1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der katholischen Kirche" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fachdienste 61 haben eine Beschlussvorlage zur 1. Änderung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der katholischen Kirche“ im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Überplanung eines im Spielplatzkonzept nicht mehr benötigten Spielplatzes in der Goethestraße zugunsten einer Wohnbebauung. Das neu entstehende Baugrundstück soll an Nachbareigentümer veräußert werden können, während gleichzeitig die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten für benachbarte Grundstücke im Geltungsbereich begrenzt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung des Denkmalschutzes sowie den Hinweis auf das Hochwasserrisiko im deichgeschützten Bereich. Aufgrund der administrativen Aufwandsverhältnisse wird im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Regenwasserversickerung auf den Grundstücken aufgenommen, wodurch die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation entfällt.
Weitere Anliegen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf sowie Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH und der Bezirksregierung Arnsberg zum Bergbau wurden zur Kenntnis genommen. Der Kreis Wesel gab artenschutzrechtliche Anregungen, die an die Bauaufsicht weitergeleitet werden. Zudem enthält der Entwurf einen Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Gebäudehöhe im Bereich des Radars Marienbaum. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die vorliegende Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2018kein Ergebnis hinterlegt
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