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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Zukunft Hamminkeln 2030+ - Vorstellung des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK)Zur Vorlage · 2018/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2018/0112 das integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) mit dem Titel „Zukunft Hamminkeln 2030+ | Unser Dorf | Unsere Stadt | Gestalten und Entwickeln“ zur Vorstellung vorgelegt. Das Konzept dient als strategischer Leitfaden für die Stadtentwicklung und soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu Themen wie der Daseinsvorsorge, der Wohn- und Lebensqualität sowie dem Klimaschutz fungieren. Dabei werden sowohl gesamtstädtische Strategien als auch lokale Entwicklungen der einzelnen Ortsteile betrachtet.
Das Vorhaben umfasst auch die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Siedlungsschwerpunkte Hamminkeln und Dingden sowie für Mehrhoog. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu Städtebauförderungsprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Konzept beinhaltet konkrete Projektideen, Prioritäten und Hinweise auf Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Erarbeitungsprozess beinhaltete verschiedene Beteiligungsformate, darunter die HamminkelnKonferenz, Online-Befragungen sowie Rundgänge durch die Ortsteile. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, das Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen und die darin enthaltenen Leitziele sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis zu nehmen. Zudem wird die Abgrenzung der Fördergebiete bestätigt und die Vorbereitung von Projektbeschlüssen für die Umsetzung der ISEK-Projekte unter dem Vorbehalt der Fördermittelmittelbefüllung empfohlen. Für die Umsetzung ist zudem ein Personalmehrbedarf von einer Ingenieursstelle im Stellenplan 2019 vorzusehen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 26.09.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 4Saatkrähenproblematik auf dem Friedhof in Dingden (Bestattungsfläche Krechtinger Straße); hier: Anregung des Aktionsbündnisses "Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden" vom 05.09.2018Zur Vorlage · 2018/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0131 befasst sich mit der Problematik der Saatkrähen auf dem alten Friedhof in Dingden (Bestattungsfläche Krechtinger Straße). Grundlage der Vorlage ist ein Antrag des Aktionsbündnisses „Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden“ vom 5. September 2018. Das Bündnis fordert die zeitnahe Einleitung von Maßnahmen, konkret den Einsatz von Falken zur Vergrämung der Krähenkolonie. Zudem wird die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Ortsteil Dingden bzw. deren Beantragung bei der zuständigen Behörde angestrebt.
Dem Antrag liegen ein unterstützendes Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden Hamminkeln sowie Unterschriftenlisten von etwa 1.360 Bürgerinnen und Bürgern bei. Diese Listen wurden bereits an den Umweltausschuss des Kreises Wesel weitergeleitet. Da der Kreis Wesel als Untere Landschaftsbehörde für die Erteilung von Befreiungen oder Ausnahmeregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zuständig ist, wird auf die Beratung des Umwelt- und Planungsausschusses des Kreistages verwiesen.
Da mögliche Maßnahmen Auswirkungen auf die Friedhofsunterhaltung haben könnten, schlägt die Verwaltung vor, den Sachverhalt zur inhaltlichen Beratung unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Kreis Wesel an den Bauausschuss des Rates der Stadt Hamminkeln zu verweisen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und die Weiterleitung an den Bauausschuss beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 5Weiterführung der Stadtbücherei Hamminkeln hier: Einführung der OnleiheZur Vorlage · 2018/0094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0094 befasst sich mit der Weiterentwicklung der Stadtbücherei Hamminkeln, insbesondere mit der Einführung der Onleihe. Da ein direkter Beitritt zum Onleiheverbund Libelle-e aufgrund laufender bundesweiter Abstimmungsprozesse beim Borromäusverein erst frühestens zum 1. Oktober 2019 möglich ist, wird eine Übergangslösung vorgeschlagen.
Diese sieht vor, den Lesern der städtischen Bücherei den Zugang zur Onleihe der katholischen Bücherei St. Pankratius zu ermöglichen. Die Stadt Hamminkeln soll hierfür die jährlichen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 12 Euro für die Nutzer übernehmen, wobei den Nutzern ein Kostenbeitrag von 4 Euro in Rechnung gestellt wird. Zudem soll die Kirchengemeinde Maria Frieden ein jährliches Entschädigungszuschuss in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Verwaltung rechnet mit etwa 250 Onleihe-Nutzern und kalkuliert die jährlichen Gesamtkosten für diese Kooperation auf etwa 4.500 Euro, abzüglich der durch Kostenbeiträge generierten Erträge.
Langfristig wird die Prüfung einer eigenständigen Mitgliedschaft in Onleihe-Verbundsystemen wie Libelle-e oder Onleihe-Niederrhein angestrebt, um die Attraktivität der Bücherei zu sichern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Gebührenordnung entsprechend zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, im Herbst 2019 einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der auch über eine dauerhafte Verbundlösung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 6Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0126 der Fachdienste 10 sieht eine Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die überarbeitete Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an gesetzliche Neuerungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe. In der Satzung wird die Regelung aufgehoben, wonach Personen unter Betreuung von der Abstimmung ausgeschlossen sind, um dem aktuellen Stand des Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW zu entsprechen. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung auf den Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Dabei werden die Voraussetzungen für die Abstimmberechtigung auf den letzten Tag des Abstimmungszeitraums bezogen. Dies soll sicherstellen, dass Personen, die beispielsweise erst im Laufe des Abstimmungszeitraums das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme abgeben können. Zudem wird durch diese Regelung die technische Umsetzung der Prüfung durch das KRZN vereinfacht.
Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums auf eine Woche vor, um den personellen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Möglichkeit zur Briefwahl bleibt hiervon unberührt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 2Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz IsselZur Vorlage · 2018/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Gründung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel vor. Ziel der Vorlage ist die gemeinsame Umsetzung eines interkommunalen Hochwasserschutzkonzepts durch die zehn beteiligten Kommunen Bocholt, Borken, Hamminkeln, Isselburg, Raesfeld, Rees, Rhede, Wesel sowie die Gemeinden Hünxe und Schermbeck. Hintergrund ist die Notwendigkeit, nach vergangenen Hochwasserereignissen einheitliche Schutzmaßnahmen im Einzugsgebiet der Issel und ihrer Nebengewässer zu realisieren, da die bestehenden Wasser- und Bodenverbände die Aufgabe des Hochwasserschutzes in ihrer aktuellen Struktur nicht vollumfänglich wahrnehmen können.
Der Zweckverband soll zunächst auf eine Dauer von 20 Jahren angelegt werden. Der Sitz der Organisation ist in Hamminkeln vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen soll als Solidargemeinschaft erfolgen, wobei die Kosten über eine Umlage auf die Mitgliedskommunen verteilt werden. Die Höhe der Umlage orientiert sich am Nutzen für die jeweiligen Mitglieder, berechnet nach der Fläche im Einzugsgebiet und der geplanten Wirkung der Maßnahmen. Die Stimmenverteilung in der Verbandsversammlung korrespondiert mit dem jeweiligen Kostenanteil.
Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Verbandsversammlung, wobei der Verbandsvorsitz im Wechsel durch Vertreter aus Isselburg und Hamminkeln besetzt werden soll. Der Isselverband wird in die Planungen einbezogen und behält seine Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Der Beschluss der Vorlage steht unter dem Vorbehalt, dass die Satzung von allen zehn beteiligten Kommunen angenommen wird.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018 · Rat (31. Sitzung)
- 27.09.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)