlossen sind, um dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW zu entsprechen. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung auf den Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Dabei werden die Voraussetzungen für die Abstimmberechtigung auf den letzten Tag des Abstimmungszeitraums bezogen. Dies soll sicherstellen, dass Personen, die beispielsweise erst im Laufe des Abstimmungszeitraums das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme abgeben können. Zudem wird durch diese Regelung die technische Umsetzung der Prüfung durch das KRZN vereinfacht.
Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums auf eine Woche vor, um den personellen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Möglichkeit zur Briefwahl bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 18Benennung von Gremienmitgliedern in Drittorganisationen sowie Nachbesetzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und SportZur Vorlage · 2018/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0133 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung verschiedener Gremien aufgrund personeller Veränderungen. Durch den Eintritt eines Vorstandsbereichsleiters in die Altersteilzeit zum 1. Januar 2019 sind mehrere Vertretungen in Drittorganisationen vakant geworden. Dies betrifft unter anderem die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken, die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes, das Euregiorat Euregio Rhein Waal sowie die Verbandsversammlung der VHS Wesel-Hamminkeln-Schermbeck und die Derik Baegert Gesellschaft. Die Verwaltung schlägt vor, diese Positionen mit einer Vorstandsbereichsleiterin nachzubesetzen.
Zudem sind Nachbesetzungen in städtischen Ausschüssen erforderlich. Im Bauausschuss ist ein Mandat eines sachkundigen Bürgers vakant geworden, nachdem dieser sein Mandat niedergelegt hat. Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sind zwei Stellvertretungen frei geworden, da eine sachkundige Bürgerin ihr Mandat niederlegte und eine weitere sachkundige Bürgerin aus der Stadt verzogen ist.
Gemäß der Gemeindeordnung sind für die Nachwahl in den Ausschüssen die jeweiligen Fraktionen zur Vorschlagsberechtigung befugt. Die CDU-Fraktion schlägt für den Bauausschuss eine Person sowie für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport eine stellvertretende Person vor. Die FDP-Fraktion schlägt eine weitere stellvertretende Person für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport vor. Der Rat soll über die vorgeschlagenen Nachbesetzungen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 19Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20Mitteilungen und Anfragen