Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0126 der Fachdienste 10 sieht eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die überarbeitete Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an gesetzliche Neuerungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe. In der Satzung wird die Regelung aufgehoben, wonach Personen unter Betreuung von der Abstimmung ausgeschlossen sind, um dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW zu entsprechen. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung auf den Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Dabei werden die Voraussetzungen für die Abstimmberechtigung auf den letzten Tag des Abstimmungszeitraums bezogen. Dies soll sicherstellen, dass Personen, die beispielsweise erst im Laufe des Abstimmungszeitraums das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme abgeben können. Zudem wird durch diese Regelung die technische Umsetzung der Prüfung durch das KRZN vereinfacht.
Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums auf eine Woche vor, um den personellen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Möglichkeit zur Briefwahl bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 27.09.2018kein Ergebnis hinterlegt