61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0137 ist der Aufstellungsbeschluss für eine Fläche von etwa 5,7 Hektar, die unmittelbar südlich der Autobahnabfahrt liegt. Das Areal wird im Westen durch die B 473 und im Süden durch den Weikensee begrenzt.
Hintergrund der Planung ist die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes an der Autobahnabfahrt sowie das Ansiedlungsinteresse eines Unternehmens aus einer benachbarten Kommune, welches seinen Hauptsitz nach Hamminkeln verlagern möchte. Die Stadt hat nach Verhandlungen Zugriff auf geeignete Teilflächen erlangt. Da das Gesamtareal im Regionalplan als Bereich für Gewerbe- und Industrieansiedlungen ausgewiesen ist, kann die Entwicklung bei Nachweis eines konkreten Interesses erfolgen. Ein Flächentausch mit anderen Gewerbeflächen im Stadtgebiet ist laut Angaben der Regionalplanungsbehörde nicht erforderlich.
Da die betreffenden Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, ist eine Änderung hin zu gewerblichen Bauflächen notwendig. Zur planerischen Umsetzung wird parallel ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Der Rat wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 11.10.2018kein Ergebnis hinterlegt