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Beschlussvorlage

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 ''Ortskern westl. der B 473'' im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2018/0146 06.12.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0146 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist es, kleinteilige Abweichungen von den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes an die tatsächliche Nutzung anzupassen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. September bis 24. Oktober 2018 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und Unternehmen ein.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, worauf die Verwaltung bereits im Plan berücksichtigt hat. Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW sowie die Deutsche Bahn AG äußerten Hinweise zu Lärmschutz und Entschädigungsansprüchen, die laut Abwägung aufgrund der geringfügigen Modifizierung der baulichen Nutzung keine Relevanz für das Verfahren besitzen. Der Landschaftsverband Rheinland verwies auf die Beteiligung weiterer Fachbehörden für Denkmalpflege, was durch die Verwaltung bereits erfolgt ist.

Die Gelsenwasser Energienetze GmbH gab Hinweise zur Betriebssicherheit von Gasleitungen, die im Planungsbereich liegen, welche jedoch aufgrund der fehlenden baulichen Veränderungen als nicht relevant eingestuft wurden. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Bezirksregierung Arnsberg gaben Hinweise zur Gebäudehöhe bzw. zur Beteiligung eines Bergwerksunternehmers, die ebenfalls bereits im Verfahren berücksichtigt wurden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

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