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Beschlussvorlage

Antragstellung zur Förderung über das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sowie Finanzierung der Maßnahme hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

2018/0136 11.10.2018 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 19. September 2018 wurde beschlossen, Maßnahmen zur Sanierung und Umgestaltung im Ortsteil Wertherbruch voranzutreiben. Ziel der Vorlage ist die Förderung des Vereins- und Kulturlebens durch die Aufwertung des Aschensportplatzes, des Parkplatzes vor der Bürgerhalle sowie einer gegenüberliegenden Grünfläche. Die geplanten Maßnahmen umfassen den Umbau des Sportplatzes, eine gestalterische Aufwertung des Parkplatzes zur Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten sowie die Gestaltung einer öffentlichen Grünfläche, die künftig als Standort für ein Ehrenmal dienen soll.

Die kalkulierten Investitionskosten für das Projekt belaufen sich auf 820.000 Euro. Zur Finanzierung soll die Verwaltung einen Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ stellen. Da für die Teilnahme an diesem Programm ein Nachweis über den kommunalen Finanzierungsanteil bis zum 20. September 2018 erforderlich war, wurde die Entscheidung außerordentlich getroffen.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Förderantrag einzureichen und die Maßnahme im Haushalt ab dem Jahr 2019 abzubilden. Dabei ist die Bereitstellung eines Eigenanteils in Höhe von 55 Prozent der Kosten vorgesehen. Das Projekt ist im Entwurf zum Integrierten kommunalen Entwicklungskonzept als Leitprojekt für Wertherbruch definiert, wobei eine Umsetzung in den Jahren 2019 und 2020 angestrebt wird. Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 11. Oktober 2018 zu genehmigen.

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