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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Saatkrähenproblematik auf dem Friedhof in Dingden (Bestattungsfläche Krechtinger Straße) hier: Anregung des Aktionsbündnisses "Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden" vom 05.09.2018Zur Vorlage · 2018/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0174 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Problematik der Saatkrähen auf dem Friedhof in Dingden. Grundlage der Vorlage ist eine Anregung des Aktionsbündnisses „Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden“ vom 5. September 2018. Das Bündnis beantragte die Einleitung von Maßnahmen, wie den Einsatz von Falken zur Vergrämung der Vögel, sowie die Beantragung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Dem Antrag lagen ein Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden Hamminkeln sowie Unterschriftenlisten von etwa 1.360 Bürgerinnen und Bürgern bei.
Die Verwaltung verweist auf die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel für die Erteilung von Ausnahmeregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Ergebnisse eines Pilotprojekts in Wesel-Büderich zeigten, dass eine dauerhafte Vergrämung oder Umsiedlung der Krähen nur mit hohem und wiederkehrendem Aufwand möglich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Zersplitterung der Kolonien zu unkontrollierbaren Folgen führen könnte und eine Aufhebung des Schutzstatus der Saatkrähen durch die Behörde unwahrscheinlich ist.
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten im Verhältnis zum Aufwand empfiehlt die Verwaltung, den Anregungen des Aktionsbündnisses nicht zu folgen. Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen und die Ablehnung der Anregungen beschlossen. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, eine beigefügte Resolution an den Kreis Wesel zu übergeben, mit dem Ziel, dass diese von den Kommunen im Kreis unterstützt wird.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 3Kommunale Kassenrichtzahl der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2019/2020Zur Vorlage · 2018/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0162 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2019/2020. Zur Ermittlung dieser Zahl wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den zu bildenden Eingangsklassen durch den Divisor 23 geteilt. Die Grundlage für die Planung bildet die Anzahl der bereits erfolgten Anmeldungen zum Stichtag sowie Erfahrungswerte aus vergangenen Jahren.
Für das kommende Schuljahr werden insgesamt 267 Kinder in den Eingangsklassen der Stadt erwartet, was einer Gesamtzahl von 12 Eingangsklassen entspricht. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte ist dabei wie folgt vorgesehen: Die Grundschule Brünen erhält zwei Eingangsklassen, die Grundschule Dingden drei Klassen und die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln/Ringenberg ebenfalls drei Klassen. Die Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog mit dem Teilstandort Wertherbruch wird mit insgesamt vier Eingangsklassen berücksichtigt, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet wird.
Ein jährliches Monitoring zur Schulentwicklungsplanung, das gemeinsam mit einem externen Beratungsbüro durchgeführt wird, deutet auf eine Stabilität der statistischen Daten für die kommenden Jahre hin. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Anzahl von zwölf Eingangsklassen auch in der weiteren Zukunft Bestand haben wird. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, die Klassenrichtzahl auf 12 festzusetzen und die Verteilung gemäß der Vorlage vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 4Erweiterung des Schülerspezialverkehrs zur Gesamtschule der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Erweiterung des Schülerspezialverkehrs zur Gesamtschule Hamminkeln vor. Hintergrund ist die kontinuierliche Zunahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet Rees, die die Gesamtschule besuchen, da in Rees keine entsprechende Schulform existiert. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist ein stetiger Anstieg der Anmeldungen aus den Ortsteilen Haldern und Mehr zu verzeichnen.
Bisher beschränkte sich der städtische Schülerspezialverkehr auf das Stadtgebiet von Hamminkeln. Für Schüler aus Rees erfolgt die Beförderung teilweise über den öffentlichen Personennahverkehr, was jedoch mit Herausforderungen wie langen Wartezeiten und Umstiegsschwierigkeiten verbunden ist. Da die Kapazitäten im aktuellen System bereits an Grenzen stoßen, schlägt die Verwaltung vor, den Schülerspezialverkehr im Rahmen der anstehenden europaweiten Ausschreibung um eine Linienführung in das Stadtgebiet Rees zu erweitern. Dies soll ab dem Schuljahr 2019/20 umgesetzt werden.
Die Erweiterung ist mit Kosten verbunden. Für den Haushalt 2019 wird eine Erhöhung der Mittel um 60.000 Euro benötigt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ausweitung des Schülerspezialverkehrs und die entsprechende Berücksichtigung in der Ausschreibung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 5Elternbefragung zum Anmeldeverhalten zur Oberstufe und Anmeldeverhalten der 3. und 4. Jahrgangstufe zu weiterführenden Schulen hier: Antrag der FDP-FraktionZur Vorlage · 2018/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0167 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur Durchführung einer Elternbefragung in Hamminkeln. Ziel der Erhebung ist es, die Wahlneigung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern für die neu einzurichtende Oberstufe der Städtischen Gesamtschule zu ermitteln. Zudem soll das Anmeldeverhalten der Eltern von Kindern aus der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen an die Gesamtschule untersucht werden. Diese Daten sollen der Bedarfsplanung dienen, insbesondere im Hinblick auf die räumlich-technische Ausstattung und die geplante Baumaßnahme eines neuen Schulhauses.
Die Verwaltung hat für die Erstellung der Fragebögen, die Durchführung und die Auswertung durch ein Sozialforschungsbüro Kosten in Höhe von 15.000 Euro ermittelt und befürwortet die Durchführung der Befragung. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Durchführung der Befragung durch ein professionelles Büro einstimmig empfohlen. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe „Schule“ einzurichten. Die Vorlage liegt zur Entscheidung an den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 6Verpflichtungserklärung der Stadt Hamminkeln gegenüber dem Land NRW - hier: Kindergartenverein Mühlenbergkinder e.V. BrünenZur Vorlage · 2018/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Sicherung der finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen für die Kindertageseinrichtung Mühlenbergkinder e.V. in Brünen. Im Rahmen der Kindergarten-Bedarfsplanung des Kreises Wesel wurde die Einrichtung um eine Gruppe erweitert und umfassend modernisiert. Hierfür erhielt der Kindergartenverein einen Bewilligungsbescheid des Kreises Wesel über 564.720,00 Euro aus Bundesmitteln, der an eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren geknüpft ist.
Um die letzte Rate der Fördermittel abrufen zu können, müssen Auflagen zur Absicherung des Rückzahlungsanspruchs erfüllt werden. Da der Kindergartenverein als Mieter der Räumlichkeiten keine Sicherheiten in Form einer Grundschuld, einer Bankbürgschaft oder einer entsprechenden Erklärung leisten kann, sieht die Vorlage eine Lösung durch die Stadt Hamminkeln vor. Die Stadt soll dem Land Nordrhein-Westfalen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Damit sichert die Stadt im Falle eines Ausfalls des aktuellen Trägers den Fortbetrieb der Kindertageseinrichtung bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist zu, sofern kein anderer Träger der Jugendhilfe die Betriebsträgerschaft übernimmt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, diese Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Auflagen des Landes Nordrhein-Westfalen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 7Änderung der SportförderrichtlinienZur Vorlage · 2018/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0121 des Vorstandsbereichs I sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Die bisherigen Richtlinien basieren auf einer personenbezogenen Förderung nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder sowie einer objektbezogenen Förderung für eigenständig gepflegte Sportflächen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Solidarumlage sowie die gewichtete Ermittlung der Anzahl der Jugendlichen aus den Richtlinien zu streichen. Damit wird ein Vorschlag aufgegriffen, der in Abstimmung mit dem Stadtsportverband erarbeitet wurde. Die objektbezogene Förderung soll weiterhin bestehen, jedoch auf der Grundlage neu berechneter Sportnebenflächen erfolgen. Ziel ist es, die Mittelverteilung anzupassen, wobei die Verwaltung zudem eine Erhöhung der Fördermittel durch den Verzicht auf bestimmte Bauhofeinsätze zur Platzpflege vorsieht. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Sportfördermittel beläuft sich auf rund 216.000 Euro.
Zusätzlich liegt ein Antrag eines Sportvereins vor, der eine finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung eines Fahrzeugs zur Durchführung von Rehasport anstrebt. Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag. Die beantragte Förderung soll ohne zusätzliche Budgetbelastung aus den bestehenden Mitteln der Sportförderung finanziert werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits empfohlen, die Änderung der Richtlinien sowie den beantragten Vorwegabzug in Höhe von 1.500 Euro zugunsten des Vereins zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 8Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und FeiertagenZur Vorlage · 2018/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0160 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Hamminkeln. Hintergrund ist das am 30. März 2018 in Kraft getretene novellierte Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine neue Rechtsgrundlage für Verordnungen ab dem Jahr 2019 erforderlich macht.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Neugestaltung Rücksprache mit den Gewerbevereinen und Werbegemeinschaften der Ortsteile gehalten. Für den Ortsteil Brünen wird vorgeschlagen, das jährliche Dorf-Weinfest sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes in die Verordnung aufzunehmen, während eine Öffnung am Pfingstsonntag aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen bleibt. Die Marienthaler Kaufleute e.V. streben die Beibehaltung der Termine für den Mittsommermarkt, den Martinsmarkt sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes an.
Aus der Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft wird die Beibehaltung des Frühlingstreffs und des Kerzensonntags vorgeschlagen, während das kulinarische Wochenende sowie der Kirmessonntag entfallen sollen. Die Hamminkelner Werbegemeinschaft befürwortet die Fortführung der bisherigen drei Verkaufssonntage. Für den Ortsteil Mehrhoog soll der Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Verordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 9Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 basiert auf der Überarbeitung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe, da die Regelung zum Ausschluss von Personen unter Betreuung durch das Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW aufgehoben wurde. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung am Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die erst im Laufe des Abstimmungszeitraums beispielsweise das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme bereits ab diesem Zeitpunkt abgeben können.
Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums im Abstimmungslokal von zwei auf eine Woche vor, um den organisatorischen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Teilnahmemöglichkeiten werden durch die Möglichkeit der Briefwahl, die über einen Zeitraum von fünf Wochen besteht, gewahrt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen.
Die Verwaltung hat die Rechtskonformität der von der Stadt gewählten Abweichungen von der Mustersatzung durch Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW geprüft. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 102. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2018/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0156 behandelt die zweite Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2019, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Während bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd bei den versiegelten Flächen leichte Senkungen oder geringfügige Änderungen zu verzeichnen sind, ist bei den Verbänden Mittlere Issel und Mengering-Rümping-Honselbach eine Erhöhung der Gebührensätze für versiegelte Flächen festzustellen. Die Verwaltung führt diese Steigerungen auf die angekündigten Erhöhungen der Verbandsbeiträge dieser beiden Verbände zurück. Bei den übrigen Verbänden resultieren die Änderungen teilweise aus Veränderungen der Flächenanteile.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat einstimmig, die zweite Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 und für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1110. Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2018/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wurde der Gebührensatz für das Jahr 2019 neu kalkuliert. Der umlagefähige Aufwand erhöht sich dabei von 59.991 Euro auf 65.000 Euro. Als wesentliche Ursache für diese Veränderung wird der Anstieg der Personalaufwendungen genannt, der aus einer geänderten Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Neubewertung der Stellenanteile resultiert.
In die neue Kalkulation floss zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2017 ein, der einen Überschuss von 1.736,26 Euro auswies. Dieser Betrag wurde bei der Berechnung des Gebührensatzes für 2019 berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Jahr 2016, in dem ein Überschuss von 2.085,13 Euro verzeichnet wurde, zeigt sich eine geringere Differenz.
Aufgrund der neuen Berechnung ergibt sich für das Jahr 2019 ein Gebührensatz von 0,97 Euro je Meter Grundstücksseite, während der bisherige Satz bei 0,91 Euro pro Meter lag. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1214. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2018/0157 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0157 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2019 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 144,78 € auf 150,94 €, während sich der Satz für ein 240-Liter-Gefäß von 177,90 € auf 188,86 € erhöht. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Restabfallgefäß steigt von 418,02 € auf 463,78 €, und die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,69 € auf 0,79 €. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei 0,00 €.
Der Anstieg der Gebühren resultiert aus einer Erhöhung des umlagefähigen Aufwandes von 2.378.691 € auf 2.615.304 €. Wesentliche Faktoren sind die gestiegenen Aufwendungen bei der Sperrgutentsorgung sowie die Erhöhung der Entsorgungsgebühren für Baum- und Strauchschnitt durch den Kreis Wesel. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2017 in die Kalkulation eingestellt. Dieser Fehlbetrag entstand durch rückläufige Restabfallmengen und ein geringeres Gebührenaufkommen. Für das Jahr 2019 wird zudem mit sinkenden Erstattungen aus der Altpapierverwertung gerechnet. In der Kalkulation wurde die zu berücksichtigende Gewichtsmenge nach Abzug der Freimengen von 1.220.000 kg auf 1.260.000 kg angehoben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1311. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2018/0158 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2018/0158 wird die 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Die Neukalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2019 sieht eine Reduzierung der Kosten vor. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 2,66 € pro Kubikmeter auf 2,63 € pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 0,85 € pro Quadratmeter auf 0,84 € pro Quadratmeter fällt.
Die Senkung der Schmutzwassergebühr erfolgt trotz eines gestiegenen umlagefähigen Aufwandes, da die kalkulierte Entsorgungsmenge aufgrund der Entwicklung in den Vorjahren von 1.080.000 m³ auf 1.140.000 m³ angehoben wurde. Bei der Niederschlagswassergebühr führt die Einbeziehung eines anteiligen Überschusses aus dem Jahr 2017 in Höhe von 144.251 € zu einer Verringerung des umlagefähigen Aufwandes. Dieser Überschuss resultierte unter anderem aus einem geringeren Aufwand bei der Abwasserabgabe.
Zudem wurde ein Überschuss bei der Schmutzwasserentsorgung in Höhe von 226.494 €, der primär auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist, in die Kalkulation einbezogen. Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gesamtüberschuss von 370.744,94 € aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1414. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2018/0159 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0159 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 werden die Sätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben neu berechnet.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 29,37 € pro Kubikmeter auf 31,89 € pro Kubikmeter. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 15,56 € pro Kubikmeter auf 16,76 € pro Kubikmeter.
Als wesentlicher Grund für die Anpassung wird die Einbeziehung der Ergebnisse aus den Vorjahren angeführt. Während im Jahr 2016 ein Überschuss von 8.667,51 € erzielt wurde, der in die Kalkulation für 2018 einfloss, verzeichnete das Jahr 2017 einen Überschuss von 18,39 €. Dabei entstand bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 1.840,51 €, während bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.822,12 € auftrat. Diese Beträge wurden in die Kalkulation für 2019 eingestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 06.12.2018 vorgesehen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 15Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2018/0175 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0175 der Fachdienste 65 sieht eine Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen zur Fahrbahnreinigung öffentlicher Straßen, die durch Neuerschließungen im Stadtgebiet notwendig geworden ist.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen wird die Reinigungspflicht für bestimmte Abschnitte im Ortsteil Dingden neu geregelt. Die Stadt übernimmt die maschinelle Reinigung der Fahrbahn für die Erweiterung der Straße Schwanenschlatt, beginnend am Uhlandsweg bis zum Ausbauende, sowie für die westliche Verbindung der Straße Am Klausenhof von der Klausenhofstraße bis zur Krechtinger Straße. Im Gegensatz dazu wird für den Abschnitt des Uhlandwegs, der vom Schwanenschlatt bis zum Höingsweg reicht, die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Ziel ist die Verabschiedung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der vorgelegten Fassung. Die Beratung im Rat ist für den 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 16Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: SatzungsänderungZur Vorlage · 2018/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, welche die bisherige Regelung vom 27. April 2009 ersetzen soll. Die Anpassungen der Beschlussvorlage 2018/0176 basieren auf Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Festlegung von Entsorgungsintervallen zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde. Für vollbiologische Kleinkläranlagen wird ein Abfuhrturnus von in der Regel mindestens drei Jahren vorgesehen, sofern kein unmittelbarer Bedarf besteht. Bei abflusslosen Gruben ist eine Entsorgung des Inhaltes mindestens einmal jährlich vorgesehen. Die Regelungen orientieren sich dabei an der DIN 4261. Sollte ein Entsorgungsbedarf früher eintreten, ist der Grundstückseigentümer zur Durchführung verpflichtet. Im Falle eines fehlenden Bedarfs muss dieser durch Wartungsprotokolle dokumentiert werden.
Die Zuständigkeit für die Überwachung von Kleinkläranlagen sowie für die Erlassung von Sanierungsverfügungen liegt nunmehr bei der unteren Wasserbehörde. Die Stadt behält sich jedoch vor, festgestellte Missstände an diese Behörde zu melden. Zudem wird die Pflicht der Stadt zur Entleerung der Anlagen sowie das Betretungsrecht konkretisiert. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Neufassung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 176. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 ''Ortskern westl. der B 473'' im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0146 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist es, kleinteilige Abweichungen von den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes an die tatsächliche Nutzung anzupassen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. September bis 24. Oktober 2018 stattfand, gingen Stellungnahmen verschiedener Fachbehörden und Unternehmen ein.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, worauf die Verwaltung bereits im Plan berücksichtigt hat. Der Landesbetrieb Straßenbau.NRW sowie die Deutsche Bahn AG äußerten Hinweise zu Lärmschutz und Entschädigungsansprüchen, die laut Abwägung aufgrund der geringfügigen Modifizierung der baulichen Nutzung keine Relevanz für das Verfahren besitzen. Der Landschaftsverband Rheinland verwies auf die Beteiligung weiterer Fachbehörden für Denkmalpflege, was durch die Verwaltung bereits erfolgt ist.
Die Gelsenwasser Energienetze GmbH gab Hinweise zur Betriebssicherheit von Gasleitungen, die im Planungsbereich liegen, welche jedoch aufgrund der fehlenden baulichen Veränderungen als nicht relevant eingestuft wurden. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie die Bezirksregierung Arnsberg gaben Hinweise zur Gebäudehöhe bzw. zur Beteiligung eines Bergwerksunternehmers, die ebenfalls bereits im Verfahren berücksichtigt wurden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 14.11.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 1860. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0148 der Fachdienste 61 behandelt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die planerische Anpassung der Flächen, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ zu ermöglichen. Da die betreffende Fläche im Südosten des Bereichs Eulenweg/Schwalbenweg derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, ist eine Änderung der Ausweisung notwendig, um die bauliche Entwicklung im Einklang mit dem Baugesetzbuch zu ermöglichen.
Im Rahmen der geplanten Änderung sollen zudem der bereits bebaute Bereich Eulenweg/Schwalbenweg als Wohnbaufläche sowie ein im Nordosten gelegener Spielplatz als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ planerisch gesichert und in den Änderungsbereich einbezogen werden. Die Umsetzung erfolgt über ein Parallelverfahren, bei dem die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB unter dem Vorbehalt der Ratsfassung empfohlen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 14.11.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 191. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 ''Gewerbegebiet'' im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungserfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2018/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die erste Änderung der ersten Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Dingden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Fachdienste 61 wird der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung sowie die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB beantragt.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen an die aktuelle örtliche Situation. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 sieht entlang der Bocholter Straße einen öffentlichen Grünstreifen zur Eingrünung des Gewerbegebietes vor. Die geplante Änderung sieht vor, diesen Bereich auf dem Flurstück 1240 in eine private Grünfläche umzuwidmen. Die Erschließung dieses Grundstücks erfolgt über die Frankenstraße, wobei neue Ein- und Ausfahrten von der Bocholter Straße aus planungsrechtlich ausgeschlossen werden sollen.
Zudem soll das städtische Flurstück 1239 als Gewerbefläche festgesetzt werden. Dies dient der Anpassung an die tatsächliche Nutzung, da die Zufahrt zu einer auf dem Nachbargrundstück befindlichen Tankstelle über dieses städtische Grundstück erfolgt. Auch hier ist die Kennzeichnung eines Bereichs ohne Ein- und Ausfahrt entlang der Bocholter Straße vorgesehen, um die bestehenden Verkehrsströme zu reglementieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Entscheidung einstimmig empfohlen. Der Rat der Stadt soll den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens beauftragen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 14.11.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 20Lückenschluss des Radweges an der L 480 hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2018/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion auf einen Lückenschluss des Radweges an der L 480 zwischen Diersfordt und Hamminkeln. Ziel ist es, beim Landesverkehrsminister sowie beim Regionalverband Ruhr (RVR) vorstellig zu werden, um die bauliche Verbindung der Radwegstrecke zu erwirken.
Derzeit führt das Radwegenetz aufgrund einer fehlenden Verbindung entlang der Diersfordter Straße über den Heuweg durch den Diersfordter Wald und den Westfeldweg in den Ortskern von Hamminkeln. Ein Ausbau entlang der L 480 würde die Verbindung direkter gestalten und Umwege ersparen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist als Straßenbaulastträger für die Planung und den Bau straßenbegleitender Radwege zuständig. In der aktuellen Priorisierungsliste für das Jahr 2018 ist der Radwegebau entlang der L 480 in zwei Abschnitten als informelle Maßnahme ohne Priorität aufgeführt, wobei für den Abschnitt zwischen der ehemaligen B 8 und dem Bahnübergang Diersfordt geschätzte Kosten von 0,950 Millionen Euro veranschlagt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage mit sieben Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und einer Enthaltung beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, in Abstimmung mit der Stadt Wesel einen entsprechenden Antrag auf den Lückenschluss zu stellen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 14.11.2018 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 21Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0141 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Der Vorstandsbereich II ist für diese Vorlage federführend.
Nach Angaben der Verwaltung existiert derzeit keine einheitliche Handlungsanleitung für den Umgang mit nicht benötigten Geldmittelbeständen. Bisher verbleiben diese Mittel auf Girokonten oder Tagesgeldkonten, wobei keine Ermächtigungen für alternative Anlagemöglichkeiten vorliegen. Die Vorlage führt aus, dass Kreditinstitute aufgrund der aktuellen Zinssituation Gebühren in Form von Verwahrgeldern für bestimmte Geldmittelbestände erheben. In der Stadt Hamminkeln werden je nach Hauptfälligkeitsterminen Beträge zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Euro auf den städtischen Girokonten vorgehalten, wobei die Beträge teilweise über die Freigrenze für die Erhebung von Verwahrgeldern hinausgehen.
Um die Möglichkeit zu schaffen, Geldmittelbestände außerhalb der bisherigen Anlageformen ertragswirksam anzulegen, wird eine entsprechende Ermächtigung durch den Rat beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln vor. Eine Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nicht ausgesprochen, da der Tagesordnungspunkt vertagt wurde. Die Beratung war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22Anlage von derzeit nicht erforderlichen Geldmittelbeständen zur Begegnung der steigenden Versorgungsleistungen für die Pensionäre bei der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0142 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der langfristigen Sicherung der Versorgungsleistungen für die Pensionärinnen und Pensionäre der Stadt Hamminkeln. Derzeit werden die jährlichen Pensionsauszahlungen in Höhe von rund 850.000 Euro aus den laufenden Haushalten gedeckt, da der bilanzierten Pensionsrückstellung auf der Passivseite keine entsprechenden Geldmittelbestände auf der Aktivseite gegenüberstehen.
Nach aktuellen Hochrechnungen der Verwaltung werden die Versorgungsleistungen kontinuierlich ansteigen und im Jahr 2041 einen Höchststand von etwa 1,7 Millionen Euro erreichen. Um eine stetige Planung zu ermöglichen, strebt die Verwaltung eine Glättung der Ausgaben an, sodass die jährlichen Leistungen eine Grenze von 1,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Hierzu schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der derzeit nicht benötigten Geldmittelbestände in Höhe von 3,5 Millionen Euro in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Dieser Fonds soll ratierlich zur Deckung der Auszahlungen herangezogen werden, sobald die jährlichen Versorgungsleistungen den Schwellenwert von 1,2 Millionen Euro übersteigen. Die Anlage der Mittel soll gemäß der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln erfolgen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Anlage dieses Betrages mit dem Ziel der Deckelung der Versorgungsleistungen zu beschließen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 232. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Anhebung der Wertgrenzen für Ausschreibungsverfahren und Anpassung an die aktuelle GesetzgebungZur Vorlage · 2018/0168.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die zweite Änderung der Vergabeordnung vom 18.12.2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0168.1 ist die Anpassung der Wertgrenzen für verschiedene Vergabeverfahren sowie die Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen. Hintergrund der Vorlage ist unter anderem der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 28.08.2018, der die Anhebung der bisherigen Wertgrenzen ermöglicht. Zudem soll die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem 15.09.2018 die VOL/A ersetzt, in der Ordnung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schlägt nach einer vorherigen Beratung im Haupt- und Finanzausschuss neue Netto-Wertgrenzen vor. Für Direktkäufe wird eine Grenze von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Bei VOB-Vergaben soll die Grenze für die freihändige Vergabe auf bis zu 50.000 Euro und für die beschränkte Ausschreibung auf bis zu 200.000 Euro für alle Gewerke angehoben werden. Im Bereich der UVgO-Vergaben wird eine Grenze von bis zu 50.000 Euro für Verhandlungsvergaben sowie bis zu 100.000 Euro für beschränkte Ausschreibungen vorgeschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Er empfiehlt zudem die Ergänzung, dass die in § 4 Absatz 2 genannten Wertgrenzen zum 31.12.2024 außer Kraft treten sollen. Die zuständigen Fachdienste 10 sind für die Vorlage verantwortlich.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 05.12.2018 · Rechnungsprüfungsausschuss (9. Sitzung)
- 24Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2018/0171.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0171.1 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wurde zuvor vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Fachdienste der Rechnungsprüfung haben den Abschluss sowie den Anhang dahingehend untersucht, ob sie die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der gesetzlichen Vorschriften korrekt darstellen.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgegeben, dem sich der Rechnungsprüfungsausschuss anschließt. Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.465.808,36 Euro aus. Zur Deckung dieses Fehlbetrags wird vorgeschlagen, 1.245.273,42 Euro aus der Ausgleichsrücklage sowie 1.220.534,94 Euro aus der Allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen.
Der Rat wird angehalten, den Jahresabschluss in der vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Fassung festzustellen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen. Da auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet wurde, ist dem Jahresabschluss der Beteiligungsbericht 2017 beigefügt. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 25Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Hamminkeln sowie Entlastung des BürgermeistersZur Vorlage · 2018/0169.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0169.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Entlastung des Bürgermeisters. Der Gesamtabschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht.
Die Prüfung des Abschlusses wurde durch die Fachdienste Rechnungsprüfung als örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt. Dabei wurde untersucht, ob die Unterlagen die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung korrekt darstellen und ob gesetzliche sowie ortsrechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Die Verwaltung wurde bei der Erstellung des Abschlusses durch die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft unterstützt.
Das Ergebnis der Prüfung liegt in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor. Seitens der Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen die Feststellung des Gesamtabschlusses 2016 oder die Entlastung des Bürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 empfohlen, sich dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk anzuschließen und dem Rat die Feststellung des Abschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters zu empfehlen. Der vom Rat festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 26Prüfung des Verzichts zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2017Zur Vorlage · 2018/0170.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0170.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung eines Verzichts auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Kommunen grundsätzlich dazu verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss zu erstellen, der aus der Ergebnisrechnung, der Bilanz und dem Anhang besteht.
Nach der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln verfügt die Stadt Hamminkeln nach Angaben der Verwaltung über keine Unternehmen oder Einrichtungen, die als konsolidierungspflichtige Tochtereinheiten im Sinne der Gemeindehaushaltsverordnung NRW einzustufen sind. Da die Stadt an bestehenden Beteiligungen keine Mehrheit der Stimmrechte hält und keinen beherrschenden Einfluss ausübt, liegt keine Konzernstruktur vor, die eine Konsolidierung erforderlich machen würde.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Gesamtabschluss 2017 untersucht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Verzicht förmlich festzustellen. Die entsprechende Verzichtserklärung ist nach der Beschlussfassung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Rat soll den im Ausschuss beratenen Verzicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW bestätigen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 27Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2018/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0180 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan nebst den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Hamminkeln. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt der Kämmerer den Entwurf der Haushaltssatzung 2019, welcher anschließend durch den Bürgermeister festgestellt und dem Rat zur Beratung vorgelegt wird.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe zunächst in den Fraktionen vorberaten werden. Im Anschluss sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Februar 2019 geplant.
Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind im Haushaltsplanentwurf aufgeführt, der im Rahmen der Sitzung vorgelegt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der inhaltlichen Beratung der Entwürfe beauftragt. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 28Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2018 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0134 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2018/0134 den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2018 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2018.
Im Bereich der Erträge sind in den ersten drei Quartalen 58 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge angefallen. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben mit 67 % der Planung bereits weit fortgeschritten sind und die Gewerbesteuer voraussichtlich über dem Planwert liegen wird, wurden bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erst 34 % verbucht. Hierbei sind die Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits in voller Höhe eingegangen, während die Zuwendungen für den Breitbandausbau für das Jahr 201<0xE2><0x80><0xAF>18 nicht mehr erwartet werden. Die sonstigen Transfererträge liegen mit 199 % deutlich über dem Planansatz.
Bei den Aufwendungen wurden im Berichtszeitraum 64 % der geplanten Kosten verbucht. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 71 % des Planwertes, wobei die Personalrückstellungsveränderungen erst im Jahresabschluss berücksichtigt werden. Die Versorgungsaufwendungen liegen bei 92 %. Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen wurden 63 % der geplanten Mittel in Anspruch genommen. Die Vorlage führt zudem den Stand verschiedener baulicher Unterhaltungsmaßnahmen auf, darunter Sanierungen am Rathaus, am Schloss Ringenberg sowie an der Hoogenbuschhalle.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/0166 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Hamminkeln. Anlass für die Vorlage ist das Ausscheiden von Mitgliedern aus verschiedenen Gremien.
Ein sachkundiger Bürger hat seine stellvertretenden Mandate im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Bauausschuss niedergelegt. Zudem ist ein stellvertretendes beratendes Mandat im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport aufgrund eines Schulwechsels erloschen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl von Nachfolgern bei vorzeitigem Ausscheiden auf Vorschlag der jeweiligen Fraktion oder Gruppe. Für die vakanten Positionen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Bauausschuss schlägt die SPD-Fraktion die Nachbesetzung durch zwei sachkundige Bürger vor. Für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport wird ein Vertreter der Gesamtschule vorgeschlagen.
Der Rat wird gebeten, die vorgeschlagenen Personen als persönliche Vertreter für die ausgeschiedenen Mitglieder zu wählen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Rechtslage kein Stimmrecht besitzt.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 30Bildung einer Arbeitsgruppe "Schule"Zur Vorlage · 2018/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0182 der Fachdienste 10 sieht die Bildung einer Arbeitsgruppe mit dem Titel „Schule“ vor. Der Anlass für diesen Vorschlag ist ein Anregung aus dem Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, der in seiner Sitzung am 22. November 2018 die Einrichtung eines solchen Gremiums zur Erörterung verschiedener Themenbereiche beantragt hat. Zu den behandelten Inhalten gehören unter anderem Fragen zum Schulneubau, zur Ausrichtung der Oberstufe sowie zur Bereitstellung von Sportflächen für den Schulsport.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln ist die Arbeitsgruppe als nicht gesetzlich vorgeschriebenes Gremium einzusetzen. Die Aufgaben der Arbeitsgruppe beschränken sich dabei auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, ohne dass dem Gremium Entscheidungszuständigkeiten übertragen werden. Die Verwaltung schlägt eine Besetzung der Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Personen vor. Diese Zusammensetzung soll sich aus zwei Mitgliedern der CDU, zwei Mitgliedern der SPD sowie jeweils einem Mitglied der Fraktionen USD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zusammensetzen. Zusätzlich sollen Vertreter der Schulen aus dem zuständigen Ausschuss in die Gruppe berufen werden.
Für die politischen Mitglieder sowie die Vertreter der Schulen besteht ein Anspruch auf Sitzungsentschädigungen. Die Entscheidung über die Bildung und die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 31Erneuerung von 85 m RW-Kanalisation in der Raiffeisenstraße; außerplanmäßige Mittelbereitstellung hier: Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“Zur Vorlage · 2018/0185 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“ wird die Erneuerung von etwa 85 Metern der Regenwasserkanalisation in der Raiffeisenstraße beantragt. Im Zuge des Ausbaus der Straße von der Blumenkamper Straße bis zur Rathausstraße wurde die bestehende Kanalisation, die im Jahr 1974 errichtet wurde, mittels Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass zwei von drei Haltungen Schäden aufweisen. Während die erste Haltung aufgrund der verwendeten Betonglockenmuffenrohre keinen unmittelbaren Sanierungsbedarf aufweist, weisen die verbleibenden 85 Meter aus Betonfalzrohren Längs- und Querrisse auf.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Überbauung der schadhaften Abschnitte mit einer neuen Straße nicht wirtschaftlich sei, da eine Kanalerneuerung während der regulären Nutzungsdauer der Straße notwendig würde. Zudem bestehe das Risiko, dass die Standfähigkeit der Rohre durch die Arbeiten am Straßenneubau beeinträchtigt wird. Die veranschlagten Gesamtkosten für die Erneuerung belaufen sich auf 140.000 Euro. Diese Summe umfasst die Erneuerung der Regenwasserkanalisation DN 300 inklusive der Hausanschlüsse und Schachtbauwerke sowie die Entsorgung und den Austausch von 400 Tonnen PAK-kontaminierten Böden. Die Arbeiten sollen in fünf Teilabschnitten durchgeführt werden, um den Kunden- und Anlieferverkehr aufrechtzuerhalten.
Da im Haushaltsplan 2018 keine Mittel für dieses Vorhaben vorgesehen sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Verwaltung schlägt vor, 140.000 Euro aus den für das Projekt Retentionsraum Kleine Issel Kranenweide angemeldeten Finanzmitteln zu verwenden. Der Rat soll beschließen, die Erneuerung der Kanalisation kurzfristig durchzuführen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 32Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 33Mitteilungen und Anfragen