Einbringung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2018/0132 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 zur Beratung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Der vorliegende Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Mit der Einbringung der Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 zur Kenntnis zu nehmen. Vor einer endgültigen Feststellung durch den Rat ist eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen. Die Weiterleitung an das zuständige Gremium erfolgt auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Fachdienste 20 sind für die Federführung der Vorlage verantwortlich.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018kein Ergebnis hinterlegt