4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0116 der Fachdienste 61 behandelt die geplante 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baugrundstücken im nördlichen Bereich eines Grundstücks, das sich im Kreuzungsbereich der B 70 und K 26 befindet. Der Plan sieht vor, das bestehende allgemeine Wohngebiet nach Norden hin zu erweitern, um die überbaubaren Flächen in Verlängerung der Bestandsbebauung zu vergrößern. Die Erschließung der neuen Flächen soll über einen privaten Stichweg vom Höhenweg aus erfolgen.
Die Grundlage für das Vorhaben ist ein Antrag privater Grundstückseigentümer. Im Zuge der Verhandlungen hat die Grundstückseigentümerschaft die Bereitschaft erklärt, die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen und am kommunalen Bodenmanagement mitzuwirken. Der von den Eigentümern beauftragte Fachplaner hat hierzu einen Entwurf erarbeitet, der die zulässige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern in eingeschossiger Bauweise mit geneigten Dächern vorsieht. Dabei ist ein Abstand zum westlich gelegenen Gehölzbestand einzuhalten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung zu fassen. Die Durchführung der Änderung soll als Maßnahme der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen, wodurch ein Umweltbericht nicht erforderlich ist. Eine Korrektur des Flächennutzungsplans ist dabei vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.10.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 26.09.2018kein Ergebnis hinterlegt