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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 ''Am Schlottinshof''

2018/0138 11.10.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0138 der Fachdienste 61 sieht den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 „Am Schlottinshof“ vor. Ziel des Vorhabens ist die planerische Entwicklung eines Gewerbestandortes an der Autobahnabfahrt in Hamminkeln, um die Ansiedlung eines Dienstleistungsunternehmens aus einer benachbarten Kommune zu ermöglichen. Die Stadt hat seit dem 28. September 2018 Zugriff auf geeignete Teilflächen erlangt.

Das geplante Projekt umfasst die Errichtung eines viergeschossigen Bürogebäudes sowie einer Lager- und Logistikhalle, die der Lagerung, Reinigung, Aufbereitung und Konfektionierung von Veranstaltungsequipment dienen soll. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von etwa 5,7 Hektar, die unmittelbar südlich der Autobahn liegt und an die B 473 sowie den Weikensee grenzt.

Für die Umsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Plan sieht die Festsetzung als Industriegebiet vor, wobei die zulässige Nutzung auf die Betriebsart des Unternehmens beschränkt wird. Die verkehrstechnische Anbindung soll über die B 473 gegenüber der Autobahnauffahrt Richtung Wesel erfolgen. Dabei ist eine Neuregelung des Pendlerparkplatzes sowie die Berücksichtigung von Flächen für Mitarbeiterparkplätze, Rangierflächen und Versickerungsflächen vorgesehen. Das Betriebsgrundstück wird, abgesehen von Flächen für die öffentliche Erschließung und die P+R-Anlage, die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beanspruchen.

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